Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Zweitwohnungssteuer darf für Wohnmobile pauschal angesetzt werden
Verwaltungsgericht weist Antrag eines Campers ab, der Inhaber eines Dauerstellplatzes auf der Iriswiese in Kressbronn ist
KRESSBRONN (sz) - Das Verwaltungsgericht Sigmaringen hat den Antrag eines Campers auf vorläufigen Rechtsschutz (Eilrechtsschutz) gegen die pauschale Festsetzung der Zweitwohnungssteuer für Wohnmobile abgelehnt. Das teilt die Gemeinde Kressbronn mit. Die Zweitwohnungssteuersatzung vom 13. November 2019 sei nach Auffassung des Gerichts nicht zu beanstanden.
Der Antragsteller ist Inhaber eines Dauerstellplatzes auf dem Campingplatz
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Iriswiese. Dieser klagte laut Mitteilung bereits im Jahr 2019 wegen der Erhebung der Zweitwohnungssteuer für sein Wohnmobil gegen die Gemeinde Kressbronn. Im damaligen Verfahren habe der Camper Recht bekommen, da die Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde nur Wohnwägen und keine Wohnmobile erfasste.
Aus diesem Grund änderte die Gemeinde die Steuersatzung und nahm Wohnmobile als Steuergegenstand
in die Satzung auf, heißt es. Jetzt wehrt sich der Antragsteller, der ein sehr altes Wohnmobil fahre, gegen die pauschale Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in Höhe von 120 Euro, ohne dass dabei die Ausstattung und der zu Grunde liegende Aufwand berücksichtigt würden.
Das Verwaltungsgericht Sigmaringen wies der Mitteilung zufolge den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz jedoch zurück. Dem Zweitwohnungssteuerbescheid liege nach
Prüfung eine wirksame Satzung zu Grunde. Der Steuersatz sei der Höhe nach nicht zu beanstanden. Insbesondere sei die Gemeinde nicht verpflichtet, den Steuersatz nach der Ausstattung der Fahrzeuge zu differenzieren. Der Verwaltungsaufwand stehe sonst außer Verhältnis zum Steueraufkommen.
„Die Gemeinde Kressbronn ist immer wieder Rechtsstreitigkeiten um die Zweitwohnungssteuer ausgesetzt. Wer in unserer Gemeinde einen Zweitwohnsitz begründet, dem steht die Möglichkeit zur Benutzung unserer umfassenden Infrastruktur offen. Ich bin daher der Meinung, dass es angebracht ist, sich mit den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde solidarisch zu zeigen und seine Zweitwohnungssteuerpflicht voll und ganz zu erfüllen“, sagte Bürgermeister Daniel Enzensperger. Jegliche Umgehungs- oder Lockerungsversuche werde die Gemeinde nicht dulden.