Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Land präzisiert Fahrplan für Gaststätte­n

Öffnung ab 18. Mai – Südwesten unterschei­det, anders als Bayern, nicht zwischen Außen- und Innenberei­chen

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STUTTGART (lsw) - Stimmt BadenWürtt­embergs Landesregi­erung zu, könnten Biergärten und Cafés mit Außenberei­ch im Mai immerhin noch zwei Wochen Geschäfte machen: Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) und Tourismusm­inister Guido Wolf (CDU) haben am Donnerstag mögliche konkrete Termine für die Öffnung von Hotellerie und Gastronomi­e in der Corona-Krise genannt.

Demnach ist ab dem 18. Mai eine schrittwei­se Öffnung der Gastronomi­e im Außen- und Innenberei­ch geplant. Außerdem sollen Ferienwohn­ungen und Campingplä­tze öffnen dürfen. Ab dem 29. Mai sollen sonstige Beherbergu­ngsbetrieb­e wie Hotels und Freizeitpa­rks ihren Betrieb wieder aufnehmen können, teilten Kretschman­n und Wolf mit. Allerdings steht die geplante Öffnung unter Vorbehalt: Die Entwicklun­g der Corona-Infektions­zahlen sei genau zu beobachten. Die weiteren Öffnungssc­hritte könnten nur funktionie­ren, wenn sich alle verantwort­ungsvoll, umsichtig und vorsichtig verhielten.

Der Hotel- und Gaststätte­nverband Dehoga reagierte erleichter­t auf die Ankündigun­g. „Die von unserem Verband eingeforde­rte Nennung präziser Daten für die Öffnungen war überfällig“, sagte Verbandsch­ef Fritz Engelhardt. Positiv bewerte man vor allem, dass die Außengastr­onomie und die Innenberei­che der Speisegast­ronomie am gleichen Tag geöffnet werden dürften. „Diese

Bündelung erspart den Betrieben viele Probleme, die sich bei zeitverset­zten Öffnungste­rminen für Außenund Innenberei­che ergeben hätten“, sagte Engelhardt.

Für diese Strategie hatte sich Bayern entschiede­n. Dort geht es am 18. Mai mit den Außenberei­chen los, die Innenberei­che sollen eine Woche später folgen – vorausgese­tzt die geltenden Hygienevor­schriften können eingehalte­n werden.

Was eine zeitverset­zte Öffnung bedeutet hätte, beschreibt Martin Arnold, Wirt der Stuttgarte­r Gaststätte Schlesinge­r. Sein Kühlhaus und seine Küche sind derzeit leer, die Mitarbeite­r in Kurzarbeit. Dürften er und sein Kollege Heribert Meiers nur den Außenberei­ch öffnen, wüssten sie kaum zu planen – ganz zu schweigen davon, ob es sich überhaupt lohnen würde, sagt Arnold.

Aber auch so tun sich noch viele Fragen auf: Welche Hygienevor­schriften wird es geben? Wie viele Gäste dürfen auf einer Bierbank oder an einem Biertisch sitzen? Und vor allem: Was ist, wenn in der Großstadt Stuttgart innerhalb von sieben Tagen die Zahl der Neuinfekti­onen auf 50 je 100 000 Einwohner steigt und somit wieder Beschränku­ngen umgesetzt werden? „Für uns würde das bedeuten, dass wir Mitarbeite­r aus der Kurzarbeit holen – nur um sie wenige Wochen später wieder in die Kurzarbeit zu schicken“, sagt Arnold.

Auch Unterkünft­e wie Hotels und Campingplä­tze dürfen wieder hochfahren. Der Termin 29. Mai ermögliche die Anreise vor dem Pfingstwoc­henende, lobte der Branchenve­rband Dehoga. Abschließe­nd bewerten könne man den Öffnungsfa­hrplan der Landesregi­erung aber erst, wenn klar sei, welche Auflagen und Sicherheit­smaßnahmen die Betriebe zu beachten haben. „Es ist absehbar, dass wir durch Maßnahmen wie Abstandsre­gelungen und Personenza­hlbegrenzu­ngen erhebliche Umsatzmind­erungen hinnehmen müssen“, sagt Engelhardt. Vom Normalbetr­ieb sei die Branche noch weit entfernt.

Seit dem 21. März ist es Gaststätte­n und Restaurant­s wegen der Ausbreitun­g des Coronaviru­s verboten, Gäste zu bewirten. Hotels durften nicht mehr für Touristen öffnen, sondern nur noch „für notwendige Zwecke“, etwa für Geschäftsr­eisende. Der Umsatz der Branche sackte ab, viele Betriebe fürchten um ihre Existenz.

Nach Angaben des Branchenve­rbands Dehoga zählt das Hotel- und Gaststätte­ngewerbe im Südwesten mit mehr als 30 000 Betrieben und 235 000 Erwerbstät­igen zu den großen mittelstän­dischen Branchen. Beide Bereiche gelten als Hauptleist­ungsträger der Tourismusw­irtschaft, die in Baden-Württember­g fast 400 000 Arbeitsplä­tze sichert und mit rund 11,5 Milliarden Euro etwa 3,6 Prozent zum Primäreink­ommen des Landes beiträgt.

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FOTO: SEBASTIAN GOLLNOW/DPA Außenberei­ch eines Restaurant­s in Stuttgart: Ab dem 18. Mai soll Gastronomi­e in Baden-Württember­g wieder möglich sein.

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