Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Wenn Wohnmobile unerwünscht sind
Trotz Parkticket: Familie muss Bußgeld für Falschparken zahlen
UHLDINGEN-MÜHLHOFEN - Dagmar Rodi ärgert sich. Die Häflerin hat mit ihrem Mann Rainer und ihrem fünf Jahre alten Enkel einen Ausflug nach Unteruhldingen gemacht – und einen saftigen Strafzettel erhalten, obwohl sie einen Parkschein gelöst hatte. Das Problem: Auf dem Parkplatz P1 „Zum See“sind keine Wohnmobile gestattet. Ausnahmen gibt es auch nicht für kleinere Fahrzeuge.
„Wir hätten unseren Camper ja auf einem Wohnmobilstellplatz geparkt, aber der ist etwas außerhalb“, sagt Dagmar Rodi. Für den fünfjährigen Enkel sei der Fußweg bis zum Pfahlbaumuseum jedoch zu weit gewesen. Einen Shuttle-Service gibt es dort nicht. Deswegen entschieden sie, den Parkplatz beim Reptilienhaus zu nehmen. Der sei zu diesem Zeitpunkt nur zu etwa 35 Prozent ausgelastet gewesen. Der Camper sei etwas kleiner als ein übliches Wohnmobil und passe auf Pkw-Stellplätze. „Er ist nur etwas länger, aber wir achten immer darauf, dass wir nur auf einem Stellplatz stehen und nicht in die Fahrbahn ragen“, erklärt sie. Deshalb parken sie und ihr Mann immer so, dass das Heck beispielsweise über Grünstreifen ragt. Beim Kauf ihres Wohnmobils hätten sie extra darauf geachtet, dass es schmal ist, sodass es problemlos in Städten geparkt werden kann. Bisher habe es noch nie Probleme gegeben.
Drei Stunden später, nach einem schönen Tag in Unteruhldingen mit Besuchen in den Pfahlbauten und im Reptilienhaus, einem Mittagessen und einem Eis, kehrten sie zurück und fanden den Strafzettel vor. Für die Ordnungswidrigkeit hat die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro in Rechnung gestellt. „Das hat mich massiv genervt, weil wir ein Parkticket hatten, wirklich niemanden behindert haben und so viele Parkplätze frei waren“, sagt Dagmar Rodi.
Sie schreibt einen Brief an die Gemeindeverwaltung, um mit Belegen aus den Museen und dem Restaurant nachzuweisen, dass sie wirklich nur einen kurzen Aufenthalt geplant hatten. „Uns ist ja klar, dass wir auf einem Parkplatz für Pkw nicht die Klappstühle auspacken oder sogar dort übernachten“, sagt sie. „Wir hätten es auch anders gemacht und auf dem Wohnmobilstellplatz geparkt, wenn es ein Shuttle gegeben hätte oder wenn der Parkplatz voller gewesen wäre und wir Autofahrern den Stellplatz weggenommen hätten.“Eigentlich sei sie davon ausgegangen, dass man sich in der ruhigen Zeit über Gäste freue. „Aber das ist einfach besucherunfreundlich. Das ist keine Methode, um Gäste anzuziehen.“
„Wohnmobile dürfen auf dem P1, dem Parkplatz zum See, nicht parken“, so Philipp Fritz, Leiter des Ordnungsamts von Uhldingen-Mühlhofen. Wenn das Ordnungsamt bei seinen Kontrollen auf dem Parkplatz
„Zum See“feststellt, dass dort Wohnmobile parken, werden die Fahrer entsprechend verwarnt. Dass Wohnmobile dort nicht erlaubt seien, zeige ein Schild an der Einfahrt sowie zusätzlich die Tafel, auf der die Parktarife dargestellt seien. Erlaubt sei das Parken für Wohnmobile am P2, dem Parkplatz „Am Sportgelände“. „Die Fahrer werden auch so geleitet“, sagt er. Dieser Parkplatz sei zwar weiter weg, aber das Bodenseeufer sei auch von dort fußläufig zu erreichen. Ein Shuttle, das privat betriebene „Kurbähnle“, verkehre allerdings nur zwischen dem P1 und dem Bodenseeufer.
Dennoch werde beim Parkplatz zum See, auf dem Familie Rodi die Verwarnung erhielt, keine Ausnahme gemacht für kleine Wohnmobile wie ihres. „Das wäre den anderen Wohnmobilfahrern gegenüber kaum zu vermitteln“, sagt Fritz. Die Höhe der Verwarnung sei auf den neuen Bußgeldkatalog zurückzuführen, der seit Ende April gilt. Trotz der Beschilderung komme es immer wieder vor, dass Wohnmobile auf dem Parkplatz zum See abgestellt werden. „Wir spüren schon seit einigen Jahren den allgemeinen Trend zum Wohnmobil“, sagt er. Damit verbunden steige auch die Zahl der verbotenerweise geparkten Wohnmobile. „Dieses Jahr sind es nochmal mehr – vielleicht weil viele wegen Corona Urlaub in Deutschland machen wollen“, vermutet Fritz.
Bei Dagmar Rodi halfen alle Argumente nichts: Sie sollte die Ordnungswidrigkeit bezahlen. Inzwischen hat sie das auch erledigt. Einen Ausflug nach Unteruhldingen wird sie mit ihrer Familie allerdings so schnell nicht mehr machen.