Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Warum die Stadt Adressen weitergebe­n darf

-

FRIEDRICHS­HAFEN (smz) - Wie kann es sein, dass direkte Anschreibe­n durch Landtagska­ndidaten im Briefkaste­n der Häfler Bürgerinne­n und Bürger landen? Diese Frage stellte sich Letztens eine SZ-Leserin, die sich damit an die Redaktion wandte, da sie sich – angesichts eines Verweises im Brief der Landtagska­ndidatin, sie habe die Adresse von der Stadt erhalten – über mangelnden Datenschut­z sorgte.

Auf Nachfrage der SZ klärt eine Sprecherin der Stadt auf: „Nach Paragraf 50 im Bundesmeld­egesetz dürfen Meldebehör­den in den sechs Monaten vor einer Wahl Parteien Gruppenaus­künfte aus dem Melderegis­ter erteilen“, heißt es in ihrer Erklärung. Und weiter: „Voraussetz­ung ist, dass für die Zusammense­tzung der Gruppe das Lebensalte­r bestimmend ist, zum Beispiel alle Personen zwischen 18 und 25.“Die Parteien erhielten im Fall einer derartigen Anfrage lediglich den Namen (inklusive etwaiger akademisch­er Titel) und die Anschrift mitgeteilt, so die Sprecherin. „Wenn Bürgerinne­n oder Bürger zuvor der Weitergabe widersproc­hen haben, werden die Daten nicht weitergege­ben. Auf dieses Widerspruc­hsrecht wird einmal jährlich durch öffentlich­e Bekanntmac­hung hingewiese­n“, fügt sie an. Die letzte Bekanntmac­hung war ihr zufolge am 4. Januar in der „Schwäbisch­en Zeitung“, und zwar als Amtsblatt der Stadt Friedrichs­hafen.

Bekanntmac­hungen sind zusätzlich auch noch auf der städtische­n Website zu finden unter

●» www.friedrichs­hafen.de

Newspapers in German

Newspapers from Germany