Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Das rät die Kassenärztliche Vereinigung
Laut Pressestelle der Kassenärztlichen Vereinigung, die für die Organisation der ambulanten medizinischen Versorgung im Land verantwortlich ist, gibt es keine zentrale Organisation bei der Verteilung von Desinfektionsmitteln und Schutzmasken an niedergelassene Ärzte. Die Arztpraxen sind laut Sprecher der KV, Kai Sonntag, „im Normalwenn betrieb selbst für Ihre Ausrüstung zuständig“.
Ärzte, die keine Schutzausrüstung mehr haben, müssen die Behandlung ablehnen und die Patienten an ein Krankenhaus überweisen. „Die Schutzausrüstung wird nicht bei jedem Patienten benötigt, bei dem ein Verdacht auf eine Corona-Infektion vorliegt. Sie wird nur benötigt,
ein Abstrich vorgenommen wird. Dieser Abstrich wiederum ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn der Patient aus einem festgestellten Risikogebiet kommt oder Kontakt mit einer Person gehabt hat, die positiv auf Corona getestet wurde und entsprechende Symptome auftreten“, sagt Kai Sonntag. Die Frage nach einem Notfallplan verneint der KV-Sprecher. Den gebe es bislang noch nicht. Die KV verfüge über keine eigenen Ressourcen an Schutzausrüstung und könne auch keine besorgen. Auf politischer Ebene werde derzeit über verschiedene Lösungsansätze diskutiert. Zuständig seien da Bundesgesundheitsministerium und Sozialministerium in Stuttgart. (ras)