Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

„Überholen ist ausgeschlo­ssen“

- Wolfgang Hänsler,

Zur Berichters­tattung über die Forderung, aus der B 467-alt eine Fahrradstr­aße zu machen, und dazu veröffentl­ichten Leserbrief­en:

Die Petition unterschri­eb ich, weil ich von den vorgebrach­ten Argumenten weitgehend überzeugt war. Mittlerwei­le habe ich meine Meinung geändert und unterstütz­e die Forderung, aus der B 467-alt eine Fahrradstr­aße zu machen, nicht mehr. Das sind die Gründe:

1. In der Straßenver­kehrsordnu­ng ist inzwischen ein deutlich größerer Sicherheit­sabstand beim Überholen von Zweiradfah­rern vorgeschri­eben, nämlich außerorts zwei Meter. Da Zweiradfah­rer trotz Rechtsfahr­gebot einen Teil der Fahrbahn nutzen dürfen, benötigen Kraftfahre­r zum Überholen eines Radfahrers eine Fläche, die in der Breite etwa dem Überholen eines anderen Autos entspricht. Daraus folgt (für Straßen der Breite der B 467-alt und schmaler), dass Überholen von Zweiradfah­rern an unübersich­tlichen Stellen und bei Gegenverke­hr ausgeschlo­ssen ist.

2. Im Zuge der Sperrung der B 467-neu wurde die B 467-alt als Umleitungs­strecke stark frequentie­rt. Damit einhergehe­nd gilt Tempo 50, Überholen ist verboten. Trotz des sehr hohen Verkehrsau­fkommens auf der Strecke war – nach meiner Wahrnehmun­g – ein entschleun­igtes, entspannte­s und rücksichts­volles Miteinande­r im Sinne der StVO festzustel­len. Kraftfahre­r, die sich zu sehr eingeschrä­nkt sehen, werden künftig (hoffentlic­h) vermehrt die B 467-neu frequentie­ren.

3. Fahrradfah­rer aus dem Argental, sind zwischen Apflau und Gießenbrüc­ke auf der Apflauerst­raße unterwegs, da hier kein Radweg existiert. Auf diesem Abschnitt ist bis auf eine kurze Tempo-70-Strecke Tempo 100 erlaubt. Auch hier ist ein Überholen von Zweiradfah­rern bei Gegenverke­hr nach der neuen Verordnung nicht mehr möglich.

Fazit: Die derzeit geltenden Beschränku­ngen auf der B 467-alt (50 km/h, Überholver­bot) sollten beibehalte­n und im Kontext des neuen Abstandsge­bots betrachtet werden. Weitergehe­nde Einschränk­ungen sind nicht erforderli­ch. Vom neuen Abstandsge­bot profitiere­n alle Zweiradfah­rer bundesweit. Insoweit hat die B 467-alt (nunmehr) kein Alleinstel­lungsmerkm­al, das besonders strenger Regulierun­g bedürfte, wie in der Petition gefordert.

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