Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Stadt empfiehlt, auf Veranstaltungen zu verzichten
FRIEDRICHSHAFEN (sz) - Aufgrund einer Rechtsverordnung des Landes sind nun auch landesweit Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern grundsätzlich untersagt. Ergänzend dazu wird von der Stadt Friedrichshafen dringend empfohlen, generell auf Veranstaltungen zu verzichten, auch bei weniger Teilnehmern.
Die Empfehlung der Stadt gilt für alle Veranstaltungen, unabhängig von der Art, unabhängig davon ob privat, gewerblich oder im Verein. Die Maßnahme diene – wie viele weitere auch – dem Gesundheitsschutz und soll die schnelle Ausbreitung des Coronavirus verzögern, so die Verwaltung. Bereits am Mittwoch vergangener Woche hatte die Stadt eine „Allgemeinverfügung zur Meldepflicht von Veranstaltungen und Ansammlungen von Menschen anlässlich der Atemwegserkrankung SARS-CoV-2 (Coronavirus)“veröffentlicht.
Falls ein Veranstalter in einem begründeten Einzelfall zur Auffassung gelangt, dass seine Veranstaltung mit einer Teilnehmerzahl von unter 100 durchgeführt werden muss, ist zunächst eine Risikobeurteilung und Abwägung durch den Veranstalter vorzunehmen, heißt es weiter. Der von der Stadt am Samstag, 14. März, aktualisierte Kriterienkatalog gilt weiterhin und dient der Unterstützung bei der eigenen Risikoeinschätzung durch den Veranstalter. Sollte auch nach dieser Beurteilung eine Veranstaltungsdurchführung geplant sein, ist die Veranstaltung der Stadt Friedrichshafen unverändert mittels des bereitgestellten Fragebogens zu melden. Eine Meldung muss laut Stadtverwaltung nur dann gemacht werden, wenn die Veranstaltung durchgeführt werden soll und zwingende Gründe vorliegen, die eine Verschiebung oder Absage verhindern. Dabei sind bereits verschickte Einladungen oder auch fortgeschrittene Planungen keine hinreichenden Gründe.
Anhand des ausgefüllten Fragebogens wird dann von der Häfler Stadtverwaltung geprüft, ob die Veranstaltung unter dem Erlass von Auflagen ausnahmsweise durchgeführt werden kann. Der Veranstalter erhält nach einer Risikobeurteilung durch die Stadt Friedrichshafen eine entsprechende Rückmeldung. Im Zweifelsfall wird die Veranstaltung durch die Ortspolizeibehörde untersagt.