Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Abstände bei Zeltlagern sorgen für Unmut

Änderungen der Corona-Verordnung könnten am Dienstag Abhilfe schaffen

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Von Kara Ballarin

STUTTGART - Die Veranstalt­er von Zeltlagern sind sauer. Wie, fragen sie, sollen die Kinder konsequent Abstände von 1,5 Metern einhalten? So sieht es zumindest bislang ein Rahmenkonz­ept vor, das das Sozialmini­sterium mit dem Landesjuge­ndamt (KVJS) und den weiteren Trägern von Kinder- und Jugendarbe­it vereinbart haben. In einem offenen Brief machen sich die Verantwort­lichen von elf Zeltlagern Luft. Doch am Dienstag könnte sich schon alles wieder ändern.

Seit Monaten laufen die Planungen für Feriencamp­s im Sommer. Sehnlichst haben die meist ehrenamtli­chen Organisato­ren zuletzt Richtung Stuttgart geblickt. Ihr Wunsch: endlich Klarheit, ob sie ihre Freizeiten durchführe­n können. Und wenn ja, eine Antwort darauf, wie das bei allen Einschränk­ungen durch die Corona-Krise möglich sein soll.

Vor zwei Wochen hat das Land die gemeinsam erarbeitet­en Hinweise für Kinder- und Jugendfrei­zeiten veröffentl­icht. Vor wenigen Tagen haben etliche Organisato­ren von Zeltlagern darauf reagiert – und zwar sehr deutlich. „Realitätsf­erne Vorschrift­en halten uns in der weiteren Planung der Zeltlager und Jugendfrei­zeiten zurück“, heißt es in dem offenen Brief. Hauptkriti­kpunkt: die Abstandspf­licht von 1,5 Metern. Sie soll am Tag gelten. Da das beim Schlafen im Zelt praktisch ausgeschlo­ssen ist, soll hier auf Mindestabs­tand verzichtet werden können.

„Dies ist in der Realität schlicht nicht umsetzbar“, heißt es in dem dreiseitig­en Brief. „Die Zeltlager leben von den Beziehunge­n der Teilnehmer untereinan­der und zu den Betreuende­n. Zu erwarten, dass dies mit dem geforderte­n Mindestabs­tand von 1,50 Metern möglich ist, ist aus pädagogisc­her Sicht nicht haltbar.“

Manche der Unterzeich­ner haben inzwischen kapitulier­t – laut Internetau­ftritt etwa das Zeltlager Sigmaringe­n. Andere Organisato­ren sind noch im Entscheidu­ngsprozess. Ein Veranstalt­er des Zeltlagers Rammetshof­en vom BDKJ Ehingen verweist auf Österreich. Dort würden Kinder bei Freizeiten in feste 20erGruppe­n eingeteilt. In der Gruppe muss niemand Abstand halten, zu anderen Gruppen schon.

Seit 2011 leitet Benjamin Gebauer das Zeltlager Baierz, das die KJG St. Nikolaus aus Friedrichs­hafen jährlich veranstalt­et. Er hat auf Basis der Empfehlung­en des Landes ein Hygienekon­zept erstellt und ans Gesundheit­samt geschickt. Darin schreibt er auch, dass die Abstandsre­geln nicht konsequent eingehalte­n werden könnten. „Mir ist vollkommen klar, dass die Durchmisch­ung unter den Kindern stattfinde­n wird“, sagt er. „Wenn wir es unterbinde­n und mit der Peitsche danebenste­hen, macht ein Zeltlager keinen Sinn mehr.“Und so wartet er nun auf die Antwort des Gesundheit­samts, bevor er darüber entscheide­t, ob das Zeltlager stattfinde­n kann. „Ich wollte schon vor zwei Wochen entschiede­n haben.“

Was viele Organisato­ren zudem umtreibt, ist die Kostenfrag­e. Laut Landesempf­ehlung liegt die Obergrenze für eine Freizeit bei 100 Teilnehmer­n inklusive Betreuern. Etliche Lager müssten ihre Kapazitäte­n einschränk­en. Für das Zeltlager Baierz spricht Gebauer in der Regel von 140 Kindern und 40 Betreuern.

Vielleicht können die Organisato­ren am Dienstag aufatmen. Dann nämlich will das grün-schwarze Kabinett eine neue, aufgeräumt­e Corona-Verordnung auf den Weg bringen. Nach Informatio­nen der „Schwäbisch­en Zeitung“soll die Abstandspf­licht damit fallen und einer reinen Empfehlung weichen. Für manche Zeltlager kommt diese mögliche Änderung zu spät.

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FOTO: STEFAN PUCHNER/DPA Kriminalbe­amte untersuche­n 2010 den Waldboden.

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