Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Gespräche über B 467-alt beginnen
Kressbronn sagt Teilnahme ab – Begründung: Verwaltung ist an Ratsbeschluss gebunden
TETTNANG/KRESSBRONN - Die Gespräche über die Frage, welche Lösung es in Bezug auf Fahrrad- und Autofahrer auf der B 467-alt geben wird, beginnen am Dienstag. Zur Zielsetzung des weiteren Verfahrens hatte sich Robert Schwarz, Pressesprecher des Landratsamts Bodenseekreis, bereits letzte Woche geäußert: „Für uns ist wichtig, dass wir möglichst eine für beide Gemeinden und natürlich auch sachlich akzeptable Lösung finden.“Allerdings hat Kressbronn die Teilnahme abgesagt.
Das äußert Kressbronns Sprecherin Karin Wiech in ihrer Antwort auf eine Anfrage der „Schwäbischen Zeitung“zu Verhandlungsspielräumen der Gemeinde in diesen Gesprächen. Karin Wiech verweist darauf, dass die Verwaltung an den Gemeinderatsbeschluss für Tempo 50 auf der alten Bundesstraßen-Trasse gebunden ist. Deswegen sei die Teilnahme an dem Gespräch abgesagt worden. Kressbronns Bürgermeister Daniel Enzensperger bleibt zudem bei der Aussage, dass er eine „etappenweise Ausweisung für sehr unwahrscheinlich“halte.
Zur Kressbronner Absage äußert sich Landratsamtsprecher Robert Schwarz nicht: Er wolle dem Gespräch nicht vorgreifen. Dieses findet laut ihm dennoch statt. Entscheidend sei die Sachebene.
Das Gespräch diene dem „Austausch der jeweiligen Standpunkte“, äußert Judith Maier, Sprecherin der Stadt Tettnang, auf SZ-Anfrage. Klar sei aber auch, dass beide Seiten an die Gemeinderatsbeschlüsse zunächst gebunden seien. Gegebenenfalls werde die Frage diskutiert, „ob nach dem Austausch das Thema erneut auf die TO der Gremien gesetzt wird“. Die Entscheidung liege bei den jeweiligen Bürgermeistern.
Heißt im Klartext: Während die Kressbronner Verwaltung an die Entscheidung für Tempo 50 gebunden ist, gilt Gleiches für die Tettnanger Verwaltung in Sachen Beschluss Fahrradstraße. Beide Bürgermeister oder andere Vertreter der Kommunen in den Gesprächen haben also keinen Freiraum, was ihre jeweilige Verhandlungsposition anbelangt. Dies äußert auch Judith Maier im weiteren Verlauf ihrer Antwort: „Klar ist aber auch, dass das Landratsamt in eigener Zuständigkeit endgültig über die verkehrsrechtliche Regelung entscheidet. Hierzu wird kein weiterer Beschluss des Gemeinderats benötigt.“In diesem Sinne würden die Gemeinderatsbeschlüsse in Tettnang und Kressbronn den jeweiligen Standpunkt der Kommunen vertreten, der in den Entscheidungsprozess der Verkehrsbehörde miteinfließe. Anders gesagt: Während die Tettnanger und die Kressbronner Verwaltung an die Beschlüsse ihrer jeweiligen Gemeinderäte gebunden sind, ist es die Verkehrsbehörde des Landkreises ihrerseits nicht. Denn sie kann in eigener Verantwortung über die Anordnung einer Fahrradstraße entscheiden. „Sollte das Landratsamt jedoch ein Einverständnis beider Kommunen einfordern, dann müssten wir nochmal in den Gemeinderat und können dies nicht selbst entscheiden, da es keinen eindeutigen Beschluss gibt.“