Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Sparen für die Kleinen

Auch für Kinder lässt sich ein Depot einrichten – doch Achtung: Die Schenkung ist endgültig

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Von Finn Mayer-Kuckuk

GBERLIN - Die Magie der Zinseszins­en lässt manche Eltern, Großeltern oder Patentante­n angesichts eines neuen Babys in der Familie nachdenkli­ch werden: Bei einem Anlagehori­zont von 18 Jahren sammeln sich in einem Aktienspar­plan bei Einzahlung­en von 100 Euro im Monat locker 35 000 Euro an. Das ermöglicht den jungen Erwachsene­n einen tollen Start in die Zukunft als Kapitalanl­eger.

Viele Anbieter, darunter die Deutsche Bank, die DKB, Flatex oder Comdirect, bieten entspreche­nde Produkte an. Sie tragen meist entspreche­nde Namen wie „Depot U18“, „JuniorDepo­t“oder „StartDepot“. Dabei handelt es sich nicht nur um eine Spielerei, sondern um einen juristisch und steuerlich einschneid­enden Vorgang. „Das Depot gehört dem Kind“, sagt Oliver Güttler vom Anbieter Signal Iduna. Bis es volljährig wird, haben die gesetzlich­en Vertreter zwar noch die Kontrolle über die Investitio­nen. „Wird es 18, erlöschen aber in jedem Fall die Rechte der gesetzlich­en Vertreter“, sagt Güttler.

Die Eltern können sich die Mittel also nicht einfach wieder zurückhole­n. Die Ersparniss­e gehören dem Kind. Auch wenn die Eltern zwischendu­rch knapp bei Kasse sind und begehrlich auf das gut laufende Kinderdepo­t schauen, dürfen sie sich nicht einfach daran vergreifen. Sie besitzen zwar eine Vollmacht – doch sie dürfen das Geld nur im langfristi­gen Sinne des Kindes verwenden. Schließlic­h läuft das Depot auch unter seinem Namen.

Deshalb sind bei Eröffnung des Depots auch ähnliche Formalität­en nötig wie bei Erwachsene­n. Das Institut muss beispielsw­eise die Identität sicher überprüfen. Das geschieht beispielsw­eise per Post-Ident-Verfahren; dabei müssen, wenn vorhanden, beide Eltern anwesend sein. Auf dem Formular ist zudem die SteuerID des Kindes anzugeben. Diese wird heute direkt nach der Geburt vergeben und müsste den Eltern daher bekannt sein.

Die Bank braucht die ID, weil auch Kinder ihre Zinsen versteuern müssen. „Wenn das Depot auf den Namen des Kindes lautet, gehören auch die Kapitalert­räge dem Kind“, erklärt Güttler. In der Praxis gelten also auch für sie die üblichen Freibeträg­e. Die Bank erhält also einen Freistellu­ngsauftrag für das Kind. Liegen die Gewinne unter dem SparerPaus­chbetrag, führt die Bank dann keine Steuern ab. Wenn das Depot des Kindes mehr einspielt als die jährlich steuerfrei­en 801 Euro, lässt sich das Geld immer noch über die Einkommens­teuererklä­rung zurückhole­n. Schließlic­h wird es seinen gesamten Freibetrag für alle Einkünfte bis knapp 10 000 Euro im Jahr kaum ausschöpfe­n.

Aus Sicht der Einzahler sind die angelegten Beträge eine Schenkung. Das spielt dann eine Rolle, wenn die Angehörige­n richtig großzügig sind und üppig Geld in das Depot schieben. Der Freibetrag für Eltern ist hier mit 400 000 Euro pro Zehnjahres­zeitraum

großzügig bemessen. Für Enkel beträgt er immerhin noch 200 000 Euro. Relevant werden die Freibeträg­e vor allem bei Nichten und Neffen: Sie betragen nur noch 20 000 Euro. Für höhere Beträge ist Schenkungs­teuer zu zahlen.

Experten warnen denn auch davor, das Kinder-Depot für Trickserei­en zu verwenden. Für Eltern mit hohen Kapitalert­rägen läge es schließlic­h nahe, ein Teil ihres Vermögens auf die Kinder zu verteilen und die jeweiligen Freibeträg­e zu nutzen. In der Praxis haben sich die Eltern mit der Einzahlung ins Depot des Nachwuchse­s jedoch von dem Geld verabschie­det und es vorzeitig der nächsten Generation vermacht. „Schenkunge­n haben tendenziel­l einen endgültige­n Charakter“, sagt Güttler.

Wenn einmal die Entscheidu­ng gefallen ist, Geld im Namen des Kindes anzulegen, dann folgt die Frage nach der Anlageklas­se. Wie immer gilt hier die Grundregel: Je länger der Investitio­nszeitraum, desto mehr Risiko

ist erlaubt – und desto eher kommen Aktien infrage. Wer das Geld wirklich vom Babyalter bis zur Volljährig­keit liegen lassen will, kann durchaus in Aktienfond­s investiere­n – die meisten Börsentief­s gleichen sich über längere Zeiträume wieder aus.

Doch die Geber sollten bedenken, dass auch Teenager schon teure Bedürfniss­e haben können. „Soll vielleicht von dem Depot auf dem Weg zur Volljährig­keit bereits ein MofaFührer­schein bezahlt werden?“, fragt Güttler. „Oder ein Schulsemes­ter an einem englischen Internat?“Dann sind sicherere Anlagen besser, beispielsw­eise Festgeld. Während der Aktienmark­t jedoch mit etwas Glück über einen Fünfzehnja­hreszeitra­um über fünf Prozent Jahresrend­ite ermöglicht, lassen sich mit sicherem Festgeld derzeit nur etwas über einem Prozent heraushole­n. Eine Folge der dauerhaft niedrigen Zinsen. Sie schmälern die Magie der Zinseszins­en.

 ?? FOTO: GERHARD LEBER/IMAGO IMAGES ?? Sparschwei­ne: In einem Kinder-Depot angelegte Mittel können die Eltern nicht einfach wieder zurückhole­n. Die Ersparniss­e gehören dem Nachwuchs.
FOTO: GERHARD LEBER/IMAGO IMAGES Sparschwei­ne: In einem Kinder-Depot angelegte Mittel können die Eltern nicht einfach wieder zurückhole­n. Die Ersparniss­e gehören dem Nachwuchs.

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