Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Auf das Alter kommt es an
Was bei der Lebensversicherung besteuert wird, hängt von bestimmten Faktoren ab
Von Thomas Spengler
STUTTGART - Die Besteuerung einer Lebensversicherung hängt von einer ganzen Reihe von Faktoren ab. Dabei spielt nicht nur die Frage eine Rolle, wann der Versicherungsvertrag abgeschlossen wurde, sondern auch wie lang die Laufzeit ist, wann die Auszahlung erfolgt und um welche Form der Lebensversicherung es sich im konkreten Falle handelt.
Wer seinen Vertrag vor dem Jahr 2005 abgeschlossen hat, ist in der Regel fein raus: Der Ertrag ist nach Auszahlung, Kündigung oder Verkauf in der Regel steuerfrei. Entscheidend ist das Datum auf dem Versicherungsschein. Allerdings muss der Vertrag vor der Auszahlung zwölf Jahre oder länger bestanden haben. Davon müssen mindestens fünf Jahre regelmäßige Beiträge eingezahlt worden sein. Andernfalls würde es sich nicht mehr um eine steuerfreie Lebensversicherung handeln. Eine weitere Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist eine Todesfallabsicherung in Höhe von mindestens 60 Prozent der gesamten Versicherungssumme. Sofern eine Besteuerung fällig wird, muss sie individuell berechnet werden. Im ungünstigsten Falle fällt eine Kapitalertragssteuer in Höhe von 25 Prozent an. Wenn es sich um keine Lebensversicherung handelt, sondern um eine Rentenversicherung, muss der Todesfallschutz über mindestens 60 Prozent nicht erfüllt werden. Eine Ausnahme bildet die RisikoLebensversicherung, die ausschließlich für die Hinterbliebenenabsicherung vorgesehen ist und daher nicht versteuert wird. Es könnte hier jedoch Erbschaftsteuer anfallen, sofern die dort vorgesehenen Freibeträge überschritten werden.
Bei Altverträgen fällt unter den oben genannten Bedingungen auch im Falle einer Kündigung oder eines Verkaufs an einen spezialisierten Aufkäufer keine Steuer an. Beim Verkauf liegt der Erlös in der Regel einige Prozentpunkte über dem Rückkaufswert, der die eingezahlten Beiträge abzüglich der Kosten und eines Stornoabschlags umfasst. „Eine Kündigung sollte dagegen nur die letzte Lösung sein“, sagt Sara Zinnecker vom Verbraucher-Portal Finanztip. Grund: Kosten gibt es nicht zurück, Überschüsse und der Schlussbonus fallen weg. In den meisten Fällen sei es besser, den Vertrag zu verkaufen, die Laufzeit zu verkürzen, den Vertrag zu beleihen oder Beiträge auszusetzen, rät die Expertin.
Anders als bei den Altverträgen ist es bei Kapital-Lebensversicherungen, die ab dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden. Wer sich einen solchen Vertrag auszahlen lässt oder kündigt, zahlt Einkommensteuer auf den halben oder Abgeltungssteuer auf den vollen Gewinn. Das hängt davon ab, wie lange der Vertrag lief und wie alt man bei Auszahlung und Kündigung ist. Dasselbe gilt für eine private Rentenversicherung.
Versteuert wird dabei nicht die volle Summe, sondern nur der Ertrag, also die Differenz aus der tatsächlich ausbezahlten Summe und den über die Jahre eingezahlten Beiträgen. Diesen Gewinn aus dem Vertragsguthaben rechnet man den Kapitaleinkünften zu, weshalb er generell der Abgeltungssteuer von 25 Prozent unterliegt. Hinzu kommen Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. In bestimmten Fällen muss nur der halbe Gewinn des Vertragsguthabens versteuert werden – und zwar dann, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre gelaufen ist und man sein Geld erst mit 60 Jahren ausgezahlt bekommt, beziehungsweise bei Verträgen ab 2012 im Alter von 62 Jahren. Das sind die sogenannten 12/60- oder 12/62-Regeln. Um in den Genuss dieser Halbeinkünfteregelung zu kommen, muss man allerdings unbedingt eine Steuererklärung abgeben, um sich zu viel bezahlte Steuer zurückzuholen, denn die Versicherung führt bei Auszahlung erst einmal die Abgeltungssteuer auf den vollen Gewinn ab.
Wer nun eine lebenslange Rente aus einer privaten Versicherung bezieht, braucht nicht auf das Datum des Vertragsabschlusses achten. Vielmehr muss man nur auf den sogenannten Ertragsanteil Einkommenssteuer bezahlen, der wiederum vom Alter bei Rentenbeginn abhängt. Beispielsweise liegt der Ertragsanteil eines Menschen, der mit 65 Jahren in Rente geht, bei 18 Prozent.