Schwäbische Zeitung (Friedrichshafen)
Nachverdichtung im „zentral gelegenen“Eggenweiler?
Vorschläge der Verwaltung zur Änderung oder Aufhebung von Bebauungsplänen werfen Fragen auf
- Auf Grundlage einer Studie von 2014 sollen in Friedrichshafen nach und nach Bebauungspläne geändert oder aufgehoben werden, weil sie veraltet sind und aufgrund restriktiver Bestimmungen nicht mehr den heutigen Ansprüchen an einen modernen Städtebau entsprechen. Ein Hauptziel, das damit laut Verwaltung erreicht werden soll: mehr „bauliche Nachverdichtung auf innerörtlich und zentral gelegenen Flächen“zu ermöglichen. Einer der ersten Bebauungspläne, für den das umgesetzt werden soll, betrifft Eggenweiler.
Eggenweiler? Wer bezogen auf die Gesamtstadt über „bauliche Nachverdichtung auf innerörtlich und zentral gelegenen Flächen“nachdenkt, wird den Ortsteil von Ettenkirch vermutlich erstmal nicht so ganz weit oben auf dem Zettel stehen haben. Und auch wenn die einzelnen Grundstücke im Bebauungsplan 808 „Am Vicinalweg 35“sehr viel größer als ihre jeweils zur Bebauung zugelassene Fläche sind, war in der jüngsten Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen und Umwelt von Seiten der Verwaltung zu vernehmen, dass hier „kein großer Wurf“in Sachen Nachverdichtung zu erwarten sei. Dennoch soll der durchaus stattliche Aufwand zur Aufhebung
eines Bebauungsplans hier betrieben werden. Warum?
„Warum so viel Aufwand für so wenig Effekt“, wollte in der Ausschusssitzung auch SPD-Rat Heinz Tautkus wissen. Und Ulrich Heliosch von den Grünen fragte sich, ob Eggenweiler wirklich ein strategisch sinnvoller Standort für Innenentwicklung ist. Auch Philipp Fuhrmann vom Netzwerk für Friedrichshafen stellte fest, dass das „nicht wirklich Innenentwicklung“sei. Die Antwort der Verwaltung auf die Einwände: Man habe Pläne ausgesucht, wo man „gewisse Probleme“sehe.
Gewisse Probleme? Auf Nachfrage heißt es dazu aus dem Rathaus: „Durch die Aufhebung des
Bebauungsplans ließen sich aktuelle Problemstellungen aus dem Vollzug des Planungsrechts lösen. Denn der Bebauungsplan setzt sehr restriktive überbaubare Grundstücksf lächen fest. Gleichzeitig besteht bereits eine hohe Befreiungspraxis. Durch Aufhebung des Bebauungsplans und Beurteilung zukünftiger Bauvorhaben nach Paragraf 34 Baugesetzbuch (Einfügen in die Umgebungsbebauung) ergibt sich eine rechtssicherere Handhabe.“Um Nachverdichtung scheint es demnach zumindest nicht in erster Linie zu gehen.
Insgesamt gibt es in Friedrichshafen 273 rechtskräftige Bebauungspläne. Ein weiterer, der aufgehoben werden soll, ist die Nummer
42 „Wera-, Maybach-, Hochstraße“. Eine Chance zur Nachverdichtung besteht hier vor allem in einer Baulücke in Form eines Parkplatzes. Dabei handelt es sich um jenen „Geisterparkplatz“, der vor einigen Jahren die Parkplatzsituation in Hofen verbessern sollte, von der Eigentümerin aber nie zur Nutzung freigegeben wurde. Seit Jahren verwildert das Grundstück.
Konkrete Bebauungsabsichten für diesen Parkplatz sind der Stadtverwaltung aktuell zwar nicht bekannt. Möglichkeiten zur Nachverdichtung ergäben sich durch die Aufhebung des Bebauungsplans laut Auskunft aus dem Rathaus aber für das gesamte Plangebiet – insbesondere durch Aufstockungen, die aufgrund des bestehenden Planungsrechts nicht umsetzbar wären. Städtebauliche Fehlentwicklungen, die durch einen Bebauungsplan verhindert werden sollen, drohen nach Einschätzung der Stadtverwaltung nicht – weshalb der Planbereich auch im Rahmen des Paragrafen 34 Baugesetzbuch (Einfügen in die Umgebungsbebauung) weiterentwickelt werden könne.
Eine Beschlussempfehlung zur Überarbeitung und Aufhebung von Bebauungsplänen hat der PBU nicht abgegeben, der Gemeinderat befasst sich in seiner Sitzung am Montag, 22. April, mit dem Thema.