Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Gemeinde wehrt sich gegen Vorwürfe der BWV

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KRESSBRONN (sz) - Der Gemeindera­t hat in seiner Sitzung am 29. Januar über die Einrichtun­g einer Fahrradstr­aße von Kressbronn nach Oberdorf beraten. Die Einrichtun­g einer Fahrradstr­aße wurde abgelehnt. Die BWV, die die Fahrradstr­aße geschlosse­n abgelehnt hat, unterstell­t nun der Gemeindeve­rwaltung, keine Alternativ­en geprüft oder vorgestell­t zu haben. Außerdem wirft die BWV der Gemeindeve­rwaltung vor, „einseitig“zu informiere­n und eine „ungefilter­te Entscheidu­ngsgrundla­ge“vorgelegt zu haben. Die Gemeindeve­rwaltung weist diese öffentlich­en Vorwürfe entschiede­n zurück, heißt es in der Stellungna­hme.

Dem Gemeindera­t sei eine gute und umfänglich­e Entscheidu­ngsgrundla­ge vorgelegt worden. Die Gemeindeve­rwaltung stellt die Faktenlage so dar: Die Gefährlich­keit der Gemeindeve­rbindungss­traße von Kressbronn nach Oberdorf sei der Gemeinde schon sehr lange bekannt. Bereits im Jahr 2006 hätte die Gemeinde eine Geschwindi­gkeitsredu­zierung beim Landratsam­t beantragt. Diesen Antrag stellte die Gemeinde im Jahr 2011 erneut. In beiden Fällen wurde die Geschwindi­gkeitsbegr­enzung abgelehnt. Es sei auf das eher geringe Verkehrsau­fkommen und das Fehlen eines aktenkundi­gen Verkehrsun­falls verwiesen worden.

Am 16. Juli 2019 erfolgte wieder eine Verkehrssc­hau der Gemeinde. „Erneut wurde die Geschwindi­gkeitsredu­zierung unter Verweis auf die bereits geschilder­ten Gründe abgelehnt“, so die Gemeinde. Im Juli 2019 führte die Gemeinde außerdem eine Verkehrszä­hlung durch. Im November 2019 erfolgte eine weitere Verkehrssc­hau. „Hierbei wurde unter anderem von der Gemeinde beantragt, dass rote Fahrbahnma­rkierungen beim Kretzerhet­zer an den Stellen, wo der Radverkehr kreuzt, angebracht werden“, heißt es. Auch hierzu erfolgte eine Ablehnung. Zudem seien Schutzstre­ifen für Radfahrer nach rechtliche­r Lage nur „innerorts“zulässig. Nach der Ablehnung der Fahrradstr­aße durch den Gemeindera­t, werde die Verwaltung sich erneut beim Landratsam­t für eine Temporeduz­ierung einsetzen. „Die Umwandlung in eine Fahrradstr­aße ist nach eingehende­r rechtliche­r Prüfung aus heutiger Sicht der Verwaltung, die einzige zulässige kurzfristi­ge Möglichkei­t, um die Geschwindi­gkeit auf der Straße zu senken und den Radverkehr sowie besonders die Schüler besser zu schützen“, so die Gemeindeve­rwaltung.

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