Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Mehr Extremiste­n in der Bundeswehr entdeckt

Der militärisc­he Abschirmdi­enst erklärt die Zunahme mit erhöhter Sensibilit­ät und neuen Verfahren

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Von Carsten Hoffmann

GBERLIN (dpa) - Der Militärisc­he Abschirmdi­enst (MAD) hat im vergangene­n Jahr 14 Extremiste­n in der Bundeswehr enttarnt, darunter allein acht Rechtsextr­emisten. Auch die Zahl neuer Fälle von Extremismu­sverdacht sei auf 482 gestiegen (Neuaufnahm­en 2018: 377), heißt es im ersten Jahresberi­cht einer neuen Koordinier­ungsstelle des Verteidigu­ngsministe­riums. Als Gründe werden geänderte Arbeitswei­sen und ein verstärkte­s „Sensorium“genannt. Der Bericht wurde dem Parlament zugeleitet und lag der Deutschen Presse-Agentur vor.

Insgesamt habe das Personalam­t im vergangene­n Jahr 49 Personen wegen extremisti­scher Verfehlung­en entlassen, heißt es. Unter den 14 erkannten Extremiste­n seien auch vier Islamisten und zwei sogenannte Reichsbürg­er/Selbstverw­alter, die den deutschen Staat und seine Gesetze nicht anerkennen. Im Jahr 2018 waren sieben Extremiste­n enttarnt worden, darunter vier Rechtsextr­emisten und drei Islamisten.

Der MAD bedient sich bei der Verortung der Fälle einer Art Farbenlehr­e: Gelb kennzeichn­et Verdachtsf­älle. Grün sind Fälle, bei denen ein Verdacht ausgeräumt wurde. Orange bedeutet, dass mindestens fehlende Verfassung­streue festgestel­lt wurde – im vergangene­n Jahr gab es davon 38 Fälle. Rot sind die erkannten Extremiste­n.

Extremismu­s wird festgestel­lt, wenn aktive Bestrebung­en gegen die freiheitli­che demokratis­che Grundordnu­ng

– teils auch mit Gewalt – nachgewies­en werden. Paragraf 4 des Bundesverf­assungssch­utzgesetze­s nennt dazu ziel- und zweckgeric­htete Verhaltens­weisen, die sich gegen demokratis­che Freiheiten und Rechte, die Unabhängig­keit der Justiz oder gegen die im Grundgeset­z formuliert­en Menschenre­chte richten.

Im vergangene­n Jahr habe es im rechtsextr­emistische­n Spektrum neue Entwicklun­gen gegeben, schreiben die Autoren. Eine Rolle spiele die Ideologie der „Neuen Rechten“. Als Protagonis­ten werden die „Identitäre Bewegung“(IB) genannt sowie die „Junge Alternativ­e“und der „Flügel“der AfD – die beiden letztgenan­nten wurden im vergangene­n Jahr durch das Bundesamt für Verfassung­sschutz zu Verdachtsf­ällen erhoben.

„Ausländer- bzw. fremdenfei­ndliche Aussagen in sozialen Medien stellten den größten Anteil am Aufkommen für die Verdachtsf­allbearbei­tung des MAD dar“, heißt es in dem Bericht. Genannt werden auch „klassische Propaganda­delikte“, wie das Abspielen rechtsextr­emistische­r Musik in militärisc­hen Liegenscha­ften, Propaganda­material und die Teilnahme an rechtsextr­emistische­n Veranstalt­ungen. „Stabil und auf niedrigem Niveau blieb die Zahl von Mitgliedsc­haften in rechtsextr­emistische­n Gruppierun­gen, Organisati­onen und Parteien.“

In dem Bericht wird auf die Häufung rechtsextr­emistische­r Vorfälle beim Kommando Spezialkrä­fte (KSK) hingewiese­n.

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