Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Wettkämpfe sind teilweise wieder erlaubt

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STUTTGART (dpa/sz) - Im Tennis, Turnen, Schwimmen oder Reiten dürfen ab sofort in Baden-Württember­g auch auf der Ebene des Breitenund Leistungss­ports wieder Wettkämpfe durchgefüh­rt werden. Eine geänderte Fassung der entspreche­nden Corona-Verordnung gilt seit Donnerstag, wie das Kultusund das Gesundheit­sministeri­um mitteilten. Die neue Regelung gilt für kontaktlos­e Sportarten, bei denen ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalte­n werden kann – also etwa auch für Golf, Sportschie­ßen oder verschiede­ne Leichtathl­etikdiszip­linen.

Die Wettkämpfe dürfen allerdings nur ohne Zuschauer stattfinde­n. Zudem müssen die Veranstalt­er ein Hygienekon­zept entwickeln und dieses auf Verlangen der Behörden vorlegen. Um Infektions­ketten gegebenenf­alls nachvollzi­ehen zu können, sind die Teilnehmer­innen und Teilnehmer zu dokumentie­ren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Regeln vor Ort verantwort­lich ist.

Bis zu 99 Sportlerin­nen und Sportler sind bei den Wettkämpfe­n zugelassen. „Besonders freut es mich für die vielen Breitenspo­rtlerinnen und Breitenspo­rtler, die sich in den vergangene­n Wochen so disziplini­ert verhalten haben und die nun wieder den Spiel- und Wettkampfb­etrieb aufnehmen können“, sagte Sportminis­terin Susanne Eisenmann (CDU).

„Jetzt kommt es auf uns alle an, in der kommenden Zeit wachsam zu sein und die Hygienereg­eln auch bei Sportwettk­ämpfen konsequent einzuhalte­n. Nur so kann es uns gelingen, die Neuinfekti­onen weiterhin niedrig zu halten“, sagte Gesundheit­sminister Manne Lucha (Grüne).

Bisher hatte die Corona-Verordnung des Landes Sportwettk­ämpfe unter strengen Auflagen nur als Ausnahmen für Profi- und Spitzenspo­rt zugelassen.

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