Schwäbische Zeitung (Laupheim)
Jeder nur ein Kreuz
Wie die Stimmabgabe am 13. März die Zusammensetzung des neuen Landtags bestimmt
- Der baden-württembergische Modus zur Landtagswahl hat im bundesweiten Vergleich seine Besonderheiten. Hier gibt es Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Wahl am 13. März.
Wer darf wählen?
Das ist einfach: Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt und seit mehr als drei Monaten in Baden-Württemberg seinen Hauptwohnsitz hat.
Wie wird gewählt?
Auch das ist einfach – zumindest für den Wähler. Er hat lediglich eine Stimme. Die kann er einem der Kandidaten geben, die in seinem Wahlkreis für den Einzug in den Landtag kandidieren. Man wählt also nicht eine Partei, sondern den Kandidaten, den die Partei in diesem Wahlkreis nominiert hat. Das nennt sich Persönlichkeitswahl.
Und wer zieht dann in den Landtag ein?
Hier wird es kniffelig: Insgesamt gibt es 70 Wahlkreise im Land. Jeder Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht mit seinem sogenannten Direktmandat in den neuen Landtag in Stuttgart ein.
Aber es gibt doch mehr als 70 Abgeordnete ...
Genau, eigentlich gibt es 120 Sitze im Landtag. Die weiteren 50 Sitze sind sogenannte Zweitmandate. Sie gehen an die Direktkandidaten, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkandidaten ihrer Partei in einem der vier Regierungsbezirke Baden-Württembergs die meisten Stimmen erreicht haben. Gerechnet wird so: Zuerst werden alle Stimmen zusammengezählt, die jede Partei in allen 70 Wahlkreisen erreicht hat. Dann werden die 120 Sitze im Landtag prozentual auf alle Parteien verteilt, die die Fünf-Prozent-Hürde übersprungen haben.
Ein Beispiel bitte!
Nehmen wir die Landtagswahl 2011: Von den 120 Sitzen standen der CDU 51 Sitze zu, den Grünen 32, der SPD 30 und der FDP 7. Hier wird also nach dem Verhältniswahlrecht verteilt, und zwar innerhalb der Parteien regional auf die vier Regierungsbezirke Tübingen, Freiburg, Stuttgart und Karlsruhe.
Und warum hat der Landtag aktuell dann 138 Abgeordnete?
Das hängt zunächst mit den sogenannten Überhangmandaten zusammen. Denn die direkt gewählten Kandidaten aus den 70 Wahlkreisen dürfen alle in den Landtag. Weil der CDU eigentlich zunächst nur 51 Sitze zugestanden hätten, sie aber in 60 der 70 Wahlkreise gewonnen hatte, durften von ihrer Partei neun Abgeordnete mehr in den Landtag einziehen. Dadurch ergaben sich neun Überhangmandate.
Und deshalb wurde die Gesamtzahl der Sitze aufgestockt?
Ja, durch sogenannte Ausgleichsmandate. Beim Beispiel der Wahl von 2011 waren das fünf für die SPD und vier für die Grünen, die die Parteien regional nach Regierungsbezirken und innerhalb der Bezirke auf die Kandidaten mit den höchsten Stimmenzahlen verteilt haben.
Wie viele Menschen dürfen wählen?
Das Statistische Landesamt geht von 7,8 Millionen Wahlberechtigten aus. 2011 waren es rund 7,6 Millionen.
Gibt es Kritik an diesem Wahlmodus?
Immer wieder, ja. In erster Linie, weil der Wähler lediglich eine Stimme hat. Bei der Bundestagswahl, oder auch bei Landtagswahlen in anderen Bundesländern, hat jeder Wähler zwei Stimmen. Beispiel Rheinland-Pfalz: Das Nachbarland von Baden-Württemberg hält zeitgleich am 13. März Landtagswahlen ab. Die Erststimme, mit der ein Direktkandidat gewählt wird, heißt Wahlkreisstimme. Mit der Zweitstimme, die hier Landesstimme genannt wird, wird eine Partei oder Wählervereinigung gewählt und diese ist maßgeblich für die Sitzverteilung im Landtag.
Was wird daran als besser angesehen?
Da die Wähler in Baden-Württemberg nur eine direkte Stimme haben und es keine Landesliste gibt, haben die Landesparteien keinerlei Einfluss auf die Kandidaten in den Wahlkreisen. Sie können nicht über eine Landesliste dafür sorgen, dass beispielsweise mehr junge Kandidaten oder Frauen in den Landtag einziehen, wenn sie ein Missverhältnis feststellen. Denn die Kandidaten in den Wahlkreisen bestimmt allein die jeweils örtliche Parteibasis. Und ihre Kandidaten sind meist die altgedienten Platzhirsche. Das zeigt sich auch am Anteil an weiblichen Kandidaten für die anstehende Wahl, der bei 19 Prozent liegt – immerhin ein Prozent mehr als zur Wahl 2011. Befürworter des hiesigen Wahlsystems führen allerdings gerade die große Macht der örtlichen Parteigliederungen als Vorteil an – weil es die Basisdemokratie stärkt.