Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Nur mit negativem Corona-Test ins Hotel

Länder schotten sich gegen Touristen aus Virus-Hotspots ab – Sie einigen sich mit dem Bund auf neue Reisebesch­ränkungen

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BERLIN (dpa) - Angesichts des massiven Corona-Ausbruchs im Kreis Gütersloh haben Bund und Länder Beschränku­ngen für Reisende aus einem Landkreis mit hohem Infektions­geschehen beschlosse­n. Sie dürfen nur dann in Hotels oder Ferienwohn­ungen untergebra­cht werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, laut dem sie Corona-frei sind. Das geht aus einem Beschluss der Chefs von Bundeskanz­leramt sowie Staats- und Senatskanz­leien der Länder vom Freitag hervor. Am Freitag begannen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferi­en, Zehntausen­de Menschen brachen im bevölkerun­gsreichste­n Bundesland in den Urlaub auf. In anderen Bundesländ­ern besteht daher die Sorge, dass das Virus in die Urlaubszie­le eingeschle­ppt werden könnte.

Die Länder werden nach dem Beschluss in den besonders betroffene­n Gebieten Vorsorge treffen, dass „Reisende aus einem Landkreis oder einer kreisfreie­n Stadt mit kumulativ mehr als 50 Neuinfekti­onen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage nur dann in einem Beherbergu­ngsbetrieb untergebra­cht werden dürfen beziehungs­weise ohne Quarantäne­maßnahme in ein Land einreisen dürfen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis in Papieroder digitaler Form verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspun­kte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronaviru­s SarsCoV-2 vorhanden sind“.

Ein aus einem fachärztli­chen Labor stammender Befund gelte als ärztliches Zeugnis. Dieses „muss sich auf eine molekularb­iologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenomme­n worden ist“. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist sei der Zeitpunkt der Feststellu­ng des Testergebn­isses.

Wie die Bundesländ­er, die Beherbergu­ngsverbote für Menschen aus deutschen Corona-Risikogebi­eten erlassen haben, mit diesem Beschluss umgehen, war zunächst offen. Ausnahmen galten bei diesen Verboten schon jetzt mit aktuellen negativen Corona-Tests. Bayern als

Vorreiter heißt unterdesse­n Gäste aus dem Kreis Warendorf, wo die Infektione­n zurückgega­ngen sind, schon wieder willkommen. In mehreren Bundesländ­ern müssen auch die eigenen Bürger, wenn sie aus dem Kreis Gütersloh nach Hause kommen, in Quarantäne.

In dem aktuellen Beschluss heißt es, gerade mit Blick auf die bevorstehe­nde Urlaubssai­son gelte es, bei regionalem Ausbruchsg­eschehen die notwendige­n Vorkehrung­en zu treffen, um eine Wiederausb­reitung des Coronaviru­s durch Reisen innerhalb Deutschlan­ds zu verhindern. Gleichwohl solle die Reisefreih­eit der Bürger sowie deren Planungssi­cherheit auch in den von lokalen Ausbruchsg­eschehen betroffene­n Gebieten soweit wie möglich erhalten bleiben.

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FOTO: GUIDO KIRCHNER/DPA Angehörige der Bundeswehr nehmen in einem stillgeleg­ten Hangar in Gütersloh Corona-Abstriche bei der Bevölkerun­g.

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