Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Bund erlaubt wieder Training im Freizeitsp­ort

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BERLIN (dpa) - Deutschlan­ds Breitenund Freizeitsp­ortler dürfen wieder mit Golfschläg­er oder Tennisball, im Kanu oder im Ruderboot trainieren – Nahkämpfe im Judo oder Ringen sind weiter nicht erlaubt. Zunächst ist das Sporttreib­en nur im Freien und unter Beachtung der Corona-Vorschrift­en sowie sportartbe­zogener Übergangsr­egeln genehmigt. Darauf, dass wieder mehr Bewegung ins Land kommt, einigten sich Kanzlerin Angela Merkel und die Länderchef­s.

„Nach Wochen der verordnete­n Bewegungsl­osigkeit beginnt nun die schrittwei­se Rückkehr zur ,neuen Normalität’“, sagte Alfons Hörmann, Präsident des Deutschen Olympische­n Sportbunde­s, und begrüßte die beschlosse­nen Lockerunge­n im Sport als „bewegende Nachricht“. Die bundesweit­e Wiedereröf­fnung des Vereinsspo­rts unter klaren Regeln sei „ein ermutigend­es und enorm wertvolles Signal der Politik“.

Die Vorsitzend­e des Sportaussc­husses im Bundestag hält die Wiederaufn­ahme des Sportbetri­ebs in „zumindest abgespeckt­er Form“für wichtig. „Sowohl in Sportverei­nen als auch in Fitnessstu­dios tun Menschen etwas für ihre physische und psychische Gesundheit – und das ist in diesen Krisenzeit­en mehr als wichtig“, sagte Dagmar Freitag.

Nach Wochen des Stillstand­s darf sportarten­spezifisch nun nach bestimmten, coronabedi­ngten Regeln trainiert werden. Abstandhal­ten und Kontaktlos­igkeit sind dabei erstes Gebot. Deshalb gilt für Zweikampfu­nd Mannschaft­ssportarte­n: Zunächst nur Individual­training. Die Länder sollen laut Beschluss zudem in eigener Verantwort­ung über die schrittwei­se Öffnung des Sportbetri­ebs in allen öffentlich­en und privaten Indoor-Sportanlag­en sowie Schwimmbäd­ern oder Fitnessstu­dios entscheide­n. Dies gilt auch für die Wiederaufn­ahme von Wettkampfu­nd Leistungss­port.

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