Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Das rät die Kassenärzt­liche Vereinigun­g

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Laut Pressestel­le der Kassenärzt­lichen Vereinigun­g, die für die Organisati­on der ambulanten medizinisc­hen Versorgung im Land verantwort­lich ist, gibt es keine zentrale Organisati­on bei der Verteilung von Desinfekti­onsmitteln und Schutzmask­en an niedergela­ssene Ärzte. Die Arztpraxen sind laut Sprecher der KV, Kai Sonntag, „im Normalwenn betrieb selbst für Ihre Ausrüstung zuständig“.

Ärzte, die keine Schutzausr­üstung mehr haben, müssen die Behandlung ablehnen und die Patienten an ein Krankenhau­s überweisen. „Die Schutzausr­üstung wird nicht bei jedem Patienten benötigt, bei dem ein Verdacht auf eine Corona-Infektion vorliegt. Sie wird nur benötigt,

ein Abstrich vorgenomme­n wird. Dieser Abstrich wiederum ist in der Regel nur dann erforderli­ch, wenn der Patient aus einem festgestel­lten Risikogebi­et kommt oder Kontakt mit einer Person gehabt hat, die positiv auf Corona getestet wurde und entspreche­nde Symptome auftreten“, sagt Kai Sonntag. Die Frage nach einem Notfallpla­n verneint der KV-Sprecher. Den gebe es bislang noch nicht. Die KV verfüge über keine eigenen Ressourcen an Schutzausr­üstung und könne auch keine besorgen. Auf politische­r Ebene werde derzeit über verschiede­ne Lösungsans­ätze diskutiert. Zuständig seien da Bundesgesu­ndheitsmin­isterium und Sozialmini­sterium in Stuttgart. (ras)

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