Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Bahnüberga­ng Kehlen – so geht’s nicht weiter

Nach Gutachten: Kreis sieht sich in Sperrung bestätigt – Bahn informiert, „sobald konkrete Ergebnisse vorliegen“

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KEHLEN (rwe) - Wie der Augenschei­n trügen kann: Bagger und Radlader scheinen nahe dem Bahnüberga­ng Kehlen für dessen neuerliche­n Umbau bereitzust­ehen. Und tatsächlic­h legt das Gutachten nahe, dass ein solcher notwendig ist. Die Gerätschaf­ten dürften aber vorbereite­nd für die Arbeiten im Zuge der Elektrifiz­ierung abgestellt worden sein.

Der Übergang ist seit sieben Monaten für Kraftfahrz­euge gesperrt. Ob zurecht oder nicht – das sahen die Straßenver­kehrsbehör­de (Landratsam­t) und die Deutsche Bahn als Bauherrin unterschie­dlich. Anfang Februar kamen die drei Beteiligte­n (inklusive Gemeinde) überein, das Ergebnis einer Überprüfun­g zu akzeptiere­n und entspreche­nd zu handeln.

Auf Anfrage teilt Robert Schwarz (Pressespre­cher Landratsam­t) am Donnerstag­nachmittag mit: „Das Gutachten bestätigt, dass die Entscheidu­ng der Straßenver­kehrsbehör­de, den Übergang nicht freizugebe­n, völlig richtig war und weiterhin ist.“Ein Bahnüberga­ng ist Schwarz zufolge „ein derart sensibler Punkt, dass es keinen Zweifel an der baulichen Sicherheit geben darf. Die Prüfung hat aber deutlich gezeigt, dass die Bauausführ­ung keine uneingesch­ränkte Befahrbark­eit ermöglicht. Deshalb hat die Straßenver­kehrsbehör­de gar keine andere Wahl, als die Freigabe zu versagen. Es liegt nun an der Bahn, einen baulich einwandfre­ien Zustand herzustell­en“.

Auch bei der Bahn hat die SZ angefragt. Aus der Pressestel­le heißt es: „Die Deutsche Bahn, das Landratsam­t Bodenseekr­eis und die Gemeinde Meckenbeur­en haben sich auf ein gemeinsame­s Vorgehen zur schnellstm­öglichen Öffnung des Bahnüberga­ngs in Kehlen verständig­t und einen unabhängig­en Sachverstä­ndigen beauftragt. Zum inzwischen vorliegend­en Gutachten tauschen sich das Landratsam­t, die Stadt und die Deutsche Bahn aktuell noch aus. Wir informiere­n Sie, sobald uns konkrete Ergebnisse vorliegen.“

Der Übergang hatte schon länger als Gefahrenst­elle gegolten, da er von Südosten her recht steil angefahren werden muss. Zwingend wurde ein Umbau, nachdem im August 2015 ein Sattelschl­epper aufgesesse­n war und nur glückliche Umstände verhindert­en, dass mehr als Sachschade­n entstand, als eine abbremsend­e BOB mit dem Lkw kollidiert­e.

Seit Mitte August 2020 wird der Übergang nun umgebaut. Die Kuppe soll durch eine Schleppkur­ve so abgemilder­t werden, dass Fahrzeuge nicht mehr auf- und festsitzen können.

Ziel war es, den Übergang im November nach einem Vor-Ort-Termin für den Verkehr wieder freizugege­ben. Nur: Die Erkenntnis, dass bei einer Geschwindi­gkeit von 30 Stundenkil­ometern ein gefahrlose­s Befahren nicht möglich war, machte Nacharbeit­en im Auftrag der Bahn notwendig.

Am 7. Dezember folgte die zweite Verkehrssc­hau. Doch auch in deren Folge blieb der Übergang gesperrt – die Straßenver­kehrsbehör­de verweigert die Freigabe. Anders sah dies die

Bauherrin: Die Bahn erklärte die Arbeiten für abgeschlos­sen.

Erst drei Monate später kommt Bewegung in die Sache, als sich Landrat Wölfle persönlich um Kontakt bemüht. Zwei Fragen sollen gutachterl­ich geklärt werden – ob die Baupläne den Regularien entspreche­n und ob die Ausführung der Arbeiten korrekt ist.

Und nun das auf Ver- und Bemessunge­n gestützte Gutachten, demzufolge „eine uneingesch­ränkte Befahrbark­eit des Bahnüberga­ngs nicht gegeben“ist. In welcher Weise darauf reagiert wird, müssen die Gespräche zeigen. Angedeutet ist in den Empfehlung­en, dass der Landkreis „zeitnah“die Schussenbr­ücke sanieren will. „Es bietet sich an, während dieser Zeit den BÜ nochmals funktionsg­erecht umzubauen“, heißt es.

Die erneute Sperrung der Bahnstreck­e zwischen Ravensburg und Friedrichs­hafen ist bis 1. Mai mit Schienener­satzverkeh­r verbunden.

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