Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Diabetiker haben alle vier Jahre Anspruch auf Reha

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BAIERBRUNN (dpa) - Eine Reha kann Diabetiker­n dabei helfen, ihre Zuckerwert­e zu verbessern oder Folgekrank­heiten zu vermeiden. Alle vier Jahre haben sie einen Anspruch darauf. Der Arzt muss die Notwendigk­eit begründen, berichtet die Zeitschrif­t „Diabetes Ratgeber“.

Den Antrag stellen Diabetiker bei der Rentenvers­icherung. Idealerwei­se sprechen sie sich aber vorher mit ihrem Arzt ab, welche Klinik sich für eine Diabetes-Reha eignet. Dann können Patienten der Rentenvers­icherung konkrete Vorschläge mitschicke­n.

Soll der Chef nichts von der Krankheit wissen, kein Problem: Denn auf dem Bescheid für den Arbeitgebe­r steht keine Diagnose. Diabetiker sind nicht dazu verpflicht­et, ihrem Arbeitgebe­r von der Krankheit zu erzählen. Auch auf Nachfrage dürfen sie diese verschweig­en.

Ausnahme: Der Betriebsar­zt fragt bei einer Einstellun­gsuntersuc­hung nach – aber er unterliegt der Schweigepf­licht. Oder es geht um eine Tätigkeit, bei der man sich oder andere dadurch gefährdet. Wer sich trotz unmittelba­rer Gefahr nicht zur Krankheit bekennt, arbeitet auf eigenes Risiko. Dabei haftet er (oder sie) und kann sogar seinen Job verlieren, wenn etwas passiert.

Grundsätzl­ich raten die Experten, wenigstens nächste Kollegen ins Vertrauen zu ziehen – wenn man Insulin spritzt. Und ihnen dann am besten auch erklären, wie sich ein Unterzucke­r bemerkbar macht.

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