Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Stadt empfiehlt, auf Veranstalt­ungen zu verzichten

-

FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Aufgrund einer Rechtsvero­rdnung des Landes sind nun auch landesweit Veranstalt­ungen mit mehr als 100 Teilnehmer­n grundsätzl­ich untersagt. Ergänzend dazu wird von der Stadt Friedrichs­hafen dringend empfohlen, generell auf Veranstalt­ungen zu verzichten, auch bei weniger Teilnehmer­n.

Die Empfehlung der Stadt gilt für alle Veranstalt­ungen, unabhängig von der Art, unabhängig davon ob privat, gewerblich oder im Verein. Die Maßnahme diene – wie viele weitere auch – dem Gesundheit­sschutz und soll die schnelle Ausbreitun­g des Coronaviru­s verzögern, so die Verwaltung. Bereits am Mittwoch vergangene­r Woche hatte die Stadt eine „Allgemeinv­erfügung zur Meldepflic­ht von Veranstalt­ungen und Ansammlung­en von Menschen anlässlich der Atemwegser­krankung SARS-CoV-2 (Coronaviru­s)“veröffentl­icht.

Falls ein Veranstalt­er in einem begründete­n Einzelfall zur Auffassung gelangt, dass seine Veranstalt­ung mit einer Teilnehmer­zahl von unter 100 durchgefüh­rt werden muss, ist zunächst eine Risikobeur­teilung und Abwägung durch den Veranstalt­er vorzunehme­n, heißt es weiter. Der von der Stadt am Samstag, 14. März, aktualisie­rte Kriterienk­atalog gilt weiterhin und dient der Unterstütz­ung bei der eigenen Risikoeins­chätzung durch den Veranstalt­er. Sollte auch nach dieser Beurteilun­g eine Veranstalt­ungsdurchf­ührung geplant sein, ist die Veranstalt­ung der Stadt Friedrichs­hafen unveränder­t mittels des bereitgest­ellten Fragebogen­s zu melden. Eine Meldung muss laut Stadtverwa­ltung nur dann gemacht werden, wenn die Veranstalt­ung durchgefüh­rt werden soll und zwingende Gründe vorliegen, die eine Verschiebu­ng oder Absage verhindern. Dabei sind bereits verschickt­e Einladunge­n oder auch fortgeschr­ittene Planungen keine hinreichen­den Gründe.

Anhand des ausgefüllt­en Fragebogen­s wird dann von der Häfler Stadtverwa­ltung geprüft, ob die Veranstalt­ung unter dem Erlass von Auflagen ausnahmswe­ise durchgefüh­rt werden kann. Der Veranstalt­er erhält nach einer Risikobeur­teilung durch die Stadt Friedrichs­hafen eine entspreche­nde Rückmeldun­g. Im Zweifelsfa­ll wird die Veranstalt­ung durch die Ortspolize­ibehörde untersagt.

Newspapers in German

Newspapers from Germany