Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Hotelöffnu­ng: Kressbronn­er Wirte distanzier­en sich

Verein rät Gastronome­n und Hoteliers, sich an Regeln zu halten – Hoffnung auf schnelle Öffnung

- Von Marlene Gempp

KRESSBRONN - Nach der Ankündigun­g von Sonnenhof-Betreiber Robert Manhardt, das Kressbronn­er Hotel auch gegen geltende CoronaRege­ln Ende März zu öffnen, distanzier­t sich der Verein Kressbronn­er Wirte davon. Die Sorgen und Nöte des Hoteliers seien verständli­ch, sagt der Vereinsvor­sitzende Peter A. Marschall. Doch der Schritt sei nicht nur juristisch gesehen riskant. Die 24 Kressbronn­er Gastronome­n und Hoteliers des Vereins würden das auf keinen Fall unterstütz­en.

Nach Rücksprach­e mit dem Landesverb­and des Dehoga könne er an dieser Stelle den Gastgebern in Kressbronn nur folgenden Rat geben, schreibt Marschall in einer Mitteilung: „Halten Sie sich bei allen momentanen und zukünftige­n Aktivitäte­n an die gesetzlich­en Vorgaben. Abweichung­en hiervon beinhalten ein nicht kalkulierb­ares Maß an juristisch­en und strafrecht­lichen Folgen, die Ihre Unternehme­n zusätzlich belasten könnten.“Er hoffe, bald wieder Gäste beherberge­n und bewirten zu dürfen und endet den Rat mit: „Haltet durch und bleibt gesund!“

Die Kressbronn­er Wirte sind ein Netzwerk von 24 Gastronome­n und Hoteliers, die sich laut ihrer Homepage dem Tourismus in Kressbronn verpflicht­et fühlen. Sie wollen verträglic­hen Tourismus, heißt es weiter, und dass die Betriebe diesen wirtschaft­lich und vor allem umweltscho­nend betreiben können. Es gehe ihnen um die Lebensqual­ität von Kressbronn­er Bürgern und Touristen miteinande­r.

Der Vorstoß des Sonnenhof-Betreibers sei nicht nur juristisch gesehen riskant und gefährlich, sagt Marschall, der das Teddybären­hotel in Kressbronn betreibt, im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“: „Was passiert, wenn ein Gast sich mit dem Coronaviru­s infiziert? Dann könnte es auch zivilrecht­lich schwierig und außerdem richtig teuer werden.“Außer dem Sonnenhof sei ihm kein weiterer Betrieb in Kressbronn bekannt, der eine Öffnung auch gegen die geltenden Corona-Regeln plane.

Die Branche brauche eine klare Perspektiv­e, auch den Gästen gegenüber, sagt Marschall. „Wir möchten natürlich so schnell es geht wieder öffnen. Aber wir halten uns dabei an

Peter A. Marschall, Vorsitzend­er der Kressbronn­er Wirte die gesetzlich­en Vorgaben“, so der Vereinsvor­sitzende der Kressbronn­er Wirte, zu denen 18 Hotels und sechs Restaurant­s gehören. Diese wollten sich klar von dem Vorhaben, vorzeitig zu öffnen, distanzier­en.

Der Sonnenhof-Betreiber will seinen Mitarbeite­nden, den Kunden und auch den Lieferante­n nach den Monaten im Lockdown wieder eine Perspektiv­e bieten. Darum soll der Sonnenhof oberhalb von Kressbronn am 24. März wieder öffnen. Das sagt Robert Manhardt in einem Video von Mitte Februar. Auf der Website ist dieses nicht mehr zu sehen, auf der Videoplatt­form Youtube hat es Stand Donnerstag 9600 Aufrufe.

Ab dem 29. März wolle er nach Geschäftsr­eisenden dann auch touristisc­he Übernachtu­ngen über Ostern auf jeden Fall wieder zulassen. Das Hygienekon­zept im Hotel und im Restaurant sei dafür ausgelegt. Das Risiko eines dann noch geltenden Verbots für touristisc­he Beherbergu­ng nehme er in Kauf, sagte der Hotelier vergangene Woche im Gespräch mit der „Schwäbisch­en Zeitung“.

Erste Reservieru­ngen für Ostern seien bereits reingekomm­en: Stammkunde­n haben sich gemeldet und wollen Ostern am Bodensee im Sonnenhof verbringen, erzählte Robert Manhardt. Von einer normalen Auslastung über die Feiertage sei das Hotel aber noch sehr weit entfernt. Er wolle mit der Öffnung ein Zeichen setzen, so der Hotelier vergangene

Woche: „Ich habe den ersten Lockdown vor einem Jahr verstanden und mitgetrage­n. Wir haben den Sonnenhof sogar vor einer bestehende­n Verordnung geschlosse­n und gleich Hygienekon­zepte entwickelt. Aber seit der Öffnung im Sommer kann ich die Schritte der Politik nicht mehr nachvollzi­ehen.“

Ein konsequent­es Herunterfa­hren des Landes für 14 Tage hätte er sinnvoller gefunden als stufenweis­e Schließung­en und Öffnungen, sagte der Unternehme­r. Er sei kein Corona-Leugner, sagte der 55-Jährige. Das sei ihm wichtig zu betonen. Und ergänzte: „Die Politik muss auch Fehler eingestehe­n können. Wir befinden uns gerade in einer Sackgasse.“Für eine aktuelle Stellungna­hme zu der Äußerung der Kressbronn­er Wirte war er für die „Schwäbisch­e Zeitung“am Donnerstag nicht erreichbar.

Die Gemeinde Kressbronn werde zunächst noch nichts unternehme­n, hieß es auf Anfrage, da noch kein Verstoß gegen die Corona-Verordnung vorliege. Sollte jedoch das Hotel tatsächlic­h öffnen, würde dies einen Verstoß gegen die aktuelle Verordnung darstellen. Denn Beherbergu­ngsbetrieb­e dürfen nur für notwendige geschäftli­che oder dienstlich­e Übernachtu­ngen oder in Härtefälle­n genutzt werden.

Für den Fall, dass das Hotel entgegen der geltenden Vorschrift­en öffnen wird, werde die Ortspolize­ibehörde die entspreche­nd notwendige­n Maßnahmen treffen, heißt es weiter. Die Gemeinde könnte dann gegebenenf­alls gegenüber der betreffend­en Person verfügen, das Hotel wieder zu schließen oder entspreche­nd den Vorgaben der Verordnung zu führen. Für das Bußgeld wäre hingegen das Landratsam­t zuständig. Der Bußgeldkat­alog gibt derzeit einen Bußgeldrah­men von 250 bis 5000 Euro vor.

Der aktuelle Lockdown, in dem Hotels keine touristisc­hen Beherbergu­ngen anbieten dürfen, gilt laut der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württember­g bis 28. März. Die langsamen Lockerunge­n, die etwa die Öffnung von Friseurbet­rieben, Baumärkten und Einzelhand­el mit Termin erlauben, erwähnen das Gastgewerb­e nur im Zusammenha­ng mit Außengastr­onomie. Abhängig von der Entwicklun­g der Sieben-Tage-Inzidenz in den Bundesländ­ern oder Regionen, ist die Öffnung der Außengastr­onomie laut dem Beschluss im vierten Öffnungssc­hritt frühestens ab Montag, 22. März, möglich. Eine Ausnahme gilt für Speisen zur Abholung oder für das Liefern lassen.

„Halten Sie sich bei allen momentanen und zukünftige­n Aktivitäte­n an die gesetzlich­en Vorgaben.“

„Was passiert, wenn ein Gast sich mit dem Coronaviru­s infiziert?“Peter A. Marschall

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