Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Nur mit negativem Corona-Test ins Hotel
Länder schotten sich gegen Touristen aus Virus-Hotspots ab – Sie einigen sich mit dem Bund auf neue Reisebeschränkungen
BERLIN (dpa) - Angesichts des massiven Corona-Ausbruchs im Kreis Gütersloh haben Bund und Länder Beschränkungen für Reisende aus einem Landkreis mit hohem Infektionsgeschehen beschlossen. Sie dürfen nur dann in Hotels oder Ferienwohnungen untergebracht werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt, laut dem sie Corona-frei sind. Das geht aus einem Beschluss der Chefs von Bundeskanzleramt sowie Staats- und Senatskanzleien der Länder vom Freitag hervor. Am Freitag begannen in Nordrhein-Westfalen die Sommerferien, Zehntausende Menschen brachen im bevölkerungsreichsten Bundesland in den Urlaub auf. In anderen Bundesländern besteht daher die Sorge, dass das Virus in die Urlaubsziele eingeschleppt werden könnte.
Die Länder werden nach dem Beschluss in den besonders betroffenen Gebieten Vorsorge treffen, dass „Reisende aus einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit kumulativ mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage nur dann in einem Beherbergungsbetrieb untergebracht werden dürfen beziehungsweise ohne Quarantänemaßnahme in ein Land einreisen dürfen, wenn sie über ein ärztliches Zeugnis in Papieroder digitaler Form verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SarsCoV-2 vorhanden sind“.
Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund gelte als ärztliches Zeugnis. Dieses „muss sich auf eine molekularbiologische Testung stützen, die höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden ist“. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist sei der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses.
Wie die Bundesländer, die Beherbergungsverbote für Menschen aus deutschen Corona-Risikogebieten erlassen haben, mit diesem Beschluss umgehen, war zunächst offen. Ausnahmen galten bei diesen Verboten schon jetzt mit aktuellen negativen Corona-Tests. Bayern als
Vorreiter heißt unterdessen Gäste aus dem Kreis Warendorf, wo die Infektionen zurückgegangen sind, schon wieder willkommen. In mehreren Bundesländern müssen auch die eigenen Bürger, wenn sie aus dem Kreis Gütersloh nach Hause kommen, in Quarantäne.
In dem aktuellen Beschluss heißt es, gerade mit Blick auf die bevorstehende Urlaubssaison gelte es, bei regionalem Ausbruchsgeschehen die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um eine Wiederausbreitung des Coronavirus durch Reisen innerhalb Deutschlands zu verhindern. Gleichwohl solle die Reisefreiheit der Bürger sowie deren Planungssicherheit auch in den von lokalen Ausbruchsgeschehen betroffenen Gebieten soweit wie möglich erhalten bleiben.