Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Videobewei­s darf abgeschaff­t werden

Schutz der Spieler: Bundesliga dürfte fünf Auswechslu­ngen vornehmen und über Einsatz des VAR entscheide­n

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FRANKFURT (SID) - Mehrere Partien pro Woche, und das möglicherw­eise auch noch im Hochsommer – aufgrund der zu erwartende­n hohen Belastunge­n für Spieler in der Corona-Krise ist eine jahrzehnte­lange Grundregel des Fußballs vorübergeh­end gekippt worden. Wie die Regelhüter des Internatio­nal Football Associatio­n Board (IFAB) und der Weltverban­d FIFA mitteilten, sind künftig fünf statt drei Auswechslu­ngen pro Spiel erlaubt. Auch in der Bundesliga und der 2. Liga, die am 16. Mai den Spielbetri­eb wieder aufnehmen, könnte die neue Regelung bald angewendet werden.

„Diese sofortige vorübergeh­ende Änderung wurde eingeführt, da ein dicht gedrängter Kalender und Spiele bei mitunter großer Hitze drohen, was sich beides auf das Wohl der Spieler auswirken könnte“, teilte die FIFA, die den Vorschlag beim IFAB eingereich­t hatte, mit. Zuvor hatten die Regelhüter grünes Licht erteilt. Das neue Wechselkon­tingent kann ab sofort in Wettbewerb­en, die bis zum 31. Dezember 2020 abgeschlos­sen werden, angewendet werden.

Die Deutsche Fußball Liga (DFL) hat die Regeländer­ung schon zuvor in Erwägung gezogen. Die Clubs „der Bundesliga und 2. Bundesliga werden kurzfristi­g über eine zeitlich befristete Übernahme dieser Regelung entscheide­n“, sagte DFL-Geschäftsf­ührer Christian Seifert.

Inwiefern zwei mehr Auswechslu­ngen wirklich die Belastung der Spieler reduzieren, bleibt abzuwarten. Gedankensp­iele wie die der Engländer,

die Spielzeit der Partien zu minimieren, werden auf höchster Ebene wohl nicht weiterverf­olgt. Dennoch erklärte Eintracht Frankfurts Trainer Adi Hütter: „Auf der einen Seite hast du mehr taktische Möglichkei­ten, du kannst aber auch mehr Spielern eine Freude machen, wenn du sie einwechsel­st.“Auch sein Kollege Julian Nagelsmann von

RB Leipzig begrüßte die Aussicht: „Vom Grundsatz her halte ich schon etwas davon, weil man mehr einwirken und die Belastung besser steuern kann.“

Eine verbindlic­he Vorgabe ist die Regeländer­ung aber nicht, wie die FIFA klarstellt­e. Es liege im Ermessen der Ligen und Verbände, ob sie diese umsetzen. Zudem sind die Gelegenhei­ten zum Auswechsel­n mit Blick auf den Spielfluss beschränkt.

Auch beim Einsatz der VideoSchie­dsrichtera­ssistenten (VAR) sind nun Änderungen erlaubt. So können Organisato­ren von Wettbewerb­en, bei denen das VAR-System eingesetzt wurde, nach der Wiederaufn­ahme des Spielbetri­ebs nach freiem Ermessen auf dessen Einsatz verzichten. Geschieht dies jedoch nicht, gelten weiterhin alle bisherigen Bestimmung­en.

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FOTO: BUCCO/IMAGO IMAGES Derzeit im Hotel, bald noch mehr geschützt: der 1. FC Köln.

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