Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Prüfungspa­nne an der Universitä­t Konstanz

Hunderte Studierend­e müssen Klausur wiederhole­n – Petition fordert Aufklärung

- Von Stefan Fuchs

KONSTANZ - Wegen einer Prüfungspa­nne an der Universitä­t Konstanz müssen 871 Jura-Studierend­e in ganz Baden-Württember­g eine Strafrecht­sklausur noch einmal schreiben. Dagegen formiert sich jetzt massiver Widerstand.

Wie das Landesjust­izminister­ium mitteilt, hatten wegen einer Datumsverw­echslung bei einer Klausur am 1. März die Konstanzer Studierend­en nicht die Aufgaben für die Prüfung „Öffentlich­es Recht“erhalten, sondern die Aufgaben für eine Strafrecht­sklausur. Diese sollte aber erst einige Tage später geschriebe­n werden. Für die Prüfungen ist das Landesjust­izprüfungs­amt verantwort­lich.

Die falschen Aufgaben seien zwar direkt wieder eingesamme­lt worden, allerdings wurde offenbar ein Exemplar erst nach einigen Minuten abgegeben. Es könne deshalb nicht ausgeschlo­ssen werden, dass Prüfungsin­halte unter den Studierend­en gestreut wurden, so das Ministeriu­m. Zunächst wurde am 4. März allerdings wie geplant die Strafrecht­sklausur mit den ursprüngli­chen Aufgaben regulär geschriebe­n. Die Entscheidu­ng über ihre Ungültigke­it erfolgte erst im Anschluss. Die

Nachholkla­usur soll nun voraussich­tlich Mitte April angesetzt werden. „Eine andere Möglichkei­t, die Chancengle­ichheit wiederherz­ustellen, besteht leider nicht“, so ein Behördensp­recher.

Dagegen formiert sich massiver Widerstand der Prüflinge. Über die Plattform change.org haben Betroffene eine Petition gestartet, in der eine „genauere Überprüfun­g sowie eingehende Erklärung“gefordert wird und von einem ungeheuerl­ichen Vorgang, der durch nichts zu entschuldi­gen sei, die Rede ist. Stand Mittwochmi­ttag sind bereits über 4400 Unterschri­ften eingegange­n.

Kritisiert wird in der Petition vor allem, dass drei Tage nach dem Vorfall bei der Strafrecht­sklausur keine Ersatzklau­sur ausgeteilt wurde, obwohl die Panne bereits bekannt gewesen sei.

Das Justizmini­sterium begründet das damit, dass das örtliche Prüfungsam­t zunächst gemeldet habe, dass der Fehler bemerkt worden sei, bevor die Prüflinge die Arbeitsblä­tter umgedreht hätten und beim sofortigen Einsammeln keine Arbeit gefehlt habe. „Der Vorfall war zum Zeitpunkt der Prüfung nicht bekannt“, sagt ein Sprecher des Ministeriu­ms der „Schwäbisch­en Zeitung“. Erst am 10. März habe man durch Hinweise von Dritten und Nachfrage beim örtlichen Prüfungsam­t erfahren, dass ein Exemplar der Klausur zunächst gefehlt hatte.

In den Kommentare­n auf change.org äußern sich die Nutzer entsetzt über die Entscheidu­ng des Ministeriu­ms. „Uns Prüflingen mit einer solch floskelhaf­ten Begründung eine derart folgenschw­ere Entscheidu­ng aufzutisch­en, ist schon nichts weiter als dreist. Die Anordnung, eine juristisch­e Staatsexam­ensklausur zu wiederhole­n, ist vor allem in diesen Zeiten eine psychische Belastung sonderglei­chen“, schreibt eine Nutzerin. „Ein Fehler der zu 100 Prozent aus der Sphäre des Ministeriu­ms stammt, soll nun zulasten der Studierend­en des gesamten Landes Baden-Württember­g gehen. Dieses Vorgehen ist in jeglicher Hinsicht unverhältn­ismäßig“, schreibt eine weitere. Auf Facebook kündigt die Gruppe „Jurastudis united“für Ende der Woche eine Demonstrat­ion vor dem Justizmini­sterium in Stuttgart an.

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FOTO: MALTE CHRISTIANS/DPA Konstanzer Jurastuden­ten haben eine Petition gestartet. Sie müssen eine Strafrecht­sprüfung im Staatsexam­en nachschrei­ben, weil dem Ministeriu­m eine Verwechslu­ng unterlaufe­n ist.

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