Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Feuerwehrhaus soll 2022 erweitert werden
Oberteuringer Wehr sieht Erweiterungsbau schon länger als notwendig an
OBERTEURINGEN (gsb) - In der jüngsten Sitzung haben sich die Oberteuringer Gemeinderäte unter verschiedenen Tagesordnungspunkten mit der Freiwilligen Feuerwehr ihres Dorfes beschäftigt. Nur indirekt auf der Tagesordnung stand die Erweiterung des Feuerwehrhauses.
Die Organisation der Feuerwehr wird in der Feuerwehrsatzung geregelt. Die Oberteuringer Satzung gilt seit 2014. Darin war nur ein Stellvertreter des Kommandanten vorgesehen. Seit 2018 hat der Gemeinderat einen zweiten Stellvertreter bestimmt. Eine 2015 erfolgte Änderung des Feuerwehrgesetzes und der Mustersatzung des Gemeindetages sieht vor, dass der Gemeindefeuerwehr auch Personen angehören können, die nur einzelne Tätigkeiten des Feuerwehrdienstes wahrnehmen.
Die Neufassung der Feuerwehrsatzung der Rotachgemeinde trägt beiden Punkten Rechnung. Sie wurde einstimmig beschlossen und ist ab 1. Juni 2020 gültig. Gleichermaßen einig waren sich die Gemeinderäte hinsichtlich der Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Gemeindefeuerwehr. Rückwirkend zum Jahresanfang werden die Stundensätze für Einsätze, Bereitschaftsdienst und Brandwachen von 11 Euro auf einheitliche 15 Euro im Bodenseekreis angehoben. Dies gilt gleichermaßen für Aus- und Fortbildungslehrgänge bis zu einem Höchstsatz von maximal 120 Euro pro Tag.
Die Entschädigung für Funktionsträger wird ebenfalls erhöht, wodurch die Belastung der Gemeindekasse von 3 790 Euro auf 6 336 Euro jährlich ansteigt. Ebenfalls neu geregelt wird der Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr. Pflichtaufgaben wie Löscharbeiten nicht verschuldeter Brände sowie die Rettung von Menschen und Tieren leistet die Wehr auf Kosten der Gemeinde.
Einsätze bei Ölspuren oder Verkehrsunfällen und bei Bränden, die auf Verschulden zurückgehen, werden den Verantwortlichen in Rechnung gestellt. Landesweit wurde der
Stundensatz für Einsatzfahrzeuge auf 15 Euro festgelegt. Der Kostenersatz für Personalaufwand wird in jeder Gemeinde individuell als Durchschnittswert aus vier Jahren kalkuliert und beträgt in Oberteuringen 9,52 Euro pro Stunde. In Summe werden künftig pro Stunde 24,92 Euro als Kostenersatz gegenüber bisher 13,80 Euro erhoben.
Nur indirekt auf der Tagesordnung stand die Erweiterung des Feuerwehrhauses. Bei der Vorberatung des Haushaltsplans hatte der Kämmerer dafür 50 000 Euro im laufenden Jahr vorgesehen. Um im Corona-Jahr 2020 Kosten zu sparen, wird dieser Betrag auf 20 000 Euro in 2020 und 30 000 Euro in 2021 verteilt. Die viel größere Summe in Höhe von 750 000 Euro sollte erst im Jahr 2023 anfallen.
CDU-Gemeinderat und Feuerwehrkommandant Alexander Amann bezeichnete den Bedarf eines Anbaus als „alte Baustelle.“Es fehle an Spinden für die Schwarz-Weiß-Trennung der Privat- und Dienstkleidung und es gebe keine Umkleidekabinen für
Frauen. Bürgermeister Ralf Meßmer stellte den Bedarf nicht infrage, lediglich die Zeitschiene der Realisierung. Sabine Müller betonte, der CDUFraktion gehe es um die Gesundheit der Feuerwehrleute, die Baumaßnahme dulde keinen weiteren Aufschub wie bereits seit fünf Jahren.
Ihr Parteikollege Max Eppler verwies auf die seit dem Bau des Feuerwehrhauses im Jahr 2002 stark gewachsene Gemeinde. Er stellte den Antrag, das Bauvorhaben vorzuziehen und bereits 2022 die nötigen Mittel im Haushaltsplan vorzusehen.
Meßmer sieht dafür keine finanziellen Probleme. Er befürchtet aber eine Überlastung der Verwaltung und möchte erst die anstehenden Großprojekte wie beispielsweise den Schulneubau abgeschlossen wissen. Für dieses Vorgehen plädierte auch Birgit Locher, Freie Wähler. Der Beschlussvorschlag über den Haushaltsentwurf wurde um Epplers Antrag auf Vorziehung der Erweiterung des Feuerwehrhauses in 2022 ergänzt und einstimmig angenommen.