Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Hotelöffnung: Kressbronner Wirte distanzieren sich
Verein rät Gastronomen und Hoteliers, sich an Regeln zu halten – Hoffnung auf schnelle Öffnung
KRESSBRONN - Nach der Ankündigung von Sonnenhof-Betreiber Robert Manhardt, das Kressbronner Hotel auch gegen geltende CoronaRegeln Ende März zu öffnen, distanziert sich der Verein Kressbronner Wirte davon. Die Sorgen und Nöte des Hoteliers seien verständlich, sagt der Vereinsvorsitzende Peter A. Marschall. Doch der Schritt sei nicht nur juristisch gesehen riskant. Die 24 Kressbronner Gastronomen und Hoteliers des Vereins würden das auf keinen Fall unterstützen.
Nach Rücksprache mit dem Landesverband des Dehoga könne er an dieser Stelle den Gastgebern in Kressbronn nur folgenden Rat geben, schreibt Marschall in einer Mitteilung: „Halten Sie sich bei allen momentanen und zukünftigen Aktivitäten an die gesetzlichen Vorgaben. Abweichungen hiervon beinhalten ein nicht kalkulierbares Maß an juristischen und strafrechtlichen Folgen, die Ihre Unternehmen zusätzlich belasten könnten.“Er hoffe, bald wieder Gäste beherbergen und bewirten zu dürfen und endet den Rat mit: „Haltet durch und bleibt gesund!“
Die Kressbronner Wirte sind ein Netzwerk von 24 Gastronomen und Hoteliers, die sich laut ihrer Homepage dem Tourismus in Kressbronn verpflichtet fühlen. Sie wollen verträglichen Tourismus, heißt es weiter, und dass die Betriebe diesen wirtschaftlich und vor allem umweltschonend betreiben können. Es gehe ihnen um die Lebensqualität von Kressbronner Bürgern und Touristen miteinander.
Der Vorstoß des Sonnenhof-Betreibers sei nicht nur juristisch gesehen riskant und gefährlich, sagt Marschall, der das Teddybärenhotel in Kressbronn betreibt, im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“: „Was passiert, wenn ein Gast sich mit dem Coronavirus infiziert? Dann könnte es auch zivilrechtlich schwierig und außerdem richtig teuer werden.“Außer dem Sonnenhof sei ihm kein weiterer Betrieb in Kressbronn bekannt, der eine Öffnung auch gegen die geltenden Corona-Regeln plane.
Die Branche brauche eine klare Perspektive, auch den Gästen gegenüber, sagt Marschall. „Wir möchten natürlich so schnell es geht wieder öffnen. Aber wir halten uns dabei an
Peter A. Marschall, Vorsitzender der Kressbronner Wirte die gesetzlichen Vorgaben“, so der Vereinsvorsitzende der Kressbronner Wirte, zu denen 18 Hotels und sechs Restaurants gehören. Diese wollten sich klar von dem Vorhaben, vorzeitig zu öffnen, distanzieren.
Der Sonnenhof-Betreiber will seinen Mitarbeitenden, den Kunden und auch den Lieferanten nach den Monaten im Lockdown wieder eine Perspektive bieten. Darum soll der Sonnenhof oberhalb von Kressbronn am 24. März wieder öffnen. Das sagt Robert Manhardt in einem Video von Mitte Februar. Auf der Website ist dieses nicht mehr zu sehen, auf der Videoplattform Youtube hat es Stand Donnerstag 9600 Aufrufe.
Ab dem 29. März wolle er nach Geschäftsreisenden dann auch touristische Übernachtungen über Ostern auf jeden Fall wieder zulassen. Das Hygienekonzept im Hotel und im Restaurant sei dafür ausgelegt. Das Risiko eines dann noch geltenden Verbots für touristische Beherbergung nehme er in Kauf, sagte der Hotelier vergangene Woche im Gespräch mit der „Schwäbischen Zeitung“.
Erste Reservierungen für Ostern seien bereits reingekommen: Stammkunden haben sich gemeldet und wollen Ostern am Bodensee im Sonnenhof verbringen, erzählte Robert Manhardt. Von einer normalen Auslastung über die Feiertage sei das Hotel aber noch sehr weit entfernt. Er wolle mit der Öffnung ein Zeichen setzen, so der Hotelier vergangene
Woche: „Ich habe den ersten Lockdown vor einem Jahr verstanden und mitgetragen. Wir haben den Sonnenhof sogar vor einer bestehenden Verordnung geschlossen und gleich Hygienekonzepte entwickelt. Aber seit der Öffnung im Sommer kann ich die Schritte der Politik nicht mehr nachvollziehen.“
Ein konsequentes Herunterfahren des Landes für 14 Tage hätte er sinnvoller gefunden als stufenweise Schließungen und Öffnungen, sagte der Unternehmer. Er sei kein Corona-Leugner, sagte der 55-Jährige. Das sei ihm wichtig zu betonen. Und ergänzte: „Die Politik muss auch Fehler eingestehen können. Wir befinden uns gerade in einer Sackgasse.“Für eine aktuelle Stellungnahme zu der Äußerung der Kressbronner Wirte war er für die „Schwäbische Zeitung“am Donnerstag nicht erreichbar.
Die Gemeinde Kressbronn werde zunächst noch nichts unternehmen, hieß es auf Anfrage, da noch kein Verstoß gegen die Corona-Verordnung vorliege. Sollte jedoch das Hotel tatsächlich öffnen, würde dies einen Verstoß gegen die aktuelle Verordnung darstellen. Denn Beherbergungsbetriebe dürfen nur für notwendige geschäftliche oder dienstliche Übernachtungen oder in Härtefällen genutzt werden.
Für den Fall, dass das Hotel entgegen der geltenden Vorschriften öffnen wird, werde die Ortspolizeibehörde die entsprechend notwendigen Maßnahmen treffen, heißt es weiter. Die Gemeinde könnte dann gegebenenfalls gegenüber der betreffenden Person verfügen, das Hotel wieder zu schließen oder entsprechend den Vorgaben der Verordnung zu führen. Für das Bußgeld wäre hingegen das Landratsamt zuständig. Der Bußgeldkatalog gibt derzeit einen Bußgeldrahmen von 250 bis 5000 Euro vor.
Der aktuelle Lockdown, in dem Hotels keine touristischen Beherbergungen anbieten dürfen, gilt laut der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg bis 28. März. Die langsamen Lockerungen, die etwa die Öffnung von Friseurbetrieben, Baumärkten und Einzelhandel mit Termin erlauben, erwähnen das Gastgewerbe nur im Zusammenhang mit Außengastronomie. Abhängig von der Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz in den Bundesländern oder Regionen, ist die Öffnung der Außengastronomie laut dem Beschluss im vierten Öffnungsschritt frühestens ab Montag, 22. März, möglich. Eine Ausnahme gilt für Speisen zur Abholung oder für das Liefern lassen.
„Halten Sie sich bei allen momentanen und zukünftigen Aktivitäten an die gesetzlichen Vorgaben.“
„Was passiert, wenn ein Gast sich mit dem Coronavirus infiziert?“Peter A. Marschall