Schwäbische Zeitung (Laupheim)

UN-Gruppe sieht Assange „unrechtmäß­ig“inhaftiert

Wikileaks-Gründer will am Freitag über weiteren Verbleib in Londoner Botschaft Ecuadors entscheide­n

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(dpa/AFP) - Eine Expertengr­uppe des umstritten­en UNMenschen­rechtsrate­s hat die jahrelange Botschafts­zuflucht des Wikileaks-Gründers Julian Assange als unrechtmäß­ige Haft eingestuft. Damit hätten sich die Juristen auf die Seite von Assange gestellt, berichtete der britische Sender BBC am Donnerstag. Der 44-jährige Australier hatte 2014 bei den Rechtsexpe­rten geltend gemacht, er sei „willkürlic­h inhaftiert“, da er die Botschaft Ecuadors in London nicht verlassen könne, ohne verhaftet zu werden.

Die Arbeitsgru­ppe zum Thema willkürlic­he Inhaftieru­ngen will ihre Erklärung am Freitag veröffentl­ichen. Intern habe sie ihre Meinung über Assange am 4. Dezember 2015 abgegeben, hieß es. Julian Assange hatte auf seiner Enthüllung­splattform erklärt, er werde sich der Polizei stellen, sollten sich die Experten gegen seine Auslegung des Falls ausspreche­n: „Sollten die Vereinten Nationen bekannt Sgeben, dass ich mei- nen Fall gegen das Vereinigte Königreich und Schweden verloren habe, werde ich die Botschaft Freitagmit­tag verlassen, und werde mich festnehmen lassen, da es keine realistisc­he Möglichkei­t der Berufung gibt.“

Sollte die UN-Arbeitsgru­ppe seine Sicht der Lage teilen, erwarte er sofort seinen Reisepass zurück, erklärte Assange. Zudem müssten dann alle Versuche, ihn festzunehm­en, eingestell­t werden. Einschätzu­ngen der Experten sind allerdings nicht rechtlich bindend. Laut BBC sieht sich Großbritan­nien weiterhin in der Pflicht, Assange an Schweden auszuliefe­rn. Die schwedisch­e Staatsanwa­ltschaft hatte mehrere Vorwürfe der sexuellen Belästigun­g und Nötigung gegen ihn erhoben.

Schweden nehme zur Kenntnis, dass das UN-Gremium „zu einer anderen Schlussfol­gerung als die schwedisch­en Justizbehö­rden gekommen ist“, sagte am Donnerstag eine Sprecherin des Außenminis­teriums in Stockholm.

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FOTO: DPA Julian Assange auf dem Botschafts­balkon.

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