Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Wenn Wohnmobile unerwünsch­t sind

Trotz Parkticket: Familie muss Bußgeld für Falschpark­en zahlen

- Von Barbara Baur

UHLDINGEN-MÜHLHOFEN - Dagmar Rodi ärgert sich. Die Häflerin hat mit ihrem Mann Rainer und ihrem fünf Jahre alten Enkel einen Ausflug nach Unteruhldi­ngen gemacht – und einen saftigen Strafzette­l erhalten, obwohl sie einen Parkschein gelöst hatte. Das Problem: Auf dem Parkplatz P1 „Zum See“sind keine Wohnmobile gestattet. Ausnahmen gibt es auch nicht für kleinere Fahrzeuge.

„Wir hätten unseren Camper ja auf einem Wohnmobils­tellplatz geparkt, aber der ist etwas außerhalb“, sagt Dagmar Rodi. Für den fünfjährig­en Enkel sei der Fußweg bis zum Pfahlbaumu­seum jedoch zu weit gewesen. Einen Shuttle-Service gibt es dort nicht. Deswegen entschiede­n sie, den Parkplatz beim Reptilienh­aus zu nehmen. Der sei zu diesem Zeitpunkt nur zu etwa 35 Prozent ausgelaste­t gewesen. Der Camper sei etwas kleiner als ein übliches Wohnmobil und passe auf Pkw-Stellplätz­e. „Er ist nur etwas länger, aber wir achten immer darauf, dass wir nur auf einem Stellplatz stehen und nicht in die Fahrbahn ragen“, erklärt sie. Deshalb parken sie und ihr Mann immer so, dass das Heck beispielsw­eise über Grünstreif­en ragt. Beim Kauf ihres Wohnmobils hätten sie extra darauf geachtet, dass es schmal ist, sodass es problemlos in Städten geparkt werden kann. Bisher habe es noch nie Probleme gegeben.

Drei Stunden später, nach einem schönen Tag in Unteruhldi­ngen mit Besuchen in den Pfahlbaute­n und im Reptilienh­aus, einem Mittagesse­n und einem Eis, kehrten sie zurück und fanden den Strafzette­l vor. Für die Ordnungswi­drigkeit hat die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro in Rechnung gestellt. „Das hat mich massiv genervt, weil wir ein Parkticket hatten, wirklich niemanden behindert haben und so viele Parkplätze frei waren“, sagt Dagmar Rodi.

Sie schreibt einen Brief an die Gemeindeve­rwaltung, um mit Belegen aus den Museen und dem Restaurant nachzuweis­en, dass sie wirklich nur einen kurzen Aufenthalt geplant hatten. „Uns ist ja klar, dass wir auf einem Parkplatz für Pkw nicht die Klappstühl­e auspacken oder sogar dort übernachte­n“, sagt sie. „Wir hätten es auch anders gemacht und auf dem Wohnmobils­tellplatz geparkt, wenn es ein Shuttle gegeben hätte oder wenn der Parkplatz voller gewesen wäre und wir Autofahrer­n den Stellplatz weggenomme­n hätten.“Eigentlich sei sie davon ausgegange­n, dass man sich in der ruhigen Zeit über Gäste freue. „Aber das ist einfach besucherun­freundlich. Das ist keine Methode, um Gäste anzuziehen.“

„Wohnmobile dürfen auf dem P1, dem Parkplatz zum See, nicht parken“, so Philipp Fritz, Leiter des Ordnungsam­ts von Uhldingen-Mühlhofen. Wenn das Ordnungsam­t bei seinen Kontrollen auf dem Parkplatz

„Zum See“feststellt, dass dort Wohnmobile parken, werden die Fahrer entspreche­nd verwarnt. Dass Wohnmobile dort nicht erlaubt seien, zeige ein Schild an der Einfahrt sowie zusätzlich die Tafel, auf der die Parktarife dargestell­t seien. Erlaubt sei das Parken für Wohnmobile am P2, dem Parkplatz „Am Sportgelän­de“. „Die Fahrer werden auch so geleitet“, sagt er. Dieser Parkplatz sei zwar weiter weg, aber das Bodenseeuf­er sei auch von dort fußläufig zu erreichen. Ein Shuttle, das privat betriebene „Kurbähnle“, verkehre allerdings nur zwischen dem P1 und dem Bodenseeuf­er.

Dennoch werde beim Parkplatz zum See, auf dem Familie Rodi die Verwarnung erhielt, keine Ausnahme gemacht für kleine Wohnmobile wie ihres. „Das wäre den anderen Wohnmobilf­ahrern gegenüber kaum zu vermitteln“, sagt Fritz. Die Höhe der Verwarnung sei auf den neuen Bußgeldkat­alog zurückzufü­hren, der seit Ende April gilt. Trotz der Beschilder­ung komme es immer wieder vor, dass Wohnmobile auf dem Parkplatz zum See abgestellt werden. „Wir spüren schon seit einigen Jahren den allgemeine­n Trend zum Wohnmobil“, sagt er. Damit verbunden steige auch die Zahl der verbotener­weise geparkten Wohnmobile. „Dieses Jahr sind es nochmal mehr – vielleicht weil viele wegen Corona Urlaub in Deutschlan­d machen wollen“, vermutet Fritz.

Bei Dagmar Rodi halfen alle Argumente nichts: Sie sollte die Ordnungswi­drigkeit bezahlen. Inzwischen hat sie das auch erledigt. Einen Ausflug nach Unteruhldi­ngen wird sie mit ihrer Familie allerdings so schnell nicht mehr machen.

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SYMBOLFOTO: ARNE DEDERT/DPA Familie Rodi hat zwar ein Parkticket gelöst, ein Knöllchen bekommt sie trotzdem.

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