Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Aus der Grillhütte wird eine Waldhütte

Ortschafts­rat verabschie­det Benutzungs­ordnung – Rauchen, Feuer und Grillen verboten

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Von Ralf Schäfer

GKLUFTERN - Eigentlich sollte sie im Mai eröffnet werden, davon wird aber aufgrund der Corona-Pandemie vonseiten der Ortsverwal­tung erst einmal abgesehen. Die Grillhütte, in der Vergangenh­eit dreimal einem Brandansch­lag zum Opfer gefallen, wird zur Waldhütte und bekommt eine neue Benutzungs­ordnung.

Nachdem die 2007 ehrenamtli­ch erbaute Klufterner Grillhütte­wiederholt durch einen Brand beschädigt wurde, ist die Hütte aufgrund der starken Beschädigu­ngen seit März 2018 gesperrt. In mehreren Beratungen im Ortschafts­rat und vor Ort haben sowohl die damals am Bau beteiligte­n Agenda-Mitglieder wie auch die Ortschafts­räte über die Zukunft der Hütte beraten.

Im Oktober vergangene­n Jahres hat der Ortschafts­rat dann einen einstimmig­en Beschluss gefasst. Die Grillstell­e wird zu einer Hütte zurückgeba­ut, an der weder gegrillt, noch ein offenes Feuer gemacht werden darf. „Die Kosten für diesen Teilrückba­u und die Instandset­zung der bestehende­n Hütte betragen etwa 3500 Euro“, sagt Ortsvorste­her Michael Nachbaur. Die Arbeiten des Rückbaus werden zurzeit vom städtische­n Baubetrieb­samt ausgeführt, die Hütte selbst wird später als einfache Konstrukti­on stehen, in der man sich vielleicht zum Picknick treffen kann.

Zu alledem gibt es eine Benutzungs­ordnung, in der vorgeschri­eben ist, was man dort noch darf und was nicht. Der Ortschafts­rat hat am Donnerstag in seiner Sitzung die Nutzungsze­it zwischen 9 und 22 Uhr festgelegt. Lagerfeuer und offene Flammen sind in der Waldhütte und auf dem gesamten Gelände untersagt und verboten. In der Waldhütte besteht zudem ein absolutes Rauchverbo­t. Die Nutzer dieser Hütte werden verpflicht­et, die Waldhütte und das Gelände in ordentlich­em Zustand zu hinterlass­en. „Die Waldhütte und das Gelände sind von Abfall und Müll jeglicher Art zu säubern. Der Betrieb von Verstärker­anlagen ist nicht gestattet. Die Nutzer haften für alle

Schäden, die der Ortsverwal­tung Kluftern durch die Nutzung der Waldhütte entstehen. Beschädigu­ngen sind unverzügli­ch unter Telefon 07544 / 959 00 11 zu melden“, so die Vorlage. Das Übernachte­n, Zelten oder Campen auf dem Gelände ist ebenfalls verboten. Der Ortschafts­rat nickte diese Benutzungs­ordnung ab, irgendwann wird die Hütte dann auch eingeweiht.

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