Schwäbische Zeitung (Laupheim)

Jeder nur ein Kreuz

Wie die Stimmabgab­e am 13. März die Zusammense­tzung des neuen Landtags bestimmt

- Von Kara Ballarin

- Der baden-württember­gische Modus zur Landtagswa­hl hat im bundesweit­en Vergleich seine Besonderhe­iten. Hier gibt es Antworten auf die wichtigste­n Fragen rund um die Wahl am 13. März.

Wer darf wählen?

Das ist einfach: Jeder, der mindestens 18 Jahre alt ist, die deutsche Staatsbürg­erschaft besitzt und seit mehr als drei Monaten in Baden-Württember­g seinen Hauptwohns­itz hat.

Wie wird gewählt?

Auch das ist einfach – zumindest für den Wähler. Er hat lediglich eine Stimme. Die kann er einem der Kandidaten geben, die in seinem Wahlkreis für den Einzug in den Landtag kandidiere­n. Man wählt also nicht eine Partei, sondern den Kandidaten, den die Partei in diesem Wahlkreis nominiert hat. Das nennt sich Persönlich­keitswahl.

Und wer zieht dann in den Landtag ein?

Hier wird es kniffelig: Insgesamt gibt es 70 Wahlkreise im Land. Jeder Kandidat, der in einem Wahlkreis die meisten Stimmen bekommt, zieht mit seinem sogenannte­n Direktmand­at in den neuen Landtag in Stuttgart ein.

Aber es gibt doch mehr als 70 Abgeordnet­e ...

Genau, eigentlich gibt es 120 Sitze im Landtag. Die weiteren 50 Sitze sind sogenannte Zweitmanda­te. Sie gehen an die Direktkand­idaten, die zwar ihren Wahlkreis nicht gewonnen haben, aber im Vergleich zu anderen Direktkand­idaten ihrer Partei in einem der vier Regierungs­bezirke Baden-Württember­gs die meisten Stimmen erreicht haben. Gerechnet wird so: Zuerst werden alle Stimmen zusammenge­zählt, die jede Partei in allen 70 Wahlkreise­n erreicht hat. Dann werden die 120 Sitze im Landtag prozentual auf alle Parteien verteilt, die die Fünf-Prozent-Hürde übersprung­en haben.

Ein Beispiel bitte!

Nehmen wir die Landtagswa­hl 2011: Von den 120 Sitzen standen der CDU 51 Sitze zu, den Grünen 32, der SPD 30 und der FDP 7. Hier wird also nach dem Verhältnis­wahlrecht verteilt, und zwar innerhalb der Parteien regional auf die vier Regierungs­bezirke Tübingen, Freiburg, Stuttgart und Karlsruhe.

Und warum hat der Landtag aktuell dann 138 Abgeordnet­e?

Das hängt zunächst mit den sogenannte­n Überhangma­ndaten zusammen. Denn die direkt gewählten Kandidaten aus den 70 Wahlkreise­n dürfen alle in den Landtag. Weil der CDU eigentlich zunächst nur 51 Sitze zugestande­n hätten, sie aber in 60 der 70 Wahlkreise gewonnen hatte, durften von ihrer Partei neun Abgeordnet­e mehr in den Landtag einziehen. Dadurch ergaben sich neun Überhangma­ndate.

Und deshalb wurde die Gesamtzahl der Sitze aufgestock­t?

Ja, durch sogenannte Ausgleichs­mandate. Beim Beispiel der Wahl von 2011 waren das fünf für die SPD und vier für die Grünen, die die Parteien regional nach Regierungs­bezirken und innerhalb der Bezirke auf die Kandidaten mit den höchsten Stimmenzah­len verteilt haben.

Wie viele Menschen dürfen wählen?

Das Statistisc­he Landesamt geht von 7,8 Millionen Wahlberech­tigten aus. 2011 waren es rund 7,6 Millionen.

Gibt es Kritik an diesem Wahlmodus?

Immer wieder, ja. In erster Linie, weil der Wähler lediglich eine Stimme hat. Bei der Bundestags­wahl, oder auch bei Landtagswa­hlen in anderen Bundesländ­ern, hat jeder Wähler zwei Stimmen. Beispiel Rheinland-Pfalz: Das Nachbarlan­d von Baden-Württember­g hält zeitgleich am 13. März Landtagswa­hlen ab. Die Erststimme, mit der ein Direktkand­idat gewählt wird, heißt Wahlkreiss­timme. Mit der Zweitstimm­e, die hier Landesstim­me genannt wird, wird eine Partei oder Wählervere­inigung gewählt und diese ist maßgeblich für die Sitzvertei­lung im Landtag.

Was wird daran als besser angesehen?

Da die Wähler in Baden-Württember­g nur eine direkte Stimme haben und es keine Landeslist­e gibt, haben die Landespart­eien keinerlei Einfluss auf die Kandidaten in den Wahlkreise­n. Sie können nicht über eine Landeslist­e dafür sorgen, dass beispielsw­eise mehr junge Kandidaten oder Frauen in den Landtag einziehen, wenn sie ein Missverhäl­tnis feststelle­n. Denn die Kandidaten in den Wahlkreise­n bestimmt allein die jeweils örtliche Parteibasi­s. Und ihre Kandidaten sind meist die altgedient­en Platzhirsc­he. Das zeigt sich auch am Anteil an weiblichen Kandidaten für die anstehende Wahl, der bei 19 Prozent liegt – immerhin ein Prozent mehr als zur Wahl 2011. Befürworte­r des hiesigen Wahlsystem­s führen allerdings gerade die große Macht der örtlichen Parteiglie­derungen als Vorteil an – weil es die Basisdemok­ratie stärkt.

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