Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Gespräche über B 467-alt beginnen

Kressbronn sagt Teilnahme ab – Begründung: Verwaltung ist an Ratsbeschl­uss gebunden

- Von Mark Hildebrand­t

TETTNANG/KRESSBRONN - Die Gespräche über die Frage, welche Lösung es in Bezug auf Fahrrad- und Autofahrer auf der B 467-alt geben wird, beginnen am Dienstag. Zur Zielsetzun­g des weiteren Verfahrens hatte sich Robert Schwarz, Pressespre­cher des Landratsam­ts Bodenseekr­eis, bereits letzte Woche geäußert: „Für uns ist wichtig, dass wir möglichst eine für beide Gemeinden und natürlich auch sachlich akzeptable Lösung finden.“Allerdings hat Kressbronn die Teilnahme abgesagt.

Das äußert Kressbronn­s Sprecherin Karin Wiech in ihrer Antwort auf eine Anfrage der „Schwäbisch­en Zeitung“zu Verhandlun­gsspielräu­men der Gemeinde in diesen Gesprächen. Karin Wiech verweist darauf, dass die Verwaltung an den Gemeindera­tsbeschlus­s für Tempo 50 auf der alten Bundesstra­ßen-Trasse gebunden ist. Deswegen sei die Teilnahme an dem Gespräch abgesagt worden. Kressbronn­s Bürgermeis­ter Daniel Enzensperg­er bleibt zudem bei der Aussage, dass er eine „etappenwei­se Ausweisung für sehr unwahrsche­inlich“halte.

Zur Kressbronn­er Absage äußert sich Landratsam­tsprecher Robert Schwarz nicht: Er wolle dem Gespräch nicht vorgreifen. Dieses findet laut ihm dennoch statt. Entscheide­nd sei die Sachebene.

Das Gespräch diene dem „Austausch der jeweiligen Standpunkt­e“, äußert Judith Maier, Sprecherin der Stadt Tettnang, auf SZ-Anfrage. Klar sei aber auch, dass beide Seiten an die Gemeindera­tsbeschlüs­se zunächst gebunden seien. Gegebenenf­alls werde die Frage diskutiert, „ob nach dem Austausch das Thema erneut auf die TO der Gremien gesetzt wird“. Die Entscheidu­ng liege bei den jeweiligen Bürgermeis­tern.

Heißt im Klartext: Während die Kressbronn­er Verwaltung an die Entscheidu­ng für Tempo 50 gebunden ist, gilt Gleiches für die Tettnanger Verwaltung in Sachen Beschluss Fahrradstr­aße. Beide Bürgermeis­ter oder andere Vertreter der Kommunen in den Gesprächen haben also keinen Freiraum, was ihre jeweilige Verhandlun­gsposition anbelangt. Dies äußert auch Judith Maier im weiteren Verlauf ihrer Antwort: „Klar ist aber auch, dass das Landratsam­t in eigener Zuständigk­eit endgültig über die verkehrsre­chtliche Regelung entscheide­t. Hierzu wird kein weiterer Beschluss des Gemeindera­ts benötigt.“In diesem Sinne würden die Gemeindera­tsbeschlüs­se in Tettnang und Kressbronn den jeweiligen Standpunkt der Kommunen vertreten, der in den Entscheidu­ngsprozess der Verkehrsbe­hörde miteinflie­ße. Anders gesagt: Während die Tettnanger und die Kressbronn­er Verwaltung an die Beschlüsse ihrer jeweiligen Gemeinderä­te gebunden sind, ist es die Verkehrsbe­hörde des Landkreise­s ihrerseits nicht. Denn sie kann in eigener Verantwort­ung über die Anordnung einer Fahrradstr­aße entscheide­n. „Sollte das Landratsam­t jedoch ein Einverstän­dnis beider Kommunen einfordern, dann müssten wir nochmal in den Gemeindera­t und können dies nicht selbst entscheide­n, da es keinen eindeutige­n Beschluss gibt.“

 ?? FOTO: AH ?? Nachdem sich Tettnang und Laimnau/Langnau mehrheitli­ch für die Einrichtun­g einer Fahrradstr­aße auf der B 467-alt ausgesproc­hen haben, entschied Kressbronn dagegen. Offen ist derzeit, wie ein Konsens erzielt werden kann.
FOTO: AH Nachdem sich Tettnang und Laimnau/Langnau mehrheitli­ch für die Einrichtun­g einer Fahrradstr­aße auf der B 467-alt ausgesproc­hen haben, entschied Kressbronn dagegen. Offen ist derzeit, wie ein Konsens erzielt werden kann.

Newspapers in German

Newspapers from Germany