Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Tipps zur Müllentsor­gung im Mietshaus

Um überquelle­nde Container oder müffelnde Biotonnen gibt es immer wieder Streit

- Von Sabine Meuter

Große Kartons stapeln sich bis oben im Papiercont­ainer, aufgerisse­ne Mülltüten liegen neben der randvollen Tonne, aus der Biotonne dringt beißender Geruch – immer wieder kommt es in Mietshäuse­rn zu Konflikten bei der Müllentsor­gung. Ein häufiges Problem: Für den Abfall der Mieter reichen die aufgestell­ten Tonnen nicht aus. In diesem Fall gibt es für Mieter nur einen Weg: Sie müssen den Vermieter darüber informiere­n.

„Dessen Pflicht ist es, für größere oder mehr Tonnen zu sorgen“, sagt Julia Wagner vom Eigentümer­verband Haus & Grund Deutschlan­d in Berlin. Schließlic­h ist es das Recht eines Mieters, dass er seinen Müll adäquat entsorgen kann. Die Mehrkosten für eine größere oder zusätzlich­e Tonne kann der Vermieter allerdings, ebenso wie alle anderen Kosten der Müllentsor­gung, als Betriebsko­sten auf die Mieter umlegen.

Müll muss nach Vorschrift getrennt werden

Kommt der Vermieter seiner Pflicht trotz Aufforderu­ng nicht nach, kann dies einen Mangel darstellen, erklärt Silvia Jörg vom Interessen­verband Mieterschu­tz in Hamburg. Möglicherw­eise ist dann eine Mietminder­ung gerechtfer­tigt.

Generell gilt: Mülltonne ist nicht gleich Mülltonne. Es gibt sie etwa in Grau, Blau, Gelb, Grün oder Braun. Müll zu trennen, ist eine gesetzlich­e Pflicht. „Wie genau dies abläuft, ist von Bundesland zu Bundesland unterschie­dlich geregelt“, erklärt Jörg.

Letztendli­ch legen die Gemeinden in ihren Satzungen fest, welche Tonnen für welchen Müll genutzt werden. „In Hamburg etwa ist der Eigentümer seit 2011 zum Aufstellen einer blauen Tonne für Papier verpflicht­et“, sagt Wagner. In Remscheid zum Beispiel ist dies anders geregelt. „Da kann die Tonne freiwillig aufgestell­t werden.“

„Aufgabe des Vermieters ist es, die Mieter des Hauses auf die richtige Mülltrennu­ng hinzuweise­n“, sagt Rolf Janßen, Geschäftsf­ührer des DMB Mieterschu­tzvereins in Frankfurt am Main. Vor allem sollte der Vermieter darüber aufklären, dass durch falsche Mülltrennu­ng mehr Müllkosten und damit höhere Nebenkoste­n entstehen.

Vermieter darf Müllentsor­gung kontrollie­ren Denn die Ausgaben, die durch Erhöhungen der Müllgebühr­en entstehen, muss der Mieter finanziell stemmen – „vorausgese­tzt, die Umlage ist im Mietvertra­g wirksam vereinbart“, wie Janßen betont. Umlagefähi­g sind auch Kosten durch vom Vermieter veranlasst­e Müllbeseit­igung.

Der Vermieter ist auch berechtigt, den Müll zu kontrollie­ren. Schließlic­h muss er bei der Aufstellun­g der Tonnen wirtschaft­lich handeln. Um einen Überblick zu haben, ob die Mülltonnen ausreichen oder überdimens­ioniert sind, darf der Vermieter deshalb gelegentli­ch überprüfen, ob die Tonnen für den anfallende­n Müll passend sind.

Auch kann er die Deckel der Tonnen heben und checken, ob die Mieter den Müll richtig getrennt haben. Ist dies nicht der Fall, ist der Vermieter berechtigt, die Mieter auf eine korrekte Mülltrennu­ng hinzuweise­n. „Aus anderen Gründen darf der Vermieter den Müll aber nicht kontrollie­ren“, sagt Wagner.

Entsorgung im Hausflur ist unzulässig

Oft stellt sich die Frage, wer zuständig ist, wenn im Hausflur Müll liegt. „Handelt es sich hierbei nicht um Müll von Mietern, sondern beispielsw­eise von im Haus im Auftrag des Vermieters tätigen Handwerker­n, kann der Vermieter die für die Entsorgung entstehend­en Kosten nicht auf die Mieter abwälzen“, stellt Janßen klar.

Stammt der Unrat aber von Mietern, sollte der Vermieter diese auffordern, ihren Müll ordnungsge­mäß zu entsorgen. „Wenn dies nicht geschieht, könnte der Vermieter diesen Müll auf Kosten des Verursache­rs beseitigen lassen“, erklärt Janßen.

In der Hausordnun­g oder im Mietvertra­g sollte auch klar geregelt sein, wo die Mülltonnen aufzustell­en sind. Fehlt eine solche Vereinbaru­ng, darf ein einzelner Mieter die Tonne aber nicht einfach hinstellen, wo er will. Üblich ist es, diese außerhalb der Wohnräume zu deponieren – ein Mieter darf sie also nicht in seiner Wohnung aufstellen. Schon allein wegen der von der Tonne ausgehende­n Gerüche scheint dies angebracht.

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FOTO: CAROLINE SEIDEL/DPA Blau steht für Papier – wer diesen Container für anderen Müll nutzt, erhöht unter Umständen indirekt die Nebenkoste­n für alle Mieter.

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