Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
„Wir teilten zu dritt, jeder die Hälfte“
Amtsgericht Tettnang verurteilt Kressbronner Kupferblechdiebe zum Teil zu hohen Haftstrafen
Von Siegfried Großkopf
GKRESSBRONN - Auf dem Weg von Nonnenhorn nach Friedrichshafen war zwei Männern im Sommer 2017 das Hallberger Haus in Kressbronn aufgefallen. Besonders interessierte sie das Kupferblech, das man – so die Idee – abmontieren und an diverse Schrotthändler verkaufen könnte. Gesagt, getan. Dreimal gingen die Beutezüge gut. Beim vierten Mal gesellte sich die Polizei dazu. Die jetzt gesprochenen Urteile reichen bis zu mehrmonatigen Freiheitsstrafen.
Wegen schweren Bandendiebstahls sollte sich vor dem Amtsgericht Tettnang eigentlich das für die Raubzüge zuständige männliche Quartett verantworten. Allein ein Trio war erschienen, und ließ das Schöffengericht zunächst darüber grübeln, was zu tun sei: über die Vorwürfe gegen nur drei Angeklagte verhandeln, aufgrund der Aktenlage gegen alle vier oder den gesamten Prozess verschieben? Die Entscheidung fiel auf eine Verhandlung gegen die drei Anwesenden. „Den Fehlenden aus Bad Schussenried zu holen, macht keinen Sinn“, bemerkte Richter Peter Pahnke. Dabei soll der vierte Angeklagte seinem Verteidiger vor einer Woche bei einem seiner anderen Prozesse in Bad Waldsee noch versichert haben, dass er auch zur Verhandlung nach Tettnang kommen werde. In Bad Waldsee war er wegen gewerbsmäßigem Computerbetrugs zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt worden.
Eingeräumt hat das nach Tettnang angereiste Trio, in unterschiedlicher Besetzung das Kupfer am unbewohnten Hallberger Haus abmontiert, abtransportiert und an zwei
Schrotthändler in der Region verkauft zu haben. Dabei haben die Diebe aus dem Bodenseekreis, die zur Tatzeit allesamt finanziell klamm waren, einen Verkaufserlös in Höhe von knapp 9000 Euro erzielt, und etwas eigenwillig aufgeteilt: „Wir teilten zu dritt, jeder die Hälfte“, schilderte einer der Angeklagten vor Gericht. Ein Mitarbeiter eines der Schrotthändler witterte offenbar die unsaubere Herkunft des Kupfers und klinkte sich ins Geschäft ein: Er wog den Dieben das Doppelte des tatsächlichen Kupfer-Gewichts und ließ sich dafür eine „Gewinnbeteiligung“auszahlen.
Die Tatbeteiligungen waren unterschiedlich. Einer oder zwei montierten das Kupfer vom Gebäude in Kressbronn ab oder fanden das Kupferblech auf dem Gelände. Ein anderer stand Schmiere oder fungierte als Fahrer in einem Transporter. Den Ideengeber befand das Gericht für schuldig des gemeinschaftlichen Diebstahls und verurteilte ihn zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Unter Einbeziehung früherer Urteile muss er drei Jahre ins Gefängnis.
Der zweite Angeklagte erhielt eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Seine Strafe ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Der dritte Beschuldigte kam mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils 35 Euro davon. Er hatte sich mit dem Bus seines Bruders einmal als Fahrer zur Verfügung gestellt – wohl wissend um das „krumme Ding“, das da laufen und er kutschieren sollte.