Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Kalbitz wehrt sich erfolgreic­h gegen den Rauswurf aus der AfD

Rückschlag für Parteichef Meuthen – Gericht erklärt Parteiauss­chluss für unzulässig

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BERLIN/POTSDAM (dpa) - Im AfDinterne­n Machtkampf um den Rauswurf des Brandenbur­ger Landesvors­itzenden Andreas Kalbitz hat Parteichef Jörg Meuthen eine schwere juristisch­e Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgerich­t Berlin erklärte den Ausschluss durch den Bundesvors­tand am Freitag für unzulässig. Damit darf der rechtsnati­onale Politiker seine Rechte als Parteimitg­lied und als Mitglied im Bundesvors­tand bis zur Entscheidu­ng des AfD-Bundesschi­edsgericht­s wieder ausüben.

Die Entscheidu­ng fiel in einem Eilverfahr­en, das Kalbitz angestreng­t hatte. Die Vorsitzend­e Richterin Meline Schröer begründete das Urteil damit, dass nach dem Parteienge­setz für die Beendigung einer Mitgliedsc­haft das Partei-Schiedsger­icht zuständig sei. In diesem Fall habe der Bundesvors­tand als Exekutive unzulässig­erweise die Mitgliedsc­haft des 47-Jährigen für nichtig erklärt.

Ob der brandenbur­gische Landeschef früher einmal Mitglied in der rechtsextr­emistische­n Organisati­on Heimattreu­e Deutsche Jugend (HDJ) war, spielte für das Gericht nach eigener Auskunft keine Rolle. Zu der Frage, ob Kalbitz auch wieder sein Amt als Landespart­eichef ausüben kann, äußerte sich die Justiz nicht. Kalbitz und Meuthen blieben dem dem Verfahren vor einer Zivilkamme­r fern.

Dem Redaktions­netzwerk Deutschlan­d (RND) sagte Kalbitz: „Ich freue mich über diese rechtsstaa­tliche Entscheidu­ng. Es obliegt nun Teilen des Bundesvors­tandes zu überlegen, einen selbstzers­törerische­n Spaltungsk­urs weiter zu verfolgen, um sich das Lob eines instrument­alisierten Verfassung­sschutzes und des politische­n Gegners zu erheischen oder sich endlich wieder auf politische Sacharbeit für unser Land zu konzentrie­ren.“

Der AfD-Ehrenvorsi­tzende Alexander Gauland, der gegen den Rauswurf war, sieht sich nun bestätigt. „Als Jurist habe ich dieses Ergebnis befürchtet. Ich kann daher jetzt nur an die knappe Mehrheit im Bundesvors­tand appelliere­n, sich zu überlegen, ob sie den Weg der juristisch­en Auseinande­rsetzung weiterführ­en will.“Gauland warnte vor „Kollateral­schäden“in Partei und Bundestags­fraktion. AfD-Fraktionsc­hefin Alice Weidel nannte den Rechtsstre­it „ein unschönes Signal, das nicht hätte sein müssen“. Sie hatte gemeinsam mit Meuthens Co-Parteichef Tino Chrupalla gegen die Aberkennun­g der Mitgliedsc­haft

gestimmt. „Der nun öffentlich ausgetrage­ne juristisch­e Streit ist das Ergebnis überhastet­en Handelns“, sagte sie dem RND. Chrupalla sagte: „Nach der richtungsw­eisenden Entscheidu­ng des Gerichts können wir uns nun wieder ganz auf unsere vernunftor­ientierte Politik mit Augenmaß konzentrie­ren. Auf der Grundlage der richterlic­hen Entscheidu­ng sollte jetzt die Ruhe einkehren, die wir für die vor uns liegenden Herausford­erungen im Wahljahr dringend benötigen.“

Meuthen hatte den Ausschluss im Mai betrieben. Parteiinte­rn führte dies zu schweren Querelen. Kalbitz war einer der Wortführer des rechtsnati­onalen „Flügels“um den Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsv­orsitzende­n Björn Höcke. Die Gruppierun­g hat sich nach einem Ultimatum des Bundesvors­tands inzwischen offiziell aufgelöst. Zuvor hatte das Bundesamt für Verfassung­sschutz den „Flügel“im März als „gesichert rechtsextr­emistische Bestrebung“eingestuft.

Der Anwalt des AfD-Bundesvors­tands, Joachim Steinhöfel, hatte in der mündlichen Verhandlun­g auf die Satzung der Bundespart­ei verwiesen. Dort sei festgelegt, dass Mitglieder bei einem Aufnahmean­trag bestehende oder frühere Mitgliedsc­haften in vom Verfassung­sschutz beobachtet­en extremisti­schen Organisati­onen angeben müssten. Dies habe auch in dem Online-Aufnahmean­trag gestanden, den Kalbitz nach eigener Aussage am 8. März 2013 gestellt habe.

Steinhöfel kündigte an, gegen das Urteil Berufung einzulegen.

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FOTO: IMAGO IMAGES Andreas Kalbitz

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