Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Gemeinde wehrt sich gegen Vorwürfe der BWV
KRESSBRONN (sz) - Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 29. Januar über die Einrichtung einer Fahrradstraße von Kressbronn nach Oberdorf beraten. Die Einrichtung einer Fahrradstraße wurde abgelehnt. Die BWV, die die Fahrradstraße geschlossen abgelehnt hat, unterstellt nun der Gemeindeverwaltung, keine Alternativen geprüft oder vorgestellt zu haben. Außerdem wirft die BWV der Gemeindeverwaltung vor, „einseitig“zu informieren und eine „ungefilterte Entscheidungsgrundlage“vorgelegt zu haben. Die Gemeindeverwaltung weist diese öffentlichen Vorwürfe entschieden zurück, heißt es in der Stellungnahme.
Dem Gemeinderat sei eine gute und umfängliche Entscheidungsgrundlage vorgelegt worden. Die Gemeindeverwaltung stellt die Faktenlage so dar: Die Gefährlichkeit der Gemeindeverbindungsstraße von Kressbronn nach Oberdorf sei der Gemeinde schon sehr lange bekannt. Bereits im Jahr 2006 hätte die Gemeinde eine Geschwindigkeitsreduzierung beim Landratsamt beantragt. Diesen Antrag stellte die Gemeinde im Jahr 2011 erneut. In beiden Fällen wurde die Geschwindigkeitsbegrenzung abgelehnt. Es sei auf das eher geringe Verkehrsaufkommen und das Fehlen eines aktenkundigen Verkehrsunfalls verwiesen worden.
Am 16. Juli 2019 erfolgte wieder eine Verkehrsschau der Gemeinde. „Erneut wurde die Geschwindigkeitsreduzierung unter Verweis auf die bereits geschilderten Gründe abgelehnt“, so die Gemeinde. Im Juli 2019 führte die Gemeinde außerdem eine Verkehrszählung durch. Im November 2019 erfolgte eine weitere Verkehrsschau. „Hierbei wurde unter anderem von der Gemeinde beantragt, dass rote Fahrbahnmarkierungen beim Kretzerhetzer an den Stellen, wo der Radverkehr kreuzt, angebracht werden“, heißt es. Auch hierzu erfolgte eine Ablehnung. Zudem seien Schutzstreifen für Radfahrer nach rechtlicher Lage nur „innerorts“zulässig. Nach der Ablehnung der Fahrradstraße durch den Gemeinderat, werde die Verwaltung sich erneut beim Landratsamt für eine Temporeduzierung einsetzen. „Die Umwandlung in eine Fahrradstraße ist nach eingehender rechtlicher Prüfung aus heutiger Sicht der Verwaltung, die einzige zulässige kurzfristige Möglichkeit, um die Geschwindigkeit auf der Straße zu senken und den Radverkehr sowie besonders die Schüler besser zu schützen“, so die Gemeindeverwaltung.