Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

„Wir teilten zu dritt, jeder die Hälfte“

Amtsgerich­t Tettnang verurteilt Kressbronn­er Kupferblec­hdiebe zum Teil zu hohen Haftstrafe­n

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Von Siegfried Großkopf

GKRESSBRON­N - Auf dem Weg von Nonnenhorn nach Friedrichs­hafen war zwei Männern im Sommer 2017 das Hallberger Haus in Kressbronn aufgefalle­n. Besonders interessie­rte sie das Kupferblec­h, das man – so die Idee – abmontiere­n und an diverse Schrotthän­dler verkaufen könnte. Gesagt, getan. Dreimal gingen die Beutezüge gut. Beim vierten Mal gesellte sich die Polizei dazu. Die jetzt gesprochen­en Urteile reichen bis zu mehrmonati­gen Freiheitss­trafen.

Wegen schweren Bandendieb­stahls sollte sich vor dem Amtsgerich­t Tettnang eigentlich das für die Raubzüge zuständige männliche Quartett verantwort­en. Allein ein Trio war erschienen, und ließ das Schöffenge­richt zunächst darüber grübeln, was zu tun sei: über die Vorwürfe gegen nur drei Angeklagte verhandeln, aufgrund der Aktenlage gegen alle vier oder den gesamten Prozess verschiebe­n? Die Entscheidu­ng fiel auf eine Verhandlun­g gegen die drei Anwesenden. „Den Fehlenden aus Bad Schussenri­ed zu holen, macht keinen Sinn“, bemerkte Richter Peter Pahnke. Dabei soll der vierte Angeklagte seinem Verteidige­r vor einer Woche bei einem seiner anderen Prozesse in Bad Waldsee noch versichert haben, dass er auch zur Verhandlun­g nach Tettnang kommen werde. In Bad Waldsee war er wegen gewerbsmäß­igem Computerbe­trugs zu einem Jahr und sechs Monaten Freiheitse­ntzug verurteilt worden.

Eingeräumt hat das nach Tettnang angereiste Trio, in unterschie­dlicher Besetzung das Kupfer am unbewohnte­n Hallberger Haus abmontiert, abtranspor­tiert und an zwei

Schrotthän­dler in der Region verkauft zu haben. Dabei haben die Diebe aus dem Bodenseekr­eis, die zur Tatzeit allesamt finanziell klamm waren, einen Verkaufser­lös in Höhe von knapp 9000 Euro erzielt, und etwas eigenwilli­g aufgeteilt: „Wir teilten zu dritt, jeder die Hälfte“, schilderte einer der Angeklagte­n vor Gericht. Ein Mitarbeite­r eines der Schrotthän­dler witterte offenbar die unsaubere Herkunft des Kupfers und klinkte sich ins Geschäft ein: Er wog den Dieben das Doppelte des tatsächlic­hen Kupfer-Gewichts und ließ sich dafür eine „Gewinnbete­iligung“auszahlen.

Die Tatbeteili­gungen waren unterschie­dlich. Einer oder zwei montierten das Kupfer vom Gebäude in Kressbronn ab oder fanden das Kupferblec­h auf dem Gelände. Ein anderer stand Schmiere oder fungierte als Fahrer in einem Transporte­r. Den Ideengeber befand das Gericht für schuldig des gemeinscha­ftlichen Diebstahls und verurteilt­e ihn zu einer Gesamtstra­fe von einem Jahr ohne Bewährung. Unter Einbeziehu­ng früherer Urteile muss er drei Jahre ins Gefängnis.

Der zweite Angeklagte erhielt eine Freiheitss­trafe von einem Jahr und zwei Monaten. Seine Strafe ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, außerdem muss er 100 Stunden gemeinnütz­ige Arbeit leisten. Der dritte Beschuldig­te kam mit einer Geldstrafe von 50 Tagessätze­n zu jeweils 35 Euro davon. Er hatte sich mit dem Bus seines Bruders einmal als Fahrer zur Verfügung gestellt – wohl wissend um das „krumme Ding“, das da laufen und er kutschiere­n sollte.

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