Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Wettkämpfe sind teilweise wieder erlaubt
STUTTGART (dpa/sz) - Im Tennis, Turnen, Schwimmen oder Reiten dürfen ab sofort in Baden-Württemberg auch auf der Ebene des Breitenund Leistungssports wieder Wettkämpfe durchgeführt werden. Eine geänderte Fassung der entsprechenden Corona-Verordnung gilt seit Donnerstag, wie das Kultusund das Gesundheitsministerium mitteilten. Die neue Regelung gilt für kontaktlose Sportarten, bei denen ein Abstand von eineinhalb Metern eingehalten werden kann – also etwa auch für Golf, Sportschießen oder verschiedene Leichtathletikdisziplinen.
Die Wettkämpfe dürfen allerdings nur ohne Zuschauer stattfinden. Zudem müssen die Veranstalter ein Hygienekonzept entwickeln und dieses auf Verlangen der Behörden vorlegen. Um Infektionsketten gegebenenfalls nachvollziehen zu können, sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dokumentieren. Zudem ist eine Person zu benennen, die für die Einhaltung der Regeln vor Ort verantwortlich ist.
Bis zu 99 Sportlerinnen und Sportler sind bei den Wettkämpfen zugelassen. „Besonders freut es mich für die vielen Breitensportlerinnen und Breitensportler, die sich in den vergangenen Wochen so diszipliniert verhalten haben und die nun wieder den Spiel- und Wettkampfbetrieb aufnehmen können“, sagte Sportministerin Susanne Eisenmann (CDU).
„Jetzt kommt es auf uns alle an, in der kommenden Zeit wachsam zu sein und die Hygieneregeln auch bei Sportwettkämpfen konsequent einzuhalten. Nur so kann es uns gelingen, die Neuinfektionen weiterhin niedrig zu halten“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).
Bisher hatte die Corona-Verordnung des Landes Sportwettkämpfe unter strengen Auflagen nur als Ausnahmen für Profi- und Spitzensport zugelassen.