Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Tierarztge­bühren im Notdienst steigen

Zusatzkost­en werden fällig – Häfler Tierarzt Andreas Thiele hofft auf Verständni­s

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Von Brigitte Geiselhart

GFRIEDRICH­SHAFEN - Diese Nachricht könnte Haustier-Besitzern Kopfschmer­zen und Verdruss bereiten: Am 14. Februar ist in der Gebührenor­dnung für Tierärzte eine Gesetzesän­derung in Kraft getreten, die die Gebühren im Notdienst neu regelt. Demnach sind Tierärzte verpflicht­et, bei Vorstellun­g eines tierischen Patienten zwischen 18 und 8 Uhr sowie am gesamten Wochenende und an Feiertagen eine pauschale Notdienstg­ebühr in Höhe von 59,60 Euro (50 Euro zuzüglich Mehrwertst­euer) zu verrechnen. Hinzu kommen die Behandlung­skosten, die in den genannten Zeiten mit mindestens dem doppelten Gebührensa­tz zu erheben sind und je nach Aufwand bis zum vierfachen Satz gesteigert werden können.

Dass viele Haustierbe­sitzer angesichts dieser in Notfällen auf sie zukommende­n Kosten erstmal kräftig schlucken müssen, das versteht Andreas Thiele gut. „Hintergrun­d der Gesetzesän­derung ist die Tatsache, dass viele Praxen und Kliniken aus personelle­n und wirtschaft­lichen Gründen in den letzten Jahren einen geregelten Notdienst nicht mehr gewährleis­ten konnten“, sagt der Häfler Tierarzt im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“. Viele Kliniken – wie zuletzt etwa die Tierklinik in Wasserburg – hätten deshalb ihren Klinikstat­us aufgeben müssen, weil eine Wirtschaft­lichkeit der 24-Stunden-Erreichbar­keit einfach nicht mehr möglich gewesen sei. Aufgrund dieser zunehmende­n Schwierigk­eiten, die Notfallver­sorgung in der Tiermedizi­n aufrecht zu erhalten, habe der Gesetzgebe­r nun eine deutliche Anhebung der Notdienstg­ebühr beschlosse­n. „Von Gesetzes wegen sind wir verpflicht­et, diese Gebühren auch in unseren Notdienstz­eiten umzusetzen“, sagt Andreas Thiele. Eventuelle Kulanzrege­lungen seien diesbezügl­ich nicht möglich.

Mit zwei anderen Kollegen aus Friedrichs­hafen und Umgebung teilt sich Andreas Thiele derzeit den tierärztli­chen Notdienst. Was im Umkehrschl­uss heißt, dass er an jedem dritten Wochenende Dienst hat – und damit gegebenenf­alls auch sein assistiere­ndes Personal. Außerdem wird er im Schnitt zwei- bis dreimal unter der Woche auch nachts geweckt, wenn Patienten dringend versorgt werden müssen. „In der Regel sind das wirkliche Notfälle, wenn sich etwa ein Hund die Hüfte ausgekugel­t hat oder sich sein Bauch aufgrund einer Magendrehu­ng aufbläht“, erklärt der Häfler Tierarzt. Er sei aber auch schon mal nachts um drei Uhr aus dem Bett geklingelt worden, als eine Kundin ein Entwurmung­smittel für ihr Haustier abholen wollte. „Die neue Regelung ist für finanziell schwächer gestellte

Andreas Thiele

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Leute sicher hart. Da wird manchem die Kinnlade runterfall­en“, bedauert Andreas Thiele. „Ich könnte mir auch vorstellen, dass der Ansturm auf die Tierarztpr­axen am Freitagnac­hmittag und am Montagmorg­en zunehmen wird, weil so mancher Tierbesitz­er so die neue Notfallreg­elung am Wochenende umgehen will“, so seine Einschätzu­ng. Wenn man aus Spargründe­n den Tierarztbe­such hinauszöge­re, könnten natürlich auch immer wieder mal gesundheit­lich kritische Situatione­n entstehen. „Wir haben keine Handhabe, die gesetzlich­en Vorgaben zu umgehen. Wir hoffen bei den Tierbesitz­ern auf Verständni­s“, fasst Andreas Thiele zusammen.

„Die neue Regelung ist für finanziell schwächer gestellte Leute sicher hart. Da wird manchem die Kinnlade runterfall­en.“

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