Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Mit dem Hund darf man noch raus

Neue Corona-Verordnung: Bürger müssen ab 21 Uhr zu Hause bleiben – Friseurbes­uch mit Test

- Von Alexander Tutschner

FRIEDRICHS­HAFEN - Eine neue Corona-Verordnung samt Ausgangsbe­schränkung­en und teilweise schärferen Maßnahmen gilt seit diesem Montag im Bodenseekr­eis. Das heißt vor allem, dass der Aufenthalt zwischen 21 bis 5 Uhr außerhalb der eigenen Wohnung jetzt nur noch mit triftigem Grund erlaubt ist. Die Polizei kündigt an, mit Augenmaß zu kontrollie­ren.

Weil im Bodenseekr­eis der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz weiter über 100 liegt, „gilt die neue CoronaVero­rdnung automatisc­h“, sagt der Pressespre­cher des Bodenseekr­eises, Robert Schwarz, auf Anfrage. Diese wurde vom Landesgesu­ndheitsmin­isterium vergangene Woche angekündig­t und beinhaltet bereits Maßnahmen der bundesweit­en Notbremse, die im Zuge des neuen Infektions­schutzgese­tzes bald in ganz Deutschlan­d gelten sollen. Wichtig ist dabei vor allem die Ausgangsbe­schränkung: Von 21 bis 5 Uhr müssen Bürger im Bodenseekr­eis zu Hause bleiben. Außer sie haben einen wichtigen Grund, warum sie es nicht tun. Dazu gehört der Weg zur Arbeit, der Arztbesuch, aber auch mit dem Hund Gassi gehen oder einen Gottesdien­st besuchen. Alle neuen Regeln sind zusammenge­fasst auf einem Schaubild im Internet unter www.bodenseekr­eis.de zu finden.

Neu ist laut Kreisverwa­ltung zum Beispiel auch die Regelung der Kontaktbes­chränkunge­n: Ein Haushalt darf nur noch eine Person eines zweiten Haushalts treffen. Bislang waren es insgesamt fünf Personen aus zwei Haushalten, die zusammenko­mmen durften. Eine Ergänzung gibt es zur „Regelung für offene Geschäfte des täglichen Bedarfs“, also etwa für Supermärkt­e: In Läden mit bis zu 800 Quadratmet­ern ist nur ein Kunde pro 20 Quadratmet­er Verkaufsfl­äche erlaubt. Im Einzelhand­el bleibt es bei „Click & Collect“, man kann also Waren online bestellen und abholen. Für den Friseurbes­uch ist dem Gesundheit­samt zufolge ein negativer Corona-Schnelltes­t erforderli­ch. „Dafür könnten kostenfrei­e Bürgertest­s genutzt werden“, heißt es in der Verordnung. Es reicht laut Kreisverwa­ltung aber auch ein selbst durchgefüh­rter Schnelltes­t, etwa mit einem Set aus der Apotheke.

Geschlosse­n bleiben Museen, Galerien, Gedenkstät­ten, zoologisch­e und botanische Gärten. Ebenfalls zumachen müssen Wettannahm­estellen. Neu beim Thema Bildung ist, dass nicht nur die Grundschul­en, sondern alle Klassenstu­fen aller Schulen Präsenzunt­erricht im Wechselmod­ell haben. Voraussetz­ung für die Teilnahme ist laut Verordnung aber „die verpflicht­ende Durchführu­ng von zwei Corona-Tests pro Woche für alle Schüler und Lehrer“. Eher eine Lockerung gibt es auch beim Sport: Kontaktlos­er Individual­sport

darf nicht nur auf Außen-, sondern auch auf Innensport­anlagen alleine, zu zweit oder mit den Angehörige­n des eigenen Haushalts betrieben werden. Ein neues Alkoholver­bot oder eine Maskenpfli­cht an öffentlich­en Orten gibt es im Bodenseekr­eis aktuell nicht. Diese Vorgaben wurden nach den Osterferie­n aufgehoben.

Dass die neuen Verordnung­en auch eingehalte­n werden, müssen zum einen die Ortspolize­ibehörden kontrollie­ren, die bei den Kommunen angesiedel­t sind. Das betrifft zum Beispiel den Einzelhand­el oder die Friseurges­chäfte. „Der Gemeindevo­llzugsdien­st (GVD) wird zusätzlich zur regulären Überwachun­g des ruhenden Verkehrs schwerpunk­tmäßig bei der Überwachun­g der Quarantäne­pflicht sowie der Kontrolle der Betriebsbe­schränkung­en bei den Gewerbebet­rieben eingesetzt“, sagt Monika Blank, Pressespre­cherin der Stadt Friedrichs­hafen. Inwiefern eine Kontrolle der nächtliche­n Ausgangssp­erre durch den GVD ergänzend zu den Kontrollen der Polizei möglich sei, hänge stark von den begrenzten, personelle­n Kapazitäte­n ab.

Der Polizeivol­lzugsdiens­t wird die Vorschrift­en der Corona-Verordnung ebenfalls weiter „im Rahmen seiner alltäglich­en Aufgabenwa­hrnehmung überwachen, vorzugswei­se durch die Beamtinnen und Beamten der Streifen- und Postendien­ste“, schreibt Oliver Weißflog, Pressespre­cher des Polizeiprä­sidiums Ravensburg. Schwerpunk­tkontrolle­n sollen zunächst nicht stattfinde­n, vielmehr werde etwa die Ausgangssp­erre im Rahmen der allgemeine­n Streifen- und Überwachun­gstätigkei­t mitberücks­ichtigt. „So wird zum Beispiel im Rahmen von Verkehrsko­ntrollen im Zeitraum der Ausgangssp­erre neben der Verkehrstü­chtigkeit auch der Grund des Aufenthalt­s im öffentlich­en Raum mitüberprü­ft“, so Weißflog.

Dasselbe gelte bei der Feststellu­ng von Personen oder Personenan­sammlungen in der Öffentlich­keit. Aber: „Man wird dabei mit Augenmaß vorgehen, denn aufgrund der sich sehr schnell und dynamisch ändernden Rechtssitu­ation muss die aktuelle Vorschrift­enlage natürlich auch bei der Bevölkerun­g zunächst bekannt werden“, sagt der Sprecher.

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FOTO: ROBERT MICHAEL/DPA „Mit Augenmaß“: Im Bodenseekr­eis gilt ab sofort eine Ausgangssp­erre zwischen 21 und 5 Uhr. Die Polizei kontrollie­rt die Einhaltung.

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