Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Krebsmitte­l gestreckt – Haft und Berufsverb­ot bleiben

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KARLSRUHE/BOTTROP (dpa/AFP) Im Skandal um gepanschte Medikament­e hat der Bundesgeri­chtshof (BGH) die Haftstrafe gegen einen Apotheker aus Bottrop bestätigt. Karlsruhe lehnte die Revision des Mannes als unbegründe­t ab, wie am Dienstag mitgeteilt wurde. Das Urteil des Essener Landgerich­ts vom Juli 2018 gegen den damals 48-jährigen Apotheker ist damit rechtskräf­tig. Wegen unterdosie­rter Krebsmedik­amente in mindestens 14 500 Fällen zwischen 2012 und 2016 hatte Peter S. eine Haftstrafe von zwölf Jahren erhalten. Dem Landgerich­t zufolge streckte er die lebenswich­tigen Arzneien seiner Patienten aus Habgier.

Zudem bleibt es bei dem verhängten lebenslang­en Berufsverb­ot gegen den Mann, der seit Ende 2016 in Untersuchu­ngshaft sitzt. Peter S. hatte sich im Prozessver­lauf nicht zu den Vorwürfen geäußert.

Den Schaden für die Krankenkas­sen hatte das Essener Landgerich­t auf 17 Millionen Euro beziffert, dieser „Wertersatz­betrag“sollte aus dem Vermögen des Angeklagte­n eingezogen werden. Nur in diesem Punkt sprach der BGH nun von einem „geringfügi­gen Teilerfolg“: Die Revision werde „mit der Maßgabe als unbegründe­t verworfen“, dass statt der 17 Millionen Euro die Einziehung von „Taterträge­n“in Höhe von 13,6 Millionen Euro anzuordnen sei.

Nach dem strafrecht­lichen Abschluss des Falls mahnte der Vorsitzend­e der Deutschen Stiftung Patientens­chutz, Eugen Brysch, eine bessere Aufsicht an: Die rund 200 Spezialapo­theken in Deutschlan­d, die Krebsmitte­l selbst individuel­l für Patienten herstellen, würden derzeit allein von teils ehrenamtli­ch tätigen Amtsapothe­kern kontrollie­rt. Hier müssten die Bundesländ­er dringend nachjustie­ren, um einen besseren Patientens­chutz zu gewährleis­ten.

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