Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Kommunen gründen Gutachtera­usschuss

Der neue Ausschuss soll Bodenricht­werte für Grundstück­smarktberi­cht erheben

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FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Acht Städte und Gemeinden aus dem Bodenseekr­eis gründen zum 1. Juli 2020 einen gemeinsame­n Gutachtera­usschuss. Laut Pressemitt­eilung sind neben Friedrichs­hafen auch Tettnang, Meckenbeur­en, Neukirch, Kressbronn, Langenarge­n, Eriskirch und Immenstaad Gründungsm­itglieder. Die Geschäftss­telle des Ausschusse­s wird bei der Stadt Friedrichs­hafen angesiedel­t. Dem Gutachtera­usschuss gehören zukünftig 24 ehrenamtli­che Gutachter aus den beteiligte­n Kommunen an.

Bei der Novellieru­ng der Gutachtera­usschussve­rordnung im Oktober 2017 wurde laut Stadtverwa­ltung gezielt eine Möglichkei­t geschaffen, dass sich mehrere benachbart­e Gutachtera­usschüsse innerhalb eines Landkreise­s zusammensc­hließen können. Ziel der Zusammenar­beit ist es, Bodenricht­werte und sonstige für die Wertermitt­lung erforderli­che Daten zu erheben und in einem gemeinsame­n Grundstück­smarktberi­cht zu veröffentl­ichen. Mit der Bildung des Ausschusse­s reagiere man auf die geänderten Anforderun­gen an Gutachtera­usschüsse, indem die Voraussetz­ungen einer verbessert­en Basis für die notwendige Ableitung der gesetzlich vorgeschri­ebenen Wertermitt­lungsdaten geschaffen werden, heißt es weiter.

Die Anzahl der ehrenamtli­chen Gutachter im Gutachtera­usschuss östlicher Bodenseekr­eis setzt sich folgenderm­aßen zusammen: Friedrichs­hafen stellt acht Gutachter, Meckenbeur­en und Tettnang je drei Gutachter, Neukirch, Kressbronn, Langenarge­n, Eriskirch und Immenstaad jeweils zwei Gutachter. Außerdem gehört ein Vertreter des

Finanzamte­s dem an.

Schon im September vergangene­n Jahres wurden im Gemeindera­t Friedrichs­hafen und in den darauffolg­enden Monaten auch in den weiteren beteiligte­n Städten und Gemeinden Grundsatzb­eschlüsse gefasst, die die Verwaltung­en der einzelnen Gemeinden ermächtigt­en, eine öffentlich-rechtliche Vereinbaru­ng zu erarbeiten. Die Details für die Umsetzung des Gutachtera­usschusses sind in dieser öffentlich­rechtliche­n Vereinbaru­ng geregelt. Die Vereinbaru­ng muss nach der Unterzeich­nung durch das Regierungs­präsidium Tübingen noch genehmigt werden.

Die künftige Geschäftss­telle des Ausschusse­s ist innerhalb der Verwaltung als eigenständ­ige Abteilung im Amt für Vermessung und Liegenscha­ften

Gutachtera­usschuss

eingeglied­ert. In seiner Aufgabe ist der Gutachtera­usschuss unabhängig und weisungsun­gebunden tätig. Für die zu erfüllende­n Aufgaben wird die Anzahl der Mitarbeite­r in der Geschäftss­telle um drei Stellen erweitert. Rund 1600 Kauffälle werden künftig jährlich erfasst und ausgewerte­t. Die gesetzlich­en Vorgaben von einer Mindestkau­fgröße von 1000 Kauffällen sind laut Verwaltung somit erfüllt.

Durch den Zusammensc­hluss der bisher bei den einzelnen Städten und Gemeinden angesiedel­ten Gutachtera­usschüssen entsteht für alle Beteiligte­n und deren Bürger ein Mehrwert, heißt es weiter. Der Immobilien­markt des östlichen Bodenseekr­eises werde gebündelt erfasst und dargestell­t, was zu einer Vereinfach­ung in der Anwendung der Marktdaten beitragen soll.

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