Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Aquastaad öffnet Außenbereich
Immenstaader Strandbad startet am 10. Juni in die Saison – Hallenbad bleibt vorerst zu
IMMENSTAAD (sz) - Das Strandbad des Aquastaads in Immenstaad ist ab Mittwoch, 10. Juni, wieder für Besucher geöffnet. Darüber informiert die Gemeinde in einer entsprechenden Pressemitteilung. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde das Bad im März geschlossen. Zur Wiedereröffnung gelten jedoch strenge Auflagen. So ist beispielsweise geregelt, wie viele Badegäste sich gleichzeitig im Bad aufhalten dürfen. Der Zugang zum Bad muss geregelt erfolgen und die Daten der Besucher müssen dokumentiert werden.
Davon ist auch Ruth Höft, Leiterin der Tourist-Information überzeugt, die weiß, dass an „guten Tagen schon mal bis zu 2000 Gäste in das Aquastaad kommen. Wir wollen auch in der Corona-Krise möglichst vielen den Zugang ermöglichen“, erklärt sie.
Aufgrund der Vorgaben wurde für das Aquastaad ein Konzept entwickelt, wie eine Öffnung erfolgen kann. Zu Beginn wird nur der Außenbereich mit Zugang zum Bodensee geöffnet, das Hallenbad bleibt vorerst geschlossen. Um möglichst vielen Gästen den Zutritt zum Bad zu ermöglichen, werden zwei Zeitfenster eingeführt. Besucher können vormittags von 10 bis 14 Uhr oder nachmittags von 15 bis 19 Uhr das Bad besuchen. Zwischen den beiden Schichten ist das Bad zu Reinigungszwecken geschlossen.
Um Warteschlangen zu vermeiden, müssen sich Gäste vor dem Besuch einen Platz für den bestimmten Tag im entsprechenden Zeitfenster reservieren. Hierfür wird ein OnlineReservierungstool eingerichtet. Die Badegäste können sich wie gewohnt in der Gastronomie im Aquastaad verköstigen. „Ich freue mich, dass wir Gästen und Einheimischen den Besuch des Aquastaads wieder ermöglichen können und wir so einen vorsichtigen und kontrollierten Einstieg in die Badesaison schaffen“, sagt Bürgermeister Johannes Henne laut der Pressemitteilung. Als weiterer Schritt ist vorgesehen, das Hallenbad für eine Frühschwimmerschicht am Morgen zu öffnen. Dies soll nach den Erfahrungswerten der ersten Tage und einem entsprechenden Beschluss des Gemeinderates zur Anpassung der Eintrittsgebühren ab dem 16. Juni erfolgen.
Im Bad gelten die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln, die für den Aufenthalt im öffentlichen Raum gelten. Außerdem ist unter anderem das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Eingangs- und Kassenbereich, in Warteschlangen und bei der Benutzung der Toiletten Pflicht. „Wir setzen darauf, dass sich die Besucher an diese Regeln halten und auf andere Menschen Rücksicht nehmen. Nur so kann während Corona-Zeiten ein Badebetrieb funktionieren“, appelliert Henne.