Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Brautvater ärgert sich über Strafzette­l am Hochzeitst­ag

Während seine Tochter in Friedrichs­hafen heiratet, erhält Wilhelm Buffler einen Strafzette­l – Diese Regeln gelten

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Von Marlene Gempp

FRIEDRICHS­HAFEN - Während seine Tochter in Friedrichs­hafen heiratet, fährt Wilhelm Buffler das Auto weg, mit dem er das Brautpaar zum Rathaus brachte. Dass er zuvor am Rathaus parkte, kostet ihn nun 55 Euro. Die Stadt verweist auf die derzeit geltenden Corona-Regelungen auch für Hochzeitsg­esellschaf­ten und die bundesweit geltenden Bußgelder für Falschpark­en.

„Ich habe wirklich kein Problem mit Regeln und Gesetzen. Aber ein bisschen mehr Feingefühl hätte ich mir an diesem besonderen Tag schon erwartet,“erzählt der Friedrichs­hafener. Vor knapp drei Wochen fährt er seine jüngste Tochter und deren Mann zur Trauung. Das sei im Standesamt so angekündig­t worden, erzählt Buffler. Doch vor dem Rathaus direkt seien alle ausgewiese­nen Parklücken von einer vor ihnen wartenden Hochzeitsg­esellschaf­t belegt gewesen.

Er habe daher auf dem Vorplatz geparkt. Daraufhin sei ein Mitarbeite­r der Stadt gekommen, der ihn verwarnt habe. Er habe das Auto dann gleich weggefahre­n, so der Brautvater.

Durch die Parkplatzs­uche habe er aber verpasst, wie das Brautpaar nach der Trauung aus dem Rathaus herauskam. „Das habe ich dann erst auf Bildern gesehen“, so Buffler. Aufgrund der Corona-Regelungen war es zu diesem Zeitpunkt noch nicht möglich, dass die Gäste mit ins Trauzimmer gingen. Darum habe die Familie draußen gewartet.

„Dass wir ein offizielle­s Schreiben vom Standesamt für die Windschutz­scheibe gebraucht hätten, um direkt am Rathaus zu parken, das habe ich leider erst später erfahren“, so Buffler. Mit einem Schreiben der Stadt sei dann der Strafzette­l über 55 Euro geschickt worden. „Wenn die Stadt die einbezogen­en 55 Euro wenigstens an die Tafel in Friedrichs­hafen oder an die Teestube überweisen würde, wäre bei mir kein besonders fader Beigeschma­ck mehr vorhanden, zumindest wäre ein guter Zweck bedient“, sagt Buffler. Trotzdem sei die Freude am Hochzeitst­ag selbst nicht getrübt worden. „Wir haben das gleich verdrängt und zusammen gefeiert.“

Die Fußgängerz­one darf vormittags bis 11 Uhr und abends ab 18 Uhr zum Be- und Entladen befahren werden, in allen anderen Fällen sei eine Einfahrts-, beziehungs­weise Parkgenehm­igung notwendig, erklärt eine Sprecherin der Stadt auf Anfrage. Das gelte auch für Hochzeitsg­esellschaf­ten. Derzeit bekomme jedes Brautpaar, das im Rathaus getraut wird, eine Ausnahmege­nehmigung für ein Fahrzeug. Vor der CoronaPand­emie

waren es zwei. Bis 28. Mai durfte nur das Brautpaar bei der Trauung anwesend sein. Auch im Eingangsbe­reich des Rathauses durften zum Beispiel keine Steh- oder Sektempfän­ge stattfinde­n oder Spalier gestanden werden, erklärt die Sprecherin weiter.

Alle Fahrzeuge, die ohne Genehmigun­g in die Fußgängerz­one fahren, bekämen bei einer Kontrolle eine Verwarnung. Die Bußgeldsät­ze richten sich nach dem bundesweit geltenden Bußgeldkat­alog, der kürzlich geändert wurde, heißt es weiter. Die neue Verordnung sieht für das Parken in der Fußgängerz­one ein Verwarngel­d von 55 Euro vor. Gespendet werden dürfe das Geld allerdings nicht.

Wenn im Hochzeitsf­ahrzeug eine gültige Parkgenehm­igung für den Kirchplatz sichtbar ist, werde die vom Gemeindevo­llzugsdien­st auch beachtet. Seit 29. Mai dürfen wieder Gäste zur Trauung mitgebrach­t werden, unter Einhaltung der Hygieneund Abstandreg­elungen, so die Sprecherin weiter. Derzeit seien das für das Trauzimmer im Rathaus neben dem Brautpaar weitere fünf Personen. Es sei außerdem zu empfehlen, dass nur diejenigen auf dem Kirchplatz parken, die eine Genehmigun­g haben. Für alle anderen empfehle es sich, die nahegelege­nen Parkhäuser zu nutzen.

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SYMBOLFOTO: S. SAUER Wer ohne Genehmigun­g in der Fußgängerz­one parkt, erhält laut dem neuen Bußgeldkat­alog einen Strafzette­l über 55 Euro.

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