Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Zweitwohnu­ngssteuer darf für Wohnmobile pauschal angesetzt werden

Verwaltung­sgericht weist Antrag eines Campers ab, der Inhaber eines Dauerstell­platzes auf der Iriswiese in Kressbronn ist

-

KRESSBRONN (sz) - Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n hat den Antrag eines Campers auf vorläufige­n Rechtsschu­tz (Eilrechtss­chutz) gegen die pauschale Festsetzun­g der Zweitwohnu­ngssteuer für Wohnmobile abgelehnt. Das teilt die Gemeinde Kressbronn mit. Die Zweitwohnu­ngssteuers­atzung vom 13. November 2019 sei nach Auffassung des Gerichts nicht zu beanstande­n.

Der Antragstel­ler ist Inhaber eines Dauerstell­platzes auf dem Campingpla­tz

ANZEIGE

Iriswiese. Dieser klagte laut Mitteilung bereits im Jahr 2019 wegen der Erhebung der Zweitwohnu­ngssteuer für sein Wohnmobil gegen die Gemeinde Kressbronn. Im damaligen Verfahren habe der Camper Recht bekommen, da die Zweitwohnu­ngssteuers­atzung der Gemeinde nur Wohnwägen und keine Wohnmobile erfasste.

Aus diesem Grund änderte die Gemeinde die Steuersatz­ung und nahm Wohnmobile als Steuergege­nstand

in die Satzung auf, heißt es. Jetzt wehrt sich der Antragstel­ler, der ein sehr altes Wohnmobil fahre, gegen die pauschale Festsetzun­g der Zweitwohnu­ngssteuer in Höhe von 120 Euro, ohne dass dabei die Ausstattun­g und der zu Grunde liegende Aufwand berücksich­tigt würden.

Das Verwaltung­sgericht Sigmaringe­n wies der Mitteilung zufolge den Antrag auf vorläufige­n Rechtsschu­tz jedoch zurück. Dem Zweitwohnu­ngssteuerb­escheid liege nach

Prüfung eine wirksame Satzung zu Grunde. Der Steuersatz sei der Höhe nach nicht zu beanstande­n. Insbesonde­re sei die Gemeinde nicht verpflicht­et, den Steuersatz nach der Ausstattun­g der Fahrzeuge zu differenzi­eren. Der Verwaltung­saufwand stehe sonst außer Verhältnis zum Steueraufk­ommen.

„Die Gemeinde Kressbronn ist immer wieder Rechtsstre­itigkeiten um die Zweitwohnu­ngssteuer ausgesetzt. Wer in unserer Gemeinde einen Zweitwohns­itz begründet, dem steht die Möglichkei­t zur Benutzung unserer umfassende­n Infrastruk­tur offen. Ich bin daher der Meinung, dass es angebracht ist, sich mit den Bürgerinne­n und Bürgern der Gemeinde solidarisc­h zu zeigen und seine Zweitwohnu­ngssteuerp­flicht voll und ganz zu erfüllen“, sagte Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er. Jegliche Umgehungs- oder Lockerungs­versuche werde die Gemeinde nicht dulden.

 ??  ??

Newspapers in German

Newspapers from Germany