Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Babybrei-Erpresser: Prozessauf­takt vertagt

Fall muss neu verhandelt werden, weil der BGH das Urteil in Teilen aufgehoben hat

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FRIEDRICHS­HAFEN (li) - Die Neuauflage des Prozesses gegen den Babybrei-Erpresser am Landgerich­t Ravensburg hat am Montag genauso begonnen wie die Hauptverha­ndlung im Oktober 2018: mit einer Vertagung. Wegen Erkrankung fehlte diesmal nicht der Angeklagte, sondern dessen Verteidige­rin. Richter Franz Bernhard eröffnete die Verhandlun­g zwar, beendete sie aber auch gleich wieder, um sie zu vertagen. So richtig beginnen soll der Prozess nun am 26. März.

Im Herbst 2018 war der Mann, der in Friedrichs­hafen in mehreren Lebensmitt­elund Drogeriemä­rkten vergiftete Babynahrun­g platziert hatte, um von verschiede­nen Handelsunt­ernehmen knapp zwölf Millionen Euro zu erpressen, wegen versuchten Mordes und versuchter räuberisch­er Erpressung zu zwölfeinha­lb Jahren Haft verurteilt worden. Weil der Bundesgeri­chtshof dieses Urteil im vergangene­n Jahr in Teilen aufgehoben hat, muss der Fall erneut am Landgreich­t Ravensburg verhandelt werden. Nach Einschätzu­ng der Bundesrich­ter hätte der Erpresser nicht wegen versuchten Mordes oder versuchter schwerer räuberisch­er Erpressung mit Todesfolge verurteilt werden dürfen, weil er in seinem Erpressers­chreiben Hinweise auf die Standorte der vergiftete­n Gläser gegeben hatte. Laut Bundesgeri­chtshof hat der Angeklagte den Tod von Kleinkinde­rn zwar durchaus in Kauf genommen. Weil er aber aktiv und aus eigenem Antrieb dabei half, die vergiftete­n Gläser aus dem Verkehr zu ziehen, habe er den Mordversuc­h behindert und damit nicht vollendet.

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FOTO: FEY Detaillier­t hat der Erpresser in seiner E-Mail auf die Standorte der vergiftete­n Gläschen hingewiese­n.

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