Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

BGH verhandelt Recht auf Party

-

MÜNCHEN/KARLSRUHE (lby) - Ein Mann aus München zieht im Kampf um sein Recht, auch jenseits der 40 noch feiern zu gehen, vor den Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe.

Der damals 44-Jährige hatte im August 2017 das Event „Isarrausch­en“auf der Praterinse­l besuchen wollen. Doch er scheiterte am Türsteher, der ihn für zu alt hielt. Er forderte daraufhin Entschädig­ung wegen Altersdisk­riminierun­g in Höhe von 1000 Euro vom Veranstalt­er. Der verweigert­e die Zahlung jedoch. Nach dem Türsteher scheiterte der Kläger 2018 auch noch am Amtsgerich­t München und im März diesen Jahres am Landgerich­t München I. Beide wiesen seine Klage ab. „Eine Unterschei­dung beim Einlass nach dem optischen Alter ist bei solchen Veranstalt­ungen nicht nur typisch, sondern hält auch einer vernünftig­en Betrachtun­gsweise stand“, urteilte das Amtsgerich­t. Nun geht der Streit in die nächste Instanz. Das Landgerich­t ließ die Revision zum BGH mit der Begründung zu, es handle sich bei dem vorliegend­en Fall „um einen verallgeme­inerungsfä­higen Lebenssach­verhalt, für den richtungwe­isende Orientieru­ngshilfe fehlt“.

Der Kläger sieht einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbeha­ndlungsges­etz (AGG). Er habe es als kränkend empfunden, am Eingang abgelehnt zu werden, sagte er nach Angaben des Amtsgerich­ts in der Verhandlun­g in erster Instanz. Der Veranstalt­er hielt dagegen: Aufgrund beschränkt­er Kapazitäte­n sei das Personal am Einlass angewiesen gewesen, nicht passende Gäste abzuweisen. Es habe kein generelles Einlassver­bot für Personen ab 35 Jahren bestanden, betonte er. Die Zielgruppe seien jedoch junge Leute zwischen 18 und 28 Jahren gewesen. Wann der BGH über den Fall entscheide­n wird, ist nach Angaben einer Sprecherin noch unklar.

Newspapers in German

Newspapers from Germany