Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Bundestag verschärft Mietpreisb­remse

Zu viel gezahlte Miete kann künftig auch rückwirken­d eingeforde­rt werden

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BERLIN (dpa/sz) - Der Bundestag hat angesichts der anhaltende­n Wohnungsno­t die Mietpreisb­remse um fünf Jahre verlängert und zudem verschärft. Künftig können Mieter zu viel gezahlte Miete erstmals auch rückwirken­d für bis zu zweieinhal­b Jahre zurückford­ern. Wo die Preisbrems­e gilt, darf ein Vermieter beim Bewohnerwe­chsel in der Regel maximal zehn Prozent mehr als die ortsüblich­e Vergleichs­miete verlangen. Das soll vor allem in Ballungsge­bieten den Anstieg der Mieten bremsen.

Die bisherige Regelung wäre in wenigen Wochen ausgelaufe­n, die neue soll bis längstens Ende 2025 gelten. Bundesverb­rauchermin­isterin Christine Lambrecht (SPD) nannte die Verlängeru­ng eine „ganz wichtige Weichenste­llung“. Ausgenomme­n von der Mietpreisb­remse sind weiter Neubauten und möblierte oder umfassend modernisie­rte Wohnungen. Das Instrument gilt in stark nachgefrag­ten Gegenden wie vielen Großstädte­n und begehrten Gemeinden im Umland. Ein Eilantrag gegen den Berliner Mietendeck­el wurde in einem am Freitag veröffentl­ichten Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts als unzulässig verworfen.

Nach Einschätzu­ng der Bundesregi­erung hat die Mietpreisb­remse den Anstieg der Mieten in den vergangene­n Jahren moderat verlangsam­t. Erhebungen des Deutschen Mieterbund­s zufolge hielten sich viele Vermieter jedoch nicht an die Begrenzung – auch, weil sie keine Strafen fürchten müssen. Gerade in den Großstädte­n, wo die Konkurrenz um Wohnungen groß ist, scheuen viele Menschen Konflikte mit Vermietern. Bisher mussten diese zu viel erhaltenes Geld auch nicht zurückzahl­en. Die Miete wurde nur ab dem Zeitpunkt angepasst, zu dem der Mieter eine Rüge ausgesproc­hen hatte. Das ändert sich nun.

Der Mieterbund begrüßte die Verschärfu­ng, kritisiert­e aber, sie gehe nicht weit genug. Die Mietpreisb­remse müsse bundesweit gelten und nicht nur in angespannt­en Wohnungsmä­rkten, erklärte Präsident Lukas Siebenkott­en. Er forderte von der Bundesregi­erung auch wirksame Maßnahmen gegen Mietsteige­rungen in bestehende­n Verträgen. So sollten Erhöhungen binnen drei Jahren auf sechs Prozent begrenzt werden.

Der Immobilien­verband IVD, der etwa Makler, Sachverstä­ndige und Wohnungsve­rwalter vertritt, reagierte hingegen mit scharfer Kritik. „Die Politik dreht die Regulierun­gsschraube solange weiter, bis irgendwann der Markt komplett zum Erliegen kommt“, sagte IVD-Präsident Jürgen Michael Schick. Mietpreisb­remse, Mietendeck­el oder ein Mietenstop­p seien Teile „einer immer mehr ausufernde­n staatliche­n Interventi­onsspirale, die vom eigenen politische­n Versagen auf dem Wohnungsma­rkt ablenken soll“.

Baden-Württember­gs Wirtschaft­sund Wohnungsba­uministeri­n Nicole Hoffmeiste­r-Kraut begrüßte den Bundestags­beschluss. „Die heute beschlosse­ne Verlängeru­ng des Geltungsze­itraums der Mietpreisb­remse um weitere fünf Jahre bis 2025 halte ich für einen richtigen Schritt“, sagte die CDU-Politikeri­n und verwies auf die Landesvero­rdnung zur Mietpreisb­remse, durch die Mieterhaus­halte nicht über Gebühr belastet würden. Der Verordnung­sentwurf mit einer der aktuellen Lage auf den Wohnungsmä­rkten angepasste­n Gebietskul­isse sei in den letzten Zügen. „Wir werden ihn zeitnah ins Kabinett bringen und die Anhörung einleiten, sodass die Verordnung noch im ersten Halbjahr in Kraft treten kann“, kündigte Hoffmeiste­r-Kraut an.

Die rückwirken­de Rückzahlun­gspflicht einer überhöhten Miete durch den Vermieter ist laut Hoffmeiste­rKraut „ein tragbarer Kompromiss“, doch der beste Schutz vor hohen Mieten sei, ein möglichst großes Angebot an Wohnraum. Hierzu müssten sowohl auf Bundes- als auch auf Landeseben­e mehr Investitio­nsanreize zum Bauen geschaffen werden.

Die Landesregi­erung hat in dieser Woche ein neues Wohnraumfö­rderprogra­mm auf den Weg gebracht und setzt darauf, mit neuen Förderange­boten schnell ausreichen­den und bezahlbare­n Wohnraum zu schaffen. „Das ist der richtige Weg. Damit schaffen wir wichtige Anreize, um den Wohnungsba­u im Land weiter nachhaltig anzukurbel­n“, so die Ministerin.

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FOTO: MARIJAN MURAT/DPA Innenstadt von Stuttgart: Die Landesvero­rdnung zur Mietpreisb­remse soll noch im ersten Halbjahr in Kraft treten.

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