Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
60-Jähriger begrapscht Jugendlichen
Der Mann zeigt sich vor Gericht geständig – Er griff einem 14-Jährigen ans Geschlechtsteil
BODENSEEKREIS - Wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs sowie sexueller Nötigung unter Gewaltanwendung musste sich ein 60-Jähriger aus einer Gemeinde im östlichen Bodenseekreis am Mittwoch vor der Jugendschutzkammer beim Landgericht in Konstanz verantworten. Der Mann soll im August 2019 einem zur Tatzeit 14-jährigen Schüler, der bei ihm einen Ferienjob ausübte, mehrfach zu nahe gekommen sein.
Er könne sich selbst nicht erklären, wie es dazu kommen konnte, erklärte der voll geständige Angeklagte vor Gericht. Der heute 60-Jährige hatte dem 14-Jährigen im vergangenen Sommer sieben Mal im Auto auf die Schenkel gefasst und ihm zwei Mal bei der Arbeit den Hintern betatscht. Als Gipfel der Nötigung bezeichnete Joachim Dospil, Vorsitzender Richter am Landgericht Konstanz, die Begebenheit, bei der der Angeklagte den Jungen gewaltsam auf eine Ablage gedrückt hatte und ihm anfing, an das Geschlechtsteil zu fassen. Der 14-Jährige habe ihn daraufhin weggeschubst und sei davongelaufen, beschreibt der Richter den Tathergang.
Er verurteilte den 60-Jährigen nach etwa dreistündiger Verhandlung schlussendlich zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten wegen sexueller Nötigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt und der Angeklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
„Die Bewährung ist auf drei Jahre angesetzt, in denen keine neuen Straftaten begangen werden dürfen. Zudem hat der Mann 100 Arbeitsstunden
gemeinnütziger Arbeit zu leisten“, erläuterte Richter Dospil im Nachhinein. Ferner machte er dem Angeklagten zur Auflage, Beratungsgespräche mit einem Psychologen wahrzunehmen. Diese muss er künftig regelmäßig nachweisen.
Als Zeugin war die Mutter des Geschädigten zu dem Prozess erschienen. Sie berichtete, dass es ihrem Sohn heute gut gehe. Er habe sogar wieder einen neuen Ferienjob angetreten, sei also nicht auf längere Zeit traumatisiert worden. Vom Täter erhielt sie vor Gericht 500 Euro Schmerzensgeld für den Jungen. Dies sei kein Muss, erklärt Richter Joachim Dospil, aber „natürlich ein gutes Zeichen, wenn der Angeklagte zusätzlich gesteht und auch sage, dass er sich schäme“, wie in diesem Fall geschehen.
Joachim Dospil, Vorsitzender Richter am Landgericht Konstanz
Für den Angeklagten, der mittlerweile Hartz-IV-Empfänger ist, sei die Verhandlung dementsprechend „noch relativ gut gelaufen“, bewertet der Richter den Prozess. Wie viele Therapiestunden der Mann brauche, sei vonseiten des Gerichts immer schwierig festzustellen, sagte Dospil.
„Das muss schlussendlich auch der Therapeut sehen. Oft passiert es auch, dass die Stunden dann doch nicht regelmäßig wahrgenommen werden, obwohl es eine Auflage ist. Im Gericht sind die Angeklagten immer bereit dazu, weil sie dadurch auf eine mildere Strafe hoffen, später sieht das dann anders aus“, schildert Dospil.
Insgesamt seien Fälle wie dieser, also sexuelle Nötigung und Missbrauch durch einen Vorgesetzten an Schutzbefohlenen, sehr selten. Öfter komme so etwas familienintern vor und werde dann vor Gericht gebracht, ergänzte der Richter auf Nachfrage.
„Öfters kommen solche Übergriffe familienintern vor.“