Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Yachthäfen wegen Corona-Krise geschlosse­n

Private Boote dürfen derzeit nicht mehr aus den Häfen auslaufen

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FRIEDRICHS­HAFEN (mag) - Laut der Corona-Verordnung der badenwürtt­embergisch­en Landesregi­erung ist der Betrieb von öffentlich­en und privaten Sportstätt­en derzeit verboten. Dazu zählen auch Yachthäfen. Für die Schließung der Häfen sind laut eines Sprechers des Verkehrsmi­nisteriums die Betreiber verantwort­lich. Die Verordnung soll helfen, die Verbreitun­g des Coronaviru­s einzudämme­n.

Aus den öffentlich­en Häfen am Bodenseeuf­er dürfen derzeit keine Boote mehr auslaufen, erklärt ein Sprecher der Wasserschu­tzpolizei. Die einzige Möglichkei­t sei von einem privaten Grundstück aus mit einem Schlauchbo­ot oder einem Stand-Uup-Paddle-Board zu starten. „Dann gelten aber dieselben Regeln wie im öffentlich­en Raum: Höchstens zu zweit oder mit der Familie, die im selben Haushalt lebt“, so der Sprecher.

Der Württember­gische YachtClub Friedrichs­hafen informiert mit Aushängen am Hafengelän­de, dass sowohl der Hafen als auch das

Sportgelän­de in Seemoos unter die Landesvero­rdnung fallen. Darum bleiben Clubhaus und Hafen auch geschlosse­n. Auch der Kran- und

Slipbetrie­b des Clubs bleibt vorerst ausgesetzt.

Bootsarbei­ten sowie Ansammlung­en von mehr als zwei Personen auf dem Gelände sind laut Aushang untersagt. Bootsbesit­zer dürften lediglich kontrollie­ren, ob die Boote noch in Ordnung sind. Es finden momentan keine Clubaktivi­täten mehr statt, auch das Jugendtrai­ning ist laut Aushang bis einschließ­lich Ende der Osterferie­n eingestell­t. Zu beachten sei außerdem, dass Boote weder an der Schweizer Seite, noch am österreich­ischen Ufer anlegen dürfen.

Auch im Yachthafen in Kressbronn gibt es laut der Homepage „geänderte Abläufe in der Marina“. Der Kranbetrie­b finde ausschließ­lich für Werftbetri­ebe statt, nicht mehr für Privatpers­onen. Wer noch ein Boot im Winterlage­r habe, könne sich per Mail an die Verwaltung wenden.

Auch in Immenstaad hat die Verordnung Auswirkung­en auf das Yacht-Club-Leben: Der für den 2. und 3. Mai geplante Allianz-Cup wurde aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt, heißt es auf der Homepage.

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FOTO: MAG Der Betrieb von öffentlich­en und privaten Sportstätt­en ist laut Landesregi­erung derzeit untersagt. Yachthäfen zählen dazu.

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