Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
„Überholen ist ausgeschlossen“
Zur Berichterstattung über die Forderung, aus der B 467-alt eine Fahrradstraße zu machen, und dazu veröffentlichten Leserbriefen:
Die Petition unterschrieb ich, weil ich von den vorgebrachten Argumenten weitgehend überzeugt war. Mittlerweile habe ich meine Meinung geändert und unterstütze die Forderung, aus der B 467-alt eine Fahrradstraße zu machen, nicht mehr. Das sind die Gründe:
1. In der Straßenverkehrsordnung ist inzwischen ein deutlich größerer Sicherheitsabstand beim Überholen von Zweiradfahrern vorgeschrieben, nämlich außerorts zwei Meter. Da Zweiradfahrer trotz Rechtsfahrgebot einen Teil der Fahrbahn nutzen dürfen, benötigen Kraftfahrer zum Überholen eines Radfahrers eine Fläche, die in der Breite etwa dem Überholen eines anderen Autos entspricht. Daraus folgt (für Straßen der Breite der B 467-alt und schmaler), dass Überholen von Zweiradfahrern an unübersichtlichen Stellen und bei Gegenverkehr ausgeschlossen ist.
2. Im Zuge der Sperrung der B 467-neu wurde die B 467-alt als Umleitungsstrecke stark frequentiert. Damit einhergehend gilt Tempo 50, Überholen ist verboten. Trotz des sehr hohen Verkehrsaufkommens auf der Strecke war – nach meiner Wahrnehmung – ein entschleunigtes, entspanntes und rücksichtsvolles Miteinander im Sinne der StVO festzustellen. Kraftfahrer, die sich zu sehr eingeschränkt sehen, werden künftig (hoffentlich) vermehrt die B 467-neu frequentieren.
3. Fahrradfahrer aus dem Argental, sind zwischen Apflau und Gießenbrücke auf der Apflauerstraße unterwegs, da hier kein Radweg existiert. Auf diesem Abschnitt ist bis auf eine kurze Tempo-70-Strecke Tempo 100 erlaubt. Auch hier ist ein Überholen von Zweiradfahrern bei Gegenverkehr nach der neuen Verordnung nicht mehr möglich.
Fazit: Die derzeit geltenden Beschränkungen auf der B 467-alt (50 km/h, Überholverbot) sollten beibehalten und im Kontext des neuen Abstandsgebots betrachtet werden. Weitergehende Einschränkungen sind nicht erforderlich. Vom neuen Abstandsgebot profitieren alle Zweiradfahrer bundesweit. Insoweit hat die B 467-alt (nunmehr) kein Alleinstellungsmerkmal, das besonders strenger Regulierung bedürfte, wie in der Petition gefordert.
Bürgermoos