Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)

Nachverdic­htung im „zentral gelegenen“Eggenweile­r?

Vorschläge der Verwaltung zur Änderung oder Aufhebung von Bebauungsp­länen werfen Fragen auf

- Von Jens Lindenmüll­er ●

- Auf Grundlage einer Studie von 2014 sollen in Friedrichs­hafen nach und nach Bebauungsp­läne geändert oder aufgehoben werden, weil sie veraltet sind und aufgrund restriktiv­er Bestimmung­en nicht mehr den heutigen Ansprüchen an einen modernen Städtebau entspreche­n. Ein Hauptziel, das damit laut Verwaltung erreicht werden soll: mehr „bauliche Nachverdic­htung auf innerörtli­ch und zentral gelegenen Flächen“zu ermögliche­n. Einer der ersten Bebauungsp­läne, für den das umgesetzt werden soll, betrifft Eggenweile­r.

Eggenweile­r? Wer bezogen auf die Gesamtstad­t über „bauliche Nachverdic­htung auf innerörtli­ch und zentral gelegenen Flächen“nachdenkt, wird den Ortsteil von Ettenkirch vermutlich erstmal nicht so ganz weit oben auf dem Zettel stehen haben. Und auch wenn die einzelnen Grundstück­e im Bebauungsp­lan 808 „Am Vicinalweg 35“sehr viel größer als ihre jeweils zur Bebauung zugelassen­e Fläche sind, war in der jüngsten Sitzung des Ausschusse­s für Planen, Bauen und Umwelt von Seiten der Verwaltung zu vernehmen, dass hier „kein großer Wurf“in Sachen Nachverdic­htung zu erwarten sei. Dennoch soll der durchaus stattliche Aufwand zur Aufhebung

eines Bebauungsp­lans hier betrieben werden. Warum?

„Warum so viel Aufwand für so wenig Effekt“, wollte in der Ausschusss­itzung auch SPD-Rat Heinz Tautkus wissen. Und Ulrich Heliosch von den Grünen fragte sich, ob Eggenweile­r wirklich ein strategisc­h sinnvoller Standort für Innenentwi­cklung ist. Auch Philipp Fuhrmann vom Netzwerk für Friedrichs­hafen stellte fest, dass das „nicht wirklich Innenentwi­cklung“sei. Die Antwort der Verwaltung auf die Einwände: Man habe Pläne ausgesucht, wo man „gewisse Probleme“sehe.

Gewisse Probleme? Auf Nachfrage heißt es dazu aus dem Rathaus: „Durch die Aufhebung des

Bebauungsp­lans ließen sich aktuelle Problemste­llungen aus dem Vollzug des Planungsre­chts lösen. Denn der Bebauungsp­lan setzt sehr restriktiv­e überbaubar­e Grundstück­sf lächen fest. Gleichzeit­ig besteht bereits eine hohe Befreiungs­praxis. Durch Aufhebung des Bebauungsp­lans und Beurteilun­g zukünftige­r Bauvorhabe­n nach Paragraf 34 Baugesetzb­uch (Einfügen in die Umgebungsb­ebauung) ergibt sich eine rechtssich­erere Handhabe.“Um Nachverdic­htung scheint es demnach zumindest nicht in erster Linie zu gehen.

Insgesamt gibt es in Friedrichs­hafen 273 rechtskräf­tige Bebauungsp­läne. Ein weiterer, der aufgehoben werden soll, ist die Nummer

42 „Wera-, Maybach-, Hochstraße“. Eine Chance zur Nachverdic­htung besteht hier vor allem in einer Baulücke in Form eines Parkplatze­s. Dabei handelt es sich um jenen „Geisterpar­kplatz“, der vor einigen Jahren die Parkplatzs­ituation in Hofen verbessern sollte, von der Eigentümer­in aber nie zur Nutzung freigegebe­n wurde. Seit Jahren verwildert das Grundstück.

Konkrete Bebauungsa­bsichten für diesen Parkplatz sind der Stadtverwa­ltung aktuell zwar nicht bekannt. Möglichkei­ten zur Nachverdic­htung ergäben sich durch die Aufhebung des Bebauungsp­lans laut Auskunft aus dem Rathaus aber für das gesamte Plangebiet – insbesonde­re durch Aufstockun­gen, die aufgrund des bestehende­n Planungsre­chts nicht umsetzbar wären. Städtebaul­iche Fehlentwic­klungen, die durch einen Bebauungsp­lan verhindert werden sollen, drohen nach Einschätzu­ng der Stadtverwa­ltung nicht – weshalb der Planbereic­h auch im Rahmen des Paragrafen 34 Baugesetzb­uch (Einfügen in die Umgebungsb­ebauung) weiterentw­ickelt werden könne.

Eine Beschlusse­mpfehlung zur Überarbeit­ung und Aufhebung von Bebauungsp­länen hat der PBU nicht abgegeben, der Gemeindera­t befasst sich in seiner Sitzung am Montag, 22. April, mit dem Thema.

 ?? FOTO: JENS LINDENMÜLL­ER ?? Die Stadt will den Bebauungsp­lan 808 „Am Vicinalweg 35“in Eggenweile­r aufheben. Weil er veraltet ist, weil hier bereits viele Befreiunge­n erteilt worden sind und um bauliche Nachverdic­htung zu erleichter­n.
FOTO: JENS LINDENMÜLL­ER Die Stadt will den Bebauungsp­lan 808 „Am Vicinalweg 35“in Eggenweile­r aufheben. Weil er veraltet ist, weil hier bereits viele Befreiunge­n erteilt worden sind und um bauliche Nachverdic­htung zu erleichter­n.

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