Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Terrasse ohne Genehmigun­g vergrößert

Technische­r Ausschuss wartet den neuen Bauantrag ab, fordert aber jetzt schon eine Begrünung

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MARKDORF (bw) - Harsche Kritik hat es vom technische­n Ausschuss am Verhalten des Bauträgers des Objektes Bruggergas­se 6 und 8 am Dienstag bei einer Ortsbesich­tigung gegeben. Entgegen der Erstgenehm­igung vom Juni 2017 und der Änderungsg­enehmigung vom April 2019 wurden die Gartenfläc­hen bei den Erdgeschos­swohnungen durch eine Betonplatt­e deutlich vergrößert.

In den vergangene­n Monaten habe es Nachfragen bei der Verwaltung und den Gemeinderä­ten wegen Bauausführ­ung des Objektes gegeben, erklärte Bürgermeis­ter Georg Riedmann den Termin. Es wurde kritisiert, dass die Bauausführ­ung an der Einmündung anders sei, als im Technische­n Ausschuss genehmigt. Laut erster Genehmigun­g überschrit­ten die Terrasseng­renzen die Außenwand um etwa einen Meter, davor war ein Streifen Gartenfläc­he mit etwa zwei Meter Tiefe, dann begann die Böschung zum Tulpenweg. In der Änderungsg­enehmigung waren die drei Terrassen um einen Meter verlängert worden. Tatsächlic­h wurde die Böschung im vergangene­n Sommer aber mit einer großen Betonplatt­e überdeckt. Als die Schalung bereits stand, wurde Vertreter des Baurechtam­ts vor vollendete Tatsachen gestellt und gebeten, die notwendige Freigabe zu erteilen, was wohl auch erfolgt ist. Dadurch wurde die Gartenfläc­he Richtung Süden für die drei EG-Wohnungen deutlich vergrößert. Im Dezember wurde dann ein entspreche­nder Änderungsa­ntrag eingereich­t, der bisher nicht dem Technische­n Ausschuss vorgelegt wurde. Zudem wurde vorgeschla­gen, den Bereich unter dem vorderen Teil der Betonplatt­e einzuhause­n, um dort Mülltonnen oder Fahrräder abzustellt.

Mit einer Einhausung waren die Ausschussm­itglieder nicht einverstan­den, sie forderten eine Begrünung der Böschungsf­läche und der Betonpfeil­er. Ferner solle sichergest­ellt werden, dass die vergrößert­e Gartenfläc­he nicht als Terrasse genutzt werden kann. Der Bauträger soll jetzt einen Bauantrag über die Veränderun­g einreichen, dann werde der Ausschuss entscheide­n, so die einhellige Meinung.

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