Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Neue Psychotests für Waffenbesitzer gefordert
BERLIN (AFP/dpa) - Nach dem offenbar rechtsradikalen Anschlag von Hanau plädiert Innenminister Horst Seehofer (CSU) unter bestimmten Voraussetzungen für zusätzliche Psychotests für Inhaber eines Waffenscheins. Er brachte in der „Bild“-Zeitung vom Samstag „ein medizinisches Gutachten oder eine ärztliche Bestätigung“ins Gespräch. Es müsse gewährleistet sein, „dass da alles in Ordnung ist und die Verwirrung oder die Krankheit einer Person nicht zur Gefahr für die Allgemeinheit werden“. Seehofer sagte, sollten die Ermittlungen im Fall Hanau einen Anhaltspunkt dafür ergeben, „dass wir früher hätten eingreifen müssen, was den Waffenschein betrifft, dann müssen wir das ändern“.
Bereits jetzt werde ein Sportschütze oder Jäger, der einen Waffenschein bekommen hat, regelmäßig „auf seine persönliche Zuverlässigkeit geprüft“. Diese Prüfung müsse künftig vertieft werden, sagte der Bundesinnenminister. „Dabei geht es nicht nur um die Frage, ob jemand seine Waffe ordnungsgemäß untergebracht hat oder die Munition davon getrennt aufbewahrt hat, dabei muss es auch um ganz persönliche Dinge gehen“, sagte der Minister. Bislang müssen sich Waffenbesitzer mindestens alle drei Jahre einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen.
Wer in Deutschland überhaupt eine Waffe besitzen will, muss strenge Voraussetzungen erfüllen. Geregelt ist das deutsche Waffenrecht im Waffengesetz. Es unterscheidet zwischen Waffenbesitzkarte und dem Waffenschein, der dazu berechtigt, eine geladene Schusswaffe zugriffsbereit in der Öffentlichkeit zu führen – also außerhalb der eigenen Wohnung, des eigenen befriedeten Besitzes oder der Geschäftsräume. Wer Waffen nur kaufen und besitzen oder auf einem Schießstand nutzen will, wie zum Beispiel Sammler oder Sportschützen, braucht dafür eine Waffenbesitzkarte. Volljährigkeit, Zuverlässigkeit, Sachkunde und ein nachzuweisendes Bedürfnis sind hier Voraussetzung. Sachkunde und Bedürfnis können auch durch eine Jägerprüfung und das Lösen eines Jagdscheins nachgewiesen werden. Auch Sportschützen erwerben ihre Waffen mit einer Waffenbesitzkarte. Sie dürfen erlaubnispflichtige Waffen aber nur entladen und in einem verschlossenen Behältnis transportieren.
Nur wenige Privatpersonen haben zum Selbstschutz – weil sie gefährdete Personen sind – den Waffenschein, auch als „großer Waffenschein“bezeichnet. Sie müssen gegenüber den Behörden glaubhaft machen, dass sie „wesentlich mehr als die Allgemeinheit durch Angriffe auf Leib oder Leben gefährdet“sind und „geeignet und erforderlich ist, diese Gefährdung zu mindern“.