Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
In Bus und Bahn gilt verschärfte Maskenpflicht
REGION (sz) - In den Bussen und Bahnen des Verkehrsverbundes Bodensee-Oberschwaben (Bodo) gilt ab sofort eine neue Maskenpflicht. Wie der Verkehrsverbund mitteilt, sind entsprechend des Infektionsschutzgesetzes des Bundes bei einer Inzidenz ab 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in öffentlichen Verkehrsmitteln nur noch medizinische Masken der Standards FFP2, KN95 und K95 gestattet. Die bisher im baden-württembergischen Verbundgebiet ebenfalls erlaubten medizinischen OP-Masken sind bei greifender Notbremse-Verordnung nicht mehr zulässig. Die Maskenpflicht greift dabei grundsätzlich erst für Personen ab sechs Jahren.
Aktuell fallen alle der Bodenseekreis, der Landkreis Lindau und der Kreis Ravensburg unter die Notbremse-Regelung aufgrund der hohen Inzidenzwerte von über 100, schreibt Bodo weiter. Im Landkreis Lindau war und ist das Tragen von medizinischen OP-Masken in Bus und Bahn unabhängig der Inzidenzwerte nicht gestattet. Hier gilt seit jeher die Pflicht, eine FFP2-Maske oder mindestens gleichwertige Maske zu benutzen.
Die Notbremse Verordnung tritt außer Kraft, wenn die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unter 100 liegt. Lockerungen treten dann am übernächsten Tag in Kraft. Die Informationslage bleibt dynamisch. Fahrgäste werden gebeten, die aktuellen Entwicklungen auch in den Medien zu verfolgen. Wichtige Informationen stellt der Verkehrsverbund unter www.bodo.de zur Verfügung.