Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Kopftuchve­rbot im Gericht ist zulässig

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KARLSRUHE (KNA/sz) - Das Kopftuchve­rbot für Rechtsrefe­rendarinne­n in Hessen stimmt nach einem Beschluss des Bundesverf­assungsger­ichts mit dem Grundgeset­z überein. Wegen der weltanscha­ulich-religiösen Neutralitä­t des Staates kann der Gesetzgebe­r das Tragen von Kopftücher­n untersagen, wie aus dem am Donnerstag veröffentl­ichten Beschluss hervorgeht. Südwest-Justizmini­ster Guido Wolf (CDU) begrüßte die Entscheidu­ng: „Das Urteil schafft Rechtssich­erheit auch für unser Gesetz in Baden-Württember­g.“Kritik übten die Linke und der Zentralrat der Muslime.

HAMBURG (dpa) - Mitglieder einer Mitte Februar ausgehoben­en mutmaßlich­en rechten Terrorzell­e haben nach einem Bericht der Wochenzeit­ung „Die Zeit“offenbar Anschläge auf die Grünen-Politiker Robert Habeck und Anton Hofreiter erwogen. Die Zeitung beruft sich auf Ermittlung­en der Bundesanwa­ltschaft in Karlsruhe. Die Grünen-Bundestags­fraktion bestätigte, ihr Vorsitzend­er Hofreiter sei in der vergangene­n Woche darüber informiert worden. Eine Parteispre­cherin bestätigte das für Parteichef Habeck.

Einer der Hauptverdä­chtigen der „Gruppe S“habe in einem Gespräch gesagt, die Zeiten von Bürgerwehr­en seien vorbei, berichtete „Die Zeit“. Der mutmaßlich­e Rädelsführ­er, der 53 Jahre alte Werner S., habe die Pläne in einem abgehörten Gespräch so beschriebe­n: „Zehn Männer, zehn Bundesländ­er, fertig.“

Nach einer bundesweit­en Razzia am 14. Februar hatten Ermittlung­srichter am Bundesgeri­chtshof Haftbefehl­e gegen zwölf Männer erlassen – vier mutmaßlich­e Mitglieder und acht mutmaßlich­e Unterstütz­er.

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