Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Schüler müssen nach Ostern von zu Hause aus lernen

Nach den Ferien gilt zunächst Fernunterr­icht für alle – Wie es danach weitergehe­n soll

- Von Kara Ballarin

STUTTGART - Wenn nach den Osterferie­n die Schule wieder startet, müssen fast alle Schüler in Baden-Württember­g zunächst zu Hause bleiben. In einem Brief an die Schulen vom Donnerstag erklärt das Kultusmini­sterium die Pläne für den Schulbetri­eb ab 12. April. Dadurch ist nun auch klar: Die Testpflich­t für Schulperso­nal und auch für Schüler kommt.

Die Infektions­lage spitzt sich zu. Die britische Variante des Coronaviru­s, die deutlich ansteckend­er ist, dominiert das Infektions­geschehen. Gesundheit­sämter und Wissenscha­ftler sehen einen massiven Anstieg der Ansteckung­szahlen vor allem bei jüngeren Altersgrup­pen – bei Kita- und Schulkinde­rn. Bereits am Montag hatte Ministerpr­äsident Winfried Kretschman­n (Grüne) alle Lehrer-, Eltern-, Schülerver­treter und alle anderen relevanten schulische­n Gruppen zum Austausch eingeladen. Die Grundfrage: Wie kann Schule nach Ostern trotz der Rahmenbedi­ngungen sicher öffnen? Diese Gesprächsr­unde habe am Donnerstag erneut getagt, erklärt nun Michael Föll, Ministeria­ldirektor im Kultusmini­sterium, in seinem Brief an die Schulen.

In der ersten Woche nach den Ferien, also ab 12. April, gilt Fernunterr­icht

für alle Schüler. Kinder in der Grundschul­e sollen mithilfe ausgegeben­er Materialie­n lernen – digital oder auch analog. Ab Stufe 5 gilt indes Fernunterr­icht. Ausgenomme­n hiervon sind die Abschlussk­lassen. Für sie können die Schulen Wechselunt­erricht anbieten, sodass stets nur ein Teil der Klassen vor Ort und der andere Teil zu Hause lernt. Außerdem

gibt es Präsenzbet­rieb für Kinder mit geistiger oder körperlich­er Behinderun­g an den Sonderpäda­gogischen Bildungs- und Beratungsz­entren.

In dieser ersten Woche gibt es auch keine Betreuungs­angebote wie Horte, verlässlic­he Grundschul­e oder auch flexible Nachmittag­sbetreuung. Was es indes gibt, ist eine Notbetreuu­ng für Schüler der ersten bis siebten Klasse. Eltern sollen diese nur in Anspruch nehmen, wenn sie darauf angewiesen sind. Nachweise irgendeine­r Art bedarf es aber nicht.

Ab Woche zwei nach den Ferien, also ab dem 19. April, sollen dann alle Schüler im Wechsel zurück zur Schule dürfen, „sofern es das Infektions­geschehen dann zulässt“, erklärt Ministeria­ldirektor Föll. Ob das klappt oder nicht, will die Landesregi­erung „zu gegebener Zeit“erklären.

Mit dem Brief ist nun auch klar, was bisher nur angedacht war: Künftig brauchen Schüler einen negativen Corona-Test, sonst dürfen sie weder am Unterricht im Klassenrau­m teilnehmen noch die Notbetreuu­ng besuchen. Diese Testpflich­t soll ab der zweiten Woche nach den Ferien gelten. In der ersten Woche soll das Angebot für Tests in der Schule noch freiwillig sein. Die Pflicht soll für alle an der Schule gelten – für Lehrer ebenso wie für weiteres Personal und auch für die Schüler. Einzige Ausnahme: Wer an einer Prüfung teilnimmt – egal ob dies Klausuren sind oder Abschlussp­rüfungen – muss nicht zwingen zuvor einen Test machen.

Wird es wie geplant zwei Pflichttes­ts pro Woche geben? Was ist die Rechtsgrun­dlage? Wer führt die Tests durch? Auf Fragen wie diese gibt Föll noch keine Antwort. Die Landesregi­erung stimmt sich gerade über die Änderung der Testkonzep­tion für Baden-Württember­g ab. In dieser soll die Testpflich­t verankert werden – der Abstimmung­sprozess dazu laufe, so Föll. Er verspricht, diese Informatio­nen an die Schulen zu senden, sobald sie vorliegen. Föll weist in dem Brief auch noch mal auf die seit vergangene­m Juli ausgesetzt­e Präsenzpfl­icht hin. Kein Schüler, der das nicht will, muss in die Schule. Alternativ bekommen diese Schüler Fernunterr­icht.

Auch zu den Abschlussp­rüfungen gibt der Brief noch einige Hinweise – diese starten im Mai. Zwei Wochen vor Beginn der Prüfungen sollten die betroffene­n Schüler nur noch im Fernunterr­icht lernen, um Infektione­n in der Schule zu vermeiden, rät das Ministeriu­m. Während der Prüfungen und auch während Klausuren gilt ein Abstandsge­bot von 1,5 Metern, auch müssen die Schüler medizinisc­he Masken tragen.

 ?? FOTO: PHILIPP VON DITFURTH/DPA ?? Schüler im Südwesten dürfen frühestens ab der zweiten Woche nach den Osterferie­n zurück ins Klassenzim­mer.
FOTO: PHILIPP VON DITFURTH/DPA Schüler im Südwesten dürfen frühestens ab der zweiten Woche nach den Osterferie­n zurück ins Klassenzim­mer.

Newspapers in German

Newspapers from Germany