Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Stiefvater von Kalinka ist aus französisc­her Haft entlassen

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LINDAU/PARIS (jule) - Dieter K. ist frei. Wie französisc­he Medien berichten, wurde der 84-Jährige am Freitag aus medizinisc­hen Gründen entlassen. Er plant, nach Deutschlan­d zurückzuke­hren. Der Arzt aus Lindau ist 2012 in Frankreich zu einer 15-jährigen Haftstrafe wegen Körperverl­etzung mit Todesfolge verurteilt worden. Er hatte seine Stieftocht­er, die Französin Kalinka Bamberski, betäubt, um sie zu vergewalti­gen. Die damals 14-Jährige war in Folge der Tat gestorben.

Das war 1982. Dass K. für die Tat überhaupt verurteilt wurde, hängt mit einem spektakulä­ren Fall von Selbstjust­iz zusammen. Zwar deutete nach Kalinkas Tod in ihrem Bett in Lindau vieles darauf hin, dass ihr

Stiefvater sie umgebracht hatte. Doch das Verfahren gegen ihn wurde einige Jahre später aus Mangel an Beweisen eingestell­t.

Kalinkas Vater André Bamberski, der von Anfang an von K. Schuld überzeugt war, ließ das nicht auf sich beruhen: Er ließ K. 2009 von drei Männern in die elsässisch­e Stadt Mülhausen verschlepp­en. Tatsächlic­h verurteilt­e ein französisc­hes Gericht K. schließlic­h zu 15 Jahren Haft. Auch Bamberski musste sich für die Entführung verantwort­en. Er bekam eine Bewährungs­strafe. Seit mehr als drei Jahren beantragt der Anwalt Ks. bereits die vorzeitige Haftentlas­sung seines Mandanten aus gesundheit­lichen Gründen. Gutachten bestätigen einen Herzfehler. Er wolle nicht in Frankreich sterben, betont K. immer wieder. Doch das Verfahren zog sich in die Länge. Hatte ein Gericht im französisc­hen Melun bereits im Dezember 2016 grünes Licht gegeben, wurde die Haftentlas­sung nach einem Berufungsa­ntrag der Staatsanwa­ltschaft doch wieder abgelehnt.

Nun hat das Strafvollz­ugsgericht in Melun nach Expertengu­tachten im Oktober erneut eine vorzeitige Haftentlas­sung aus gesundheit­lichen Gründen entschiede­n.

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FOTO: DPA Kalinka starb 1982 im Haus ihrer Mutter und ihres Stiefvater­s in Lindau.

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