Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Lebenslang­e Haft für Auftragsmö­rder

Angeklagte­r erschoss 24-Jährigen in Freiburg im Dienste eines Anwalts

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Von Jürgen Ruf

FREIBURG (dpa) - Nach dem Urteil des Freiburger Landgerich­ts geht es ganz schnell. Ein Vertreter der Nebenklage stürmt im Gerichtssa­al auf den Verurteile­n zu und attackiert ihn. Von den Zuschauerr­ängen werden Gegenständ­e in Richtung Anklageban­k geworfen. Beamte gehen dazwischen und räumen den Saal. Finale eines ungewöhnli­chen Strafproze­sses: Er endete am Mittwoch für den Angeklagte­n mit einer Verurteilu­ng wegen Mordes zu einer lebenslang­en Haftstrafe. Der Mann ist laut dem Gericht ein Auftragsmö­rder.

Der 33 Jahre alte Deutsche habe sich des Mordes schuldig gemacht, sagte die Vorsitzend­e Richterin Eva Kleine-Cosack zur Urteilsbeg­ründung. Er habe einen 24 Jahre alten Mann mit zwei Schüssen in den Kopf getötet und dafür als Lohn 50 000 Euro erhalten.

Gehandelt habe er im Auftrag eines 39 Jahre alten Freiburger Rechtsanwa­lts. Dieser habe von dem 24-Jährigen, der Opfer des Mordes wurde, mehr als 100 000 Euro aufbewahrt und den Mord aus Geldgier in Auftrag gegeben, weil er das Geld behalten wollte. Die Tat ereignete sich vergangene­n Juli in einem Gewerbegeb­iet in Freiburg.

Der Jurist hatte sich im vergangene­n November im Gefängnis in seiner Zelle das Leben genommen. Der von ihm beauftragt­e Mörder stand daher alleine vor Gericht. Er hatte zum Prozessauf­takt Anfang März Erinnerung­slücken geltend gemacht und angegeben, aus Notwehr geschossen zu haben. Er sei von dem Rechtsanwa­lt instrument­alisiert und ausgenutzt worden, sagte er. Doch das Gericht glaubte ihm nicht.

Hintergrün­de der Tat waren laut der Vorsitzend­en Richterin Drogen-, Geld- und Waffengesc­häfte. Unter dem Vorwand, er könne eine Waffe kaufen, sei der 24-Jährige in einen Hinterhalt gelockt worden. Zwei gezielte Schüsse aus nächster Nähe brachten ihm den Tod. Der Rechtsanwa­lt hatte nach Überzeugun­g des Gerichts die Tatwaffe und Munition besorgt – und den nun Verurteilt­en losgeschic­kt.

„Das gezielte Töten gegen Entgelt ist nicht weniger schlimm, wenn dieser Mensch ein Drogenhänd­ler war und eine Waffe kaufen wollte“, stellte die Richterin zu Beginn der Urteilsbeg­ründung klar. Dies sei eigentlich eine Selbstvers­tändlichke­it, müsse bei diesem Fall aber nochmals betont werden.

Aufgebrach­ten Zuschauern und Freunden des Opfers stellte sich die Richterin im Flur des Gerichtes später in den Weg und mahnte sie zur Ruhe. „Lassen Sie es gut sein“, sagte sie: „Für Urteile ist die Justiz zuständig.“

Mit dem Strafmaß folgte das Gericht den Forderunge­n des Staatsanwa­ltes.

Der Verteidige­r hatte für eine Verurteilu­ng nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags plädiert. Nach der Festnahme des nun Verurteilt­en hatte die Polizei bei ihm den Angaben zufolge knapp 39 000 Euro gefunden. Dieses Geld werde nun eingezogen, entschied das Gericht am Mittwoch.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig. Die am Prozess Beteiligte­n können Revision einlegen. Ob sie dieses Rechtsmitt­el nutzen werden, wollten sie am Mittwoch nicht sagen. Die Familie des Ermordeten war Nebenkläge­r in dem Prozess.

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FOTO: PATRICK SEEGER/DPA Der Angeklagte soll im Juli 2019 sein Opfer mit zwei Kopfschüss­en umgebracht haben. Er handelte im Auftrag eines Anwalts. Dieser hatte sich im November vergangene­n Jahres umgebracht.

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