Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Brautvater ärgert sich über Strafzettel am Hochzeitstag
Während seine Tochter in Friedrichshafen heiratet, erhält Wilhelm Buffler einen Strafzettel – Diese Regeln gelten
Von Marlene Gempp
FRIEDRICHSHAFEN - Während seine Tochter in Friedrichshafen heiratet, fährt Wilhelm Buffler das Auto weg, mit dem er das Brautpaar zum Rathaus brachte. Dass er zuvor am Rathaus parkte, kostet ihn nun 55 Euro. Die Stadt verweist auf die derzeit geltenden Corona-Regelungen auch für Hochzeitsgesellschaften und die bundesweit geltenden Bußgelder für Falschparken.
„Ich habe wirklich kein Problem mit Regeln und Gesetzen. Aber ein bisschen mehr Feingefühl hätte ich mir an diesem besonderen Tag schon erwartet,“erzählt der Friedrichshafener. Vor knapp drei Wochen fährt er seine jüngste Tochter und deren Mann zur Trauung. Das sei im Standesamt so angekündigt worden, erzählt Buffler. Doch vor dem Rathaus direkt seien alle ausgewiesenen Parklücken von einer vor ihnen wartenden Hochzeitsgesellschaft belegt gewesen.
Er habe daher auf dem Vorplatz geparkt. Daraufhin sei ein Mitarbeiter der Stadt gekommen, der ihn verwarnt habe. Er habe das Auto dann gleich weggefahren, so der Brautvater.
Durch die Parkplatzsuche habe er aber verpasst, wie das Brautpaar nach der Trauung aus dem Rathaus herauskam. „Das habe ich dann erst auf Bildern gesehen“, so Buffler. Aufgrund der Corona-Regelungen war es zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, dass die Gäste mit ins Trauzimmer gingen. Darum habe die Familie draußen gewartet.
„Dass wir ein offizielles Schreiben vom Standesamt für die Windschutzscheibe gebraucht hätten, um direkt am Rathaus zu parken, das habe ich leider erst später erfahren“, so Buffler. Mit einem Schreiben der Stadt sei dann der Strafzettel über 55 Euro geschickt worden. „Wenn die Stadt die einbezogenen 55 Euro wenigstens an die Tafel in Friedrichshafen oder an die Teestube überweisen würde, wäre bei mir kein besonders fader Beigeschmack mehr vorhanden, zumindest wäre ein guter Zweck bedient“, sagt Buffler. Trotzdem sei die Freude am Hochzeitstag selbst nicht getrübt worden. „Wir haben das gleich verdrängt und zusammen gefeiert.“
Die Fußgängerzone darf vormittags bis 11 Uhr und abends ab 18 Uhr zum Be- und Entladen befahren werden, in allen anderen Fällen sei eine Einfahrts-, beziehungsweise Parkgenehmigung notwendig, erklärt eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage. Das gelte auch für Hochzeitsgesellschaften. Derzeit bekomme jedes Brautpaar, das im Rathaus getraut wird, eine Ausnahmegenehmigung für ein Fahrzeug. Vor der CoronaPandemie
waren es zwei. Bis 28. Mai durfte nur das Brautpaar bei der Trauung anwesend sein. Auch im Eingangsbereich des Rathauses durften zum Beispiel keine Steh- oder Sektempfänge stattfinden oder Spalier gestanden werden, erklärt die Sprecherin weiter.
Alle Fahrzeuge, die ohne Genehmigung in die Fußgängerzone fahren, bekämen bei einer Kontrolle eine Verwarnung. Die Bußgeldsätze richten sich nach dem bundesweit geltenden Bußgeldkatalog, der kürzlich geändert wurde, heißt es weiter. Die neue Verordnung sieht für das Parken in der Fußgängerzone ein Verwarngeld von 55 Euro vor. Gespendet werden dürfe das Geld allerdings nicht.
Wenn im Hochzeitsfahrzeug eine gültige Parkgenehmigung für den Kirchplatz sichtbar ist, werde die vom Gemeindevollzugsdienst auch beachtet. Seit 29. Mai dürfen wieder Gäste zur Trauung mitgebracht werden, unter Einhaltung der Hygieneund Abstandregelungen, so die Sprecherin weiter. Derzeit seien das für das Trauzimmer im Rathaus neben dem Brautpaar weitere fünf Personen. Es sei außerdem zu empfehlen, dass nur diejenigen auf dem Kirchplatz parken, die eine Genehmigung haben. Für alle anderen empfehle es sich, die nahegelegenen Parkhäuser zu nutzen.