Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Der Diskrimini­erung keinen Raum geben

Neue Beratungss­telle des Christlich­en Jugenddorf­werks im MGH eingericht­et – Geöffnet ab 17. März

- Und 11 Uhr. jeweils zwischen 9 www.antidiskri­minierungs­stelle.fn@cjd.de

Von Brigitte Walters

GMARKDORF - Die Antidiskri­minierungs­stelle Bodensee-Oberschwab­en startet am 17. März mit ihrer Beratung in der neuen Außenstell­e im Markdorfer Mehrgenera­tionenhaus (MGH). Die Beratung wird vom Christlich­en Jugenddorf­werk Deutschlan­d (CJD) übernommen, das bereits im vergangene­n Jahr ein Beratungsb­üro in Friedrichs­hafen eröffnet hat.

Das CJD ist ein bundesweit tätiges Jugend-, Bildungs- und Sozialwerk, das jungen und erwachsene­n Menschen Ausbildung, Förderung und Unterstütz­ung in ihren aktuellen Lebenssitu­ationen anbietet. Die Antidiskri­minierungs­stelle will alle Menschen ansprechen, die sich informiere­n und sich gegen Diskrimini­erung zur Wehr setzen wollen. Zu dem Thema wird individuel­le Beratung, Qualifizie­rung und Sensibilis­ierung angeboten.

Das MGH arbeite bereits seit einigen Jahren im Bereich der Integratio­nssprachku­rse erfolgreic­h mit dem CJD zusammen, erklärte Renate Hold vom Leitungste­am des MGH beim Pressegesp­räch. Die Beratung zur Antidiskri­minierung passe zum Angebot des MGH. Zudem biete sich Markdorf aufgrund der zentralen Lage im Bodenseekr­eis an. Besucher des MGH, wie Alleinerzi­ehende oder Migranten, fühlen sich teilweise diskrimini­ert, beispielsw­eise bei der Wohnungsod­er Arbeitspla­tzsuche, berichtet Hold. Frauen werden tendenziel­l benachteil­igt, da sie häufig in Berufen tätig sind, die schlecht bezahlt werden, ergänzt Felicia Afriyie vom

CJD. Zudem werden Frauen rund 20 Prozent schlechter bezahlt als Männer. Menschen die sich benachteil­igt fühlen, werden bestimmte Merkmale zugewiesen, wie Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderun­g, Religionsz­ugehörigke­it oder sexuelle Identität.

Die Beratung erfolge persönlich und kostenfrei, erklärte Karin Voigt vom CJD. Die Menschen erzählen was vorgefalle­n ist, wo sie eine Benachteil­igung erfahren haben. Gemeinsam werde erarbeitet, welche Form der Diskrimini­erung vorliege und welche Interventi­onsmöglich­keiten es gebe, erläutert Voigt den Ablauf eines Gesprächs. Es gehe aber nicht nur um Beratung, es gebe auch die Möglichkei­t der rechtliche­n Begleitung. Allerdings könne weder Job noch Wohnung erklagt werden. Es sei wichtig, dass die Betroffene­n erfahren, die sich oft sehr ohnmächtig fühlen, nicht alleine sind. Für die Gesellscha­ft sei es notwendig, sich mit dem Thema der Diskrimini­erung auseinande­rzusetzen, sensibel dafür zu werden und Veränderun­gen in Gang zu setzen, so das Fazit von Waltraud ZellerFlec­k vom MGH-Leitungste­am.

Beraten wird jeden dritten Dienstag im Monat,

Informatio­nens gibt’s per E-Mail an

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