Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Uferpark: Durchgehen ja, hinsetzen nein
Die Stadt will Infektionsketten durchbrechen – Verwaltung bittet um Verständnis
Von Ralf Schäfer
FRIEDRICHSHAFEN - Durchgang erlaubt, Aufenthalt verboten. Im Uferpark wie auch anderen Freizeitgeländen der Stadt darf sich niemand mehr aufhalten, es sei denn man geht auf den vorhandenen Fußwegen. Das wirft Fragen auf. Warum dürfen die Bänke im Uferpark nicht genutzt werden, die an der Uferstraße hingegen schon?
Zur konkreten Umsetzung der Landesverordnung über infektionsschützende Maßnahmen hat die Stadt Friedrichshafen bereits am Mittwoch, 18. März, eine städtische Allgemeinverfügung erlassen. jetzt ist Frühlingsanfang und die Verwaltung sieht die Gefahr, dass die Verfügung nicht eingehalten wird.
„Die Allgemeinverfügung regelt, dass mit Ausnahme der Wegeverbindungen ein Verbot gilt für den Aufenthalt auf dem Freizeitgelände Manzell, dem Freizeitgelände Weilermühle, im Uferpark, auf dem Ufergelände vor dem Graf-ZeppelinHaus (von der Slipanlage bis zum Ausgang Olgastraße), auf der östlichen Uferstraße (von der Einmündung Eckenerstraße bis zum Ruderclub),
auf dem Steg auf Höhe des Schlosses und auf dem Fildenplatz mit Musikmuschel in Fischbach“, schreibt die Stadtverwaltung dazu in einer Pressemitteilung.
Konkret heiße das: Durchgehen ist erlaubt, der Aufenthalt in diesen Bereichen ist aber verboten. „Das Verbot umfasst damit beispielsweise das Sitzen auf Bänken, auf Mauern und Stufen, das Lagern oder Spielen auf Grünflächen“, so die Verwaltung.
Kontrolliert wird das von der Polizei. Unser Leser Jürgen Wiedmann kritisiert dieses Vorgehen. Er habe ruppige Polizisten erlebt, die die Verfügung vehement haben umsetzen wollen. „Ein älteres Ehepaar hatte sich zum Ausruhen auf eine vereinzelt stehende Bank gesetzt. Ganz alleine, im Umkreis von mindestens zehn Metern keine weiteren Personen. Eine Ordnungskraft („Polizei“) kam hinzu und verjagte das Paar. Dabei war der Ton meines Erachtens der Situation nach völlig unangemessen. Belastbare Argumente hatte er nicht“, schreibt Jürgen Wiedmann in einer Mail an die Redaktion. Ganz anders beurteilt das unsere Leserin Irmi Timoreit. Sie bezeichnet die Polizisten als freundlich und höflich.
Nur habe deren Anweisungen am vergangenen Wochenende keinen Erfolg gehabt. „Sie haben die Leute aufgefordert, die Bänke zu verlassen, sind entlang der Uferpromenade gelaufen und von hinten haben sich die Bänke mit anderen Menschen, die das nicht mitbekommen hatten, wieder gefüllt“, sagt sie in einem Telefongespräch. Sie macht den Vorschlag, die Bänke mit Flatterband abzukleben, was die Stadt bereits getan hat. Allerdings sind wenige Meter weiter, an der Uferstraße, die Bänke frei zugänglich.
Und die Menschen sollen doch an die frische Luft gehen, sagen die beiden Leser, da müsse man auch die Gelegenheit haben, mal eine Pause einlegen zu können.
Wir haben bei der Stadtverwaltung nachgefragt. Und von dort kam auch umgehend die Antwort: „Die Verordnung soll im Bereich der Gastronomiebetriebe an der Uferstraße eine gewisse Flexibilität ermöglichen, daher gibt es auch räumliche Abgrenzungen: Als die Verordnung in Kraft getreten ist, war Gastronomie noch eingeschränkt möglich, daher ist der Bereich der Uferpromenade vom Gondelhafen bis zum Beginn der östlichen Uferstraße inklusive Wartebereich der Fähre vom Aufenthaltsverbot ausgeschlossen. Für den Fall einer späteren schrittweisen Lockerung der Regelungen für die Gastronomie würde die aktuelle Regelung dann ohne Änderung weiter gelten können“, schreibt die Stadt.
Die anderen Bereiche betreffen insbesondere Grünanlagen, Freizeitgelände und öffentliche Plätze. „Diese Orte sind erfahrungsgemäß Treffpunkte für kleinere oder größere Gruppen. Um hier eine möglichst klare und kontrollierbare Regelung zu treffen, wurde das Begehen der Wege erlaubt, aber nicht der Aufenthalt“, teilt die Pressestelle der Stadt in einer Mail mit. Es gehe darum, die Infektionsketten zu durchbrechen und Treffpunkte im Moment zu vermeiden. „Das ist nicht immer leicht – dennoch bitten wir um Einhaltung der Regeln und um Verständnis dafür“, so die Stadtverwaltung.
Die im Wortlaut ist im Internet zu finden unter