Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Lockerungen in der Gastronomie bringen die Normalität noch nicht zurück
Manche Betriebe öffnen zwar wieder, doch Einschränkungen und Auflagen werden den Alltag verändern und noch keine „normalen Umsätze“ermöglichen
FRIEDRICHSHAFEN (li/ras) - Nach dem Corona-Lockdown stehen erste größere Lockerungen für Gastronomie und Hotellerie an. Speisegaststätten dürfen ab dem 18. Mai wieder öffnen, Hotels ab dem 29. Mai wieder Touristen beherbergen. Für beide gelten allerdings eine Reihe von Einschränkungen und Auflagen. Der Weg zurück in die Normalität dürfte noch recht lang und zäh werden. Völlig unklar ist zum Beispiel noch, wann Diskotheken wieder öffnen dürfen.
Richtig kalt erwischt hat der Lockdown Bruno Miguel Goncalves, der am 13. März die neue Diskothek „Gerrix“in der Anton-Sommer-Straße eröffnen wollte. Genau an dem Wochenende, an dem in Friedrichshafen die ersten größeren Veranstaltungen
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abgesagt wurden, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. „Das war der für uns schlechtestmögliche Zeitpunkt“, sagt Goncalves. In Absprache mit der Stadt verzichtete er auf die Eröffnung, die für ihn und seinen Partner wichtig gewesen wäre, um zumindest einen Teil des im Vorfeld investierten Geldes wieder hereinzuholen. Das Risiko, zur Virenschleuder zu werden und dem neuen Club dadurch gleich mal ein schlechtes Image zu bescheren – Stichwort Ischgl – war Goncalves zu hoch.
Dass der neue Club in Friedrichshafen eine erfolgreiche Zukunft haben kann, daran glaubt er weiterhin, weshalb er die Zeit seit der verschobenen Eröffnung und der parallelen Schließung seiner Disko in Laupheim
auch dazu genutzt hat, um den Schallschutz in dem Gebäude, das einst den legendären „Zungenkuss“beherbergte, und ein paar andere Dinge zu verbessern, für die vor dem ursprünglichen Eröffnungstag wegen coronabedingter Lieferschwierigkeiten in Asien keine Zeit mehr geblieben war.
Wirklich eröffnen will Bruno Miguel Goncalves aber erst dann, wenn er den Laden auch wirklich voll machen darf. „Wenn wir nur die Hälfte an Besuchern reinlassen dürfen, bringt uns das gar nichts“, sagt er. Wann er überhaupt öffnen darf, ist noch nicht absehbar. Vor dem Hintergrund des Veranstaltungsverbots bis 31. August, wird das wohl frühestens im September sein, möglicherweise aber auch erst Anfang 2021. Bis
September könne er auf jeden Fall durchhalten, auch aufgrund einer Vereinbarung mit dem Vermieter der Immobilie. Für die Zeit danach müsse man gegebenenfalls noch verhandeln.
Nicht komplett schließen, aber umstellen musste ihren Betrieb während des Lockdowns die Krone in Raderach. Gleich zu Beginn der Krise hat das Restaurant „Essen to go“angeboten. Das wurde laut Geschäftsführerin Alexandra Schrandt auch gut angenommen. Und auch anderweitig haben Menschen ihre Solidarität mit der Gastwirtschaft gezeigt: „Die Gäste haben zum Teil Gutscheine gekauft, die sie später einlösen wollen.“Ein Teil der Mitarbeiter sei in Kurzarbeit, diese kommen eben nur dann, wenn das Essen ausgegeben wird. Ab Montag sieht es in der Krone anders aus. Zwar gibt es hier keine Möglichkeit, Ein- und Ausgang voneinander zu trennen, das aber sei auch nicht vorgeschrieben. Wie in anderen Restaurants auch, werden die Gäste auf Verhaltensregeln hingewiesen. Ferner werden auch hier Listen angelegt, auf denen die Gäste vermerkt sind. Im Biergarten hat es die Restaurantbetreiberin hingegen einfacher. Hier sei auch ein „Einbahnstraßensystem“kein Problem. Das Hotel eröffnet Alexandra Schrandt erst am Freitag, 29. Mai, wieder – wenn sie auch Touristen wieder beherbergen darf. Es wird dabei jedoch kein Buffet geben, das sei verboten. Stattdessen können die Gäste bestellen, was sie zum Frühstück haben wollen.
So ergeht es derzeit ganz vielen Gastronomen. Die Lockerungen stellen ganz und gar nicht die Normalität wieder her. „Von Normalität sind wir noch weit entfernt. Nur ein Teil unserer Mitglieder – die Speisewirtschaften – dürfen unter Auflagen öffnen. Andere Betriebsarten wie Schankwirtschaften, Diskotheken, Clubs müssen geschlossen bleiben und haben bisher noch keine Öffnungsperspektive“, sagt der Verbandsjurist Thorsten Liszka, der die Ravensburger Geschäftsstelle der Dehoga leitet.
Und auch die Betriebe, die jetzt vorsichtig öffnen dürfen, würden unter den Bedingungen der CoronaVerordnung Gaststätten keine normalen Umsätze erzielen können, sagt Liszka.